
Bild: KI-generiert
Jeden Monat geht derselbe Betrag an deinen Stromanbieter, und erst mit der Jahresabrechnung zeigt sich, ob er gepasst hat. War der Abschlag zu niedrig, kommt eine Nachzahlung. War er zu hoch, hast du deinem Anbieter ein Jahr lang Geld geliehen, ohne Zinsen dafür zu bekommen.
In diesem Beitrag rechnest du nach, welcher Stromabschlag zu deinem Verbrauch und deinem Tarif passt, und erfährst, wie du ihn änderst. Außerdem geht es darum, was dein Anbieter darf, wenn er den Abschlag von sich aus erhöht. Alle Angaben gelten für private Haushalte in Deutschland, Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der passende Abschlag ergibt sich aus voraussichtlichem Jahresverbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis im Jahr, geteilt durch die Zahl der Abschläge.
- Ob dein Abschlag noch passt, siehst du, wenn du die Jahreskosten nach dieser Formel mit der Summe deiner Abschläge vergleichst. Mit einem aktuellen Zählerstand wird die Rechnung genauer.
- Eine Erhöhung kannst du in der Regel einfach beim Anbieter veranlassen. Ist dein Abschlag höher, als Verbrauch und Preis es rechtfertigen, kannst du eine Senkung verlangen. Erwartest du einen deutlich geringeren Verbrauch, machst du das glaubhaft, zum Beispiel mit Zählerständen.
- Zahle nicht auf eigene Faust weniger, als dein Anbieter verlangt. Ist die Kürzung unberechtigt, drohen Zahlungsverzug und Verzugszinsen.
- Erhöht dein Anbieter den Abschlag mitten im Abrechnungsjahr, ohne die Preise wirksam erhöht zu haben, kannst du widersprechen. Mit der Jahresabrechnung darf er den Abschlag dagegen an deinen Verbrauch anpassen.
So wird dein Stromabschlag berechnet
Der Abschlag ist eine Teilzahlung auf deine Stromkosten. Was du tatsächlich schuldest, steht erst mit der Jahresabrechnung fest. Die Bundesnetzagentur beschreibt die Rechnung so:
- Voraussichtlichen Jahresverbrauch in Kilowattstunden mit dem Arbeitspreis multiplizieren.
- Den Grundpreis für das ganze Jahr dazurechnen.
- Die Summe durch die Zahl der Abschläge teilen.
Meist sind es zwölf Abschläge im Jahr, manche Anbieter planen zehn oder elf. Rechne mit Bruttopreisen, also einschließlich Umsatzsteuer. Weist dein Vertrag einen eigenen Messpreis für den Zähler aus, gehört er ebenfalls dazu.
Der voraussichtliche Verbrauch richtet sich nach dem Verbrauch im vorigen Abrechnungszeitraum oder nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Den Durchschnitt nimmt der Anbieter vor allem dann, wenn es noch keinen Vorjahreswert gibt, etwa bei der ersten eigenen Wohnung (§ 41b Abs. 3 EnWG, in der Grundversorgung § 13 StromGVV).
Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Ein Haushalt verbraucht 2.800 kWh im Jahr. Sein Tarif kostet 32 Cent pro kWh Arbeitspreis und 14 Euro Grundpreis im Monat, jeweils brutto.
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| 2.800 kWh × 32 Cent | 896,00 € |
| Grundpreis 14 € × 12 Monate | 168,00 € |
| Stromkosten im Jahr | 1.064,00 € |
| Abschlag bei 12 Zahlungen | 88,67 € |
| Abschlag bei 11 Zahlungen | 96,73 € |
Die Werte deines eigenen Tarifs findest du in der letzten Jahresabrechnung, im Vertrag oder im aktuellen Preisblatt. Wie du die einzelnen Angaben auf der Rechnung liest, erklären wir im Beitrag Stromrechnung verstehen.
Wie du deinen eigenen Strompreis pro kWh ausrechnest und einordnest, erklären wir im Beitrag Strompreis pro kWh.
Du möchtest deine Stromkosten lieber persönlich einordnen lassen? Bei der kostenlosen BESSERWÄRTS StromAnalyse prüfen wir anhand deiner Jahresabrechnung, ob es wirtschaftliches Optimierungspotenzial gibt.
Abschlag-Check: Passt dein Abschlag noch?
Ob dein Abschlag passt, prüfst du in drei Schritten:
- Rechne die Stromkosten für ein Jahr wie oben aus, mit deinem aktuellen Arbeits- und Grundpreis. Als Verbrauch nimmst du den Wert der letzten Abrechnung. Hat sich seitdem etwas verändert, rechnest du ihn aus einem aktuellen Zählerstand hoch (siehe nächster Abschnitt).
- Multipliziere deinen derzeitigen Abschlag mit der Zahl der Abschläge im Jahr.
- Ziehe den zweiten Wert vom ersten ab.
Ist das Ergebnis positiv, droht dir ungefähr in dieser Höhe eine Nachzahlung. Ist es negativ, läuft es auf ein Guthaben hinaus. Im Beispiel oben zahlt der Haushalt bisher 75 Euro im Monat, also 900 Euro im Jahr. Bei Stromkosten von 1.064 Euro wären das rund 164 Euro Nachzahlung. Wer nicht selbst rechnen möchte, findet bei der Verbraucherzentrale einen Rechner für den passenden Abschlag.
Einen Grund, genauer hinzuschauen, hast du vor allem in diesen Fällen:
- Die letzte Jahresabrechnung endete mit einer deutlichen Nachzahlung oder einem hohen Guthaben.
- Dein Verbrauch hat sich verändert, zum Beispiel weil jemand ein- oder ausgezogen ist, du viel im Homeoffice arbeitest oder ein großes Gerät dazugekommen oder weggefallen ist.
- Dein Anbieter hat die Preise geändert.
Ein Guthaben klingt erst einmal gut. Die Verbraucherzentralen weisen aber darauf hin, dass du dem Anbieter mit zu hohen Abschlägen praktisch einen zinsfreien Kredit gibst und dass ein Guthaben bei einer Insolvenz des Anbieters verloren gehen kann. Ein Abschlag, der möglichst genau zu deinem Verbrauch passt, ist deshalb meist die bessere Wahl.
So passt du deinen Abschlag an
So gehst du vor:
- Zählerstand ablesen und Verbrauch hochrechnen. Lies deinen Stromzähler ab und ziehe den Zählerstand der letzten Abrechnung ab. Teile den Verbrauch seitdem durch die Zahl der vergangenen Tage und nimm ihn mal 365. Angenommen, du hast seit der letzten Abrechnung 1.150 kWh in 140 Tagen verbraucht. Hochgerechnet sind das rund 3.000 kWh im Jahr. Weil du im Winter meist mehr Strom brauchst als im Sommer, ist das nur eine Schätzung. Je mehr Monate du überblickst, desto genauer wird sie.
- Neuen Abschlag berechnen. Rechne mit dem hochgerechneten Verbrauch und deinem aktuellen Preis. Mit den Preisen aus dem Rechenbeispiel oben: 3.000 kWh mal 32 Cent sind 960 Euro, dazu 168 Euro Grundpreis, zusammen 1.128 Euro. Bei zwölf Zahlungen sind das 94 Euro im Monat.
- Änderung beim Anbieter veranlassen. Viele Anbieter bieten dafür ein Kundenportal oder ein Formular an. Sonst schreibst du eine kurze E-Mail oder einen Brief mit Kundennummer, Zählernummer, aktuellem Zählerstand mit Datum und dem gewünschten neuen Betrag.
- Bestätigung prüfen. Achte darauf, dass der neue Betrag und der Zeitpunkt, ab dem er gilt, schriftlich bestätigt werden. Kontrolliere bei Lastschrift die nächste Abbuchung.
Abschlag erhöhen
Wenn du mehr zahlen möchtest, ist das in der Regel unkompliziert. Du vermeidest damit eine hohe Nachzahlung am Ende des Abrechnungszeitraums. Das ist besonders sinnvoll, wenn dein Verbrauch spürbar gestiegen ist oder dein Anbieter die Preise erhöht hat.
Abschlag senken: Was dein Anbieter berücksichtigen muss
Passt der Abschlag rechnerisch nicht zu deinem Verbrauch im vorigen Abrechnungszeitraum und deinem aktuellen Preis, bitte den Anbieter mit deiner Rechnung um Korrektur. Erwartest du, dass du künftig deutlich weniger verbrauchst, kannst du das glaubhaft machen. Ist dein Verbrauch erheblich geringer, muss der Anbieter das bei der Höhe des Abschlags angemessen berücksichtigen. Das regelt § 41b Abs. 3 EnWG für Verträge außerhalb der Grundversorgung und § 13 StromGVV für die Grundversorgung.
Glaubhaft machen kannst du zum Beispiel so: Du erklärst schriftlich, warum du weniger verbrauchst, und legst Belege bei. Die Bundesnetzagentur nennt als Beispiele, dass ein Haushaltsmitglied ausgezogen ist oder dass du sparsamere Geräte angeschafft hast. Hilfreich sind aktuelle Zählerstände mit Datum und deine Hochrechnung.
Reagiert der Kundenservice nicht oder lehnt er ohne Begründung ab, raten die Verbraucherzentralen zu einem schriftlichen Widerspruch mit der Vorjahresabrechnung als Beleg und, wenn nötig, zu einer Frist per Einschreiben.
Du weißt jetzt, welcher Abschlag zu dir passt und wie du ihn änderst. Wenn du wissen möchtest, was das für deinen Vertrag konkret bedeutet, ist die BESSERWÄRTS StromAnalyse der passende nächste Schritt. Grundlage ist deine vollständige aktuelle Jahresabrechnung. Mit der BESSERWÄRTS StromAnalyse prüfen wir, ob für dich ein Wechsel zu einem der von uns vermittelbaren Stromtarife infrage kommt. Ergibt sich aktuell kein sinnvoller Wechsel, sagen wir dir das offen. Die StromAnalyse ist kein vollständiger Vergleich aller Anbieter und Tarife am Markt. Kommt über unsere Vermittlung ein Vertrag zustande, erhalten wir dafür eine Vermittlungsvergütung.
Nicht einfach weniger zahlen
Kürze den Abschlag nicht eigenmächtig, auch wenn du dir sicher bist, dass er zu hoch ist. Die Verbraucherzentrale warnt, dass bei einer unberechtigten Kürzung Zahlungsverzug und Zinsen drohen. Kläre die neue Höhe immer zuerst mit dem Anbieter.
Wenn dein Anbieter den Abschlag erhöht
Manchmal kommt die Änderung vom Anbieter: Ein Schreiben kündigt einen höheren Abschlag an. Ob das zulässig ist, hängt vom Zeitpunkt und vom Grund ab.
- Mit der Jahresabrechnung legt der Anbieter den Abschlag neu fest. Grundlage ist dein Verbrauch im abgerechneten Zeitraum. Ist er gestiegen, steigt auch der Abschlag. Das ist zulässig. Prüfe dann, ob Verbrauch und Preise richtig angesetzt sind.
- Nach einer wirksamen Preiserhöhung darf der Anbieter den Abschlag anpassen. In der Grundversorgung darf er ihn nach § 13 Abs. 2 StromGVV um den Prozentsatz der Preisänderung erhöhen. Bei einer Preiserhöhung hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Was du dann tun kannst, steht in unserem Beitrag zum Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung.
- Im laufenden Abrechnungszeitraum ohne Preiserhöhung darf der Anbieter den Abschlag nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht ohne Weiteres einseitig erhöhen, sondern nur mit deiner Zustimmung. Gestiegene Einkaufskosten des Anbieters oder eine bloß vermutete Verbrauchssteigerung reichen laut Verbraucherzentrale nicht aus.
So gehst du vor, wenn dir eine Erhöhung nicht nachvollziehbar erscheint:
- Prüfe, ob gleichzeitig oder vorher eine Preiserhöhung angekündigt wurde. Welche Fristen dafür gelten, steht im Beitrag zum Sonderkündigungsrecht.
- Rechne mit deinem Verbrauch und deinen Preisen nach, welcher Abschlag passen würde.
- Bitte den Anbieter um eine Begründung. Passt sie nicht, widersprich der Erhöhung schriftlich. Die Verbraucherzentralen stellen dafür Musterbriefe bereit.
Reagiert der Anbieter nicht innerhalb von vier Wochen oder hilft er deiner Beschwerde nicht ab, kannst du dich nach Angaben der Bundesnetzagentur an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Das Verfahren ist für dich kostenfrei.
Ein Widerspruch gegen die Abschlagserhöhung ist keine Kündigung. Die Verbraucherzentrale berichtet allerdings, dass einzelne Anbieter Widersprüche als Kündigung behandelt haben. Schreibe deshalb ausdrücklich dazu, dass du nicht kündigst und weiter beliefert werden möchtest.
Nach der Abrechnung: Guthaben und Nachzahlung
Die Jahresabrechnung muss dir spätestens sechs Wochen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen (§ 40c EnWG). Darin werden deine gezahlten Abschläge mit den tatsächlichen Kosten verrechnet.
- Guthaben: Der Anbieter muss es vollständig mit dem nächsten Abschlag verrechnen oder binnen zwei Wochen auszahlen. Endet dein Vertrag, etwa nach einem Wechsel oder Umzug, muss der bisherige Anbieter ein Guthaben aus der Schlussrechnung binnen zwei Wochen auszahlen.
- Nachzahlung: Prüfe zuerst, ob Zählerstände und Zeitraum stimmen. Dann lohnt sich ein Blick auf den neuen Abschlag, damit es im nächsten Jahr nicht wieder eine Nachzahlung gibt.
Mit der Abrechnung legt der Anbieter meist auch den Abschlag für das neue Jahr fest. Prüfe ihn mit dem Abschlag-Check. Passt er nicht zu deinem Verbrauch, bitte um eine Anpassung.
Häufige Fragen
Kann ich statt eines geschätzten Abschlags monatlich nach Verbrauch abrechnen lassen?
Ja, grundsätzlich schon. Dein Anbieter muss dir nach § 40b EnWG eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anbieten. Frag nach, zu welchen Bedingungen er das umsetzt. Bei einer häufigeren Abrechnung fallen Nachzahlung oder Guthaben kleiner aus, weil öfter mit dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet wird.
Senkt mein Neukundenbonus den Abschlag?
Nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht. Ein Bonus wird in der Regel erst mit der Abrechnung verrechnet. Rechne den Abschlag deshalb ohne Bonus.
Wie oft kann ich den Abschlag ändern?
Eine feste Grenze legt das Gesetz nicht fest. Sinnvoll ist eine Anpassung, wenn sich Verbrauch oder Preis spürbar ändern, nicht bei jeder kleinen Schwankung. Wie dein Anbieter Änderungswünsche handhabt, steht in deinem Vertrag oder erfährst du beim Kundenservice.
Dein nächster Schritt
Rechne deinen Abschlag mit dem Abschlag-Check nach, sobald die nächste Abrechnung oder eine Preisänderung kommt. Passt er nicht, veranlasse die Anpassung beim Anbieter und lass sie dir bestätigen.
Quellen
- Preise und Abschläge, Verbraucherportal - Bundesnetzagentur
- Beschwerde und Schlichtung im Energiesektor, Verbraucherportal - Bundesnetzagentur
- § 41b EnWG, § 40b EnWG und § 40c EnWG - Energiewirtschaftsgesetz
- § 13 StromGVV - Stromgrundversorgungsverordnung
- Energieanbieter fordert höhere Abschläge: Das ist zu tun, Stand 24.02.2025 - Verbraucherzentrale
- Rechner: Das ist Ihr passender Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme, Stand 12.03.2025 - Verbraucherzentrale
- Abschlagszahlungen für Strom und Gas richtig berechnen, Stand 07.08.2026 - Verbraucherzentrale Niedersachsen
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