
Bild: KI-generiert
Mit der Jahresabrechnung oder einem Preisbrief kommt oft die Frage: Zahle ich für meinen Strom zu viel? In den Nachrichten liest du dazu ganz unterschiedliche Zahlen, mal 37 Cent, mal 40 Cent pro Kilowattstunde. Das liegt nicht an Rechenfehlern, sondern daran, dass jede Zahl etwas anderes misst.
In diesem Beitrag rechnest du zuerst deinen eigenen Strompreis pro kWh aus, also den Preis je Kilowattstunde einschließlich Grundpreis. Danach siehst du, welche Vergleichswerte es gibt, was hinter ihnen steckt und wie du deinen Preis fair einordnest. Alle Angaben gelten für private Haushalte in Deutschland, Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Vergleiche nicht nur den Arbeitspreis. Aussagekräftig ist dein Gesamtpreis pro kWh: alle Stromkosten einschließlich Grundpreis, geteilt durch deinen Verbrauch.
- Die bekannten Durchschnittswerte messen Unterschiedliches: Der BDEW nennt für Neukundentarife bei 3.500 kWh Jahresverbrauch 37,0 Cent pro kWh (Durchschnitt 2026, Datenstand August 2026), das Statistische Bundesamt für alle privaten Haushalte 37,97 Cent (1. Halbjahr 2026), die Bundesnetzagentur für Haushalte mit 2.500 bis 5.000 kWh 40,05 Cent zum Stichtag 1. April 2025.
- Wer wenig Strom verbraucht, zahlt pro kWh mehr, weil der Grundpreis auf weniger Kilowattstunden verteilt wird.
- Verträge außerhalb der Grundversorgung sind nach Angaben der Verbraucherzentrale in der Regel günstiger als die Grundversorgung.
- Einen festen Wert, ab dem ein Vertrag zu teuer ist, gibt es nicht. Rechne den Abstand zu einem passenden Vergleichswert in Euro pro Jahr aus und prüfe dann konkrete Angebote für deine Adresse.
Arbeitspreis oder Gesamtpreis: Welche Zahl du brauchst
Auf deiner Rechnung und im Vertrag stehen zwei Preise:
- Arbeitspreis: der Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde, angegeben in Cent pro kWh.
- Grundpreis: ein fester Betrag pro Monat oder Jahr, den du unabhängig vom Verbrauch zahlst.
Der Arbeitspreis allein ist für einen Vergleich zu wenig. Die Durchschnittswerte, die wir unten vorstellen, beziehen sich auf den gesamten Preis, also nicht nur auf den Arbeitspreis. Vergleichbar ist deshalb nur ein Wert, der ebenfalls alles enthält: dein Gesamtpreis pro kWh, brutto, einschließlich Grundpreis und Umsatzsteuer.
In unserer Anleitung Stromrechnung prüfen heißt dieser Wert Kostenkennwert. Hier gehen wir einen Schritt weiter: Wir rechnen ihn auch für Preisänderungen und Boni aus und ordnen ihn mit mehreren Vergleichswerten ein. Was die übrigen Angaben auf der Rechnung bedeuten, erklären wir im Beitrag Stromrechnung verstehen.
So berechnest du deinen Preis pro kWh
Für die Rechnung brauchst du deine letzte Jahresabrechnung. So gehst du vor:
- Stromkosten für den Abrechnungszeitraum heraussuchen. Du brauchst den Betrag für Arbeitspreis und Grundpreis zusammen, brutto, also einschließlich Umsatzsteuer. Stehen die einzelnen Posten netto auf der Rechnung, nimm die Summe einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer. Bekommst du für deinen Zähler eine eigene Rechnung vom Messstellenbetreiber, zähle diesen Betrag für den Zeitraum dazu, sonst fällt dein Preis etwas zu niedrig aus. Nicht gemeint ist die Nachzahlung oder das Guthaben, denn darin sind deine bereits gezahlten Abschläge verrechnet.
- Einmalige Boni herausrechnen. Ein Neukunden- oder Sofortbonus senkt die Kosten nur einmal. Nimm für deinen Preis deshalb die Kosten vor Abzug des Bonus.
- Verbrauch ablesen. Er steht als Kilowattstunden auf der Rechnung.
- Teilen. Stromkosten in Euro geteilt durch Verbrauch in kWh, mal 100, ergibt deinen Preis in Cent pro kWh. Beispiel: 808 Euro geteilt durch 2.000 kWh sind 0,404 Euro, mal 100 also 40,4 Cent pro kWh.
Umfasst die Abrechnung nicht genau zwölf Monate, rechnest du den Preis pro kWh genauso. Er kann dann etwas vom Jahreswert abweichen, weil du im Winter meist mehr Strom verbrauchst als im Sommer. Für die Einordnung weiter unten brauchst du außerdem deinen Jahresverbrauch: Teile den Verbrauch durch die Zahl der Tage im Abrechnungszeitraum und nimm ihn mal 365.
Rechenbeispiel (erfunden, nur zur Veranschaulichung): Ein Tarif kostet 32 Cent pro kWh Arbeitspreis und 168 Euro Grundpreis im Jahr.
| Haushalt A | Haushalt B | |
|---|---|---|
| Verbrauch im Jahr | 2.000 kWh | 4.000 kWh |
| Arbeitskosten | 640 € | 1.280 € |
| Grundpreis | 168 € | 168 € |
| Stromkosten gesamt | 808 € | 1.448 € |
| Gesamtpreis pro kWh | 40,4 ct | 36,2 ct |
Gleicher Tarif, unterschiedlicher Gesamtpreis: Bei Haushalt A verteilt sich der Grundpreis auf weniger Kilowattstunden.
Du möchtest deinen Preis lieber persönlich einordnen lassen? Bei der kostenlosen BESSERWÄRTS StromAnalyse prüfen wir anhand deiner Jahresabrechnung, ob es wirtschaftliches Optimierungspotenzial gibt.
Wenn sich der Preis im Abrechnungszeitraum geändert hat
Hat dein Anbieter den Preis während des Zeitraums geändert, weist die Rechnung den Verbrauch in der Regel getrennt nach altem und neuem Preis aus. Die Aufteilung ist dabei oft berechnet und nicht abgelesen. Rechne dann so: Addiere alle Arbeitskosten und alle Grundpreisanteile und teile durch den gesamten Verbrauch.
Beispiel (erfunden): Ein Haushalt verbraucht im ersten Halbjahr 1.400 kWh zu 30 Cent und im zweiten Halbjahr 1.300 kWh zu 34 Cent. Der Grundpreis steigt von 12 auf 14 Euro im Monat.
- Arbeitskosten: 420 € + 442 € = 862 €
- Grundpreis: 72 € + 84 € = 156 €
- Stromkosten gesamt: 1.018 € für 2.700 kWh
- Gesamtpreis im Abrechnungszeitraum: 37,7 Cent pro kWh
Wichtig: Dieser Wert beschreibt das vergangene Jahr. Für die Zukunft zählt der neue Preis. Rechne deshalb zusätzlich mit dem aktuellen Arbeits- und Grundpreis und deinem Verbrauch: 2.700 kWh mal 34 Cent sind 918 Euro, dazu 168 Euro Grundpreis (14 Euro mal 12 Monate). Das ergibt 1.086 Euro im Jahr, also rund 40,2 Cent pro kWh.
Wenn ein Bonus verrechnet wurde
Nehmen wir an, im Beispiel oben wurde ein einmaliger Neukundenbonus von 100 Euro verrechnet. Mit Bonus ergäben sich 918 Euro, also 34,0 Cent pro kWh. Dieser Wert gilt aber nur für das Jahr, in dem der Bonus verrechnet wird. Im nächsten Jahr fällt der Bonus weg, und im Beispiel gilt dann der neue Preis von rund 40,2 Cent pro kWh. Für den Vergleich mit Durchschnittswerten nimmst du deshalb immer den Preis ohne Bonus.
Wenn du nur eine Abschlagsmitteilung hast
Hast du gerade erst gewechselt und noch keine Abrechnung, nimm Arbeitspreis und Grundpreis aus dem Vertrag oder Preisblatt und deinen Verbrauch aus der letzten Rechnung des alten Anbieters. Dann rechnest du wie oben.
Ob die Rechnung selbst stimmt, etwa Zählerstände, Zeitraum und Abschläge, prüfst du mit der oben verlinkten Anleitung zur Rechnungsprüfung.
Strompreis pro kWh aktuell: Drei Vergleichswerte und was sie bedeuten
Für Deutschland gibt es drei regelmäßig veröffentlichte Durchschnittswerte, die oft zitiert werden. Sie sind keine Tarifangebote, die du abschließen kannst, sondern Auswertungen mit unterschiedlicher Methode.
| Quelle | Datenstand | Wert | Wer ist erfasst | Wie berechnet |
|---|---|---|---|---|
| BDEW-Strompreisanalyse | Durchschnitt 2026, Datenstand August 2026 | 37,0 ct/kWh | Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch; nur Preise für Neukunden | Durchschnitt der zum Berechnungszeitpunkt abschließbaren Tarife und Grundversorgungstarife, gewichtet nach der Vertragsstruktur laut Bundesnetzagentur, je Gemeinde berechnet und nach Einwohnern gewichtet; ohne Heizstrom-, Wärmepumpen- und Ökostromtarife mit Aufschlag; Grundpreis anteilig, mit Umsatzsteuer |
| Statistisches Bundesamt | 1. Halbjahr 2026, veröffentlicht 30.09.2026 | 37,97 ct/kWh | private Haushalte, bestehende und neu abgeschlossene Verträge | erhoben bei Energieversorgern; einschließlich Grundpreis, Arbeitspreis, Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen |
| Bundesnetzagentur | Stichtag 1. April 2025 | 40,05 ct/kWh | Haushalte mit 2.500 bis 5.000 kWh Jahresverbrauch | Durchschnittspreis aus dem Monitoring der Bundesnetzagentur; nach dem Verbraucherportal einschließlich Netz- und Messentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Umsatzsteuer |
Hast du einen Wärmepumpen- oder Heizstromtarif, passen diese Durchschnittswerte nicht zu deinem Vertrag.
Warum sich die Werte unterscheiden
- Neukunden oder alle Kunden: Der BDEW-Wert ist ein Durchschnitt der Tarife, die zum Zeitpunkt der Berechnung neu abgeschlossen werden konnten, einschließlich der Grundversorgungstarife. Bestehende Verträge bildet er nicht ab. Das Statistische Bundesamt erfasst dagegen bestehende und neu abgeschlossene Verträge.
- Zeitpunkt: Der Wert der Bundesnetzagentur stammt von April 2025. Seitdem sind die Preise gesunken. Das Statistische Bundesamt meldet für das 1. Halbjahr 2026 ein Minus von 4,9 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2025 und von 6,4 Prozent gegenüber dem 2. Halbjahr 2025. Als wichtigen Grund nennt es niedrigere Netzentgelte.
- Verbrauch und Gewichtung: Jede Quelle legt einen anderen Verbrauch oder eine andere Gewichtung zugrunde.
Welcher Wert zu dir passt
- Willst du wissen, wie dein Preis im Vergleich zu allen Haushalten liegt, hilft der Durchschnitt des Statistischen Bundesamts.
- Willst du wissen, ob sich ein Blick auf neue Angebote lohnen könnte, ist der BDEW-Wert für Neukunden die nähere Orientierung, egal wie alt dein Vertrag ist. Weil er auch Grundversorgungstarife enthält, liegen gute Angebote außerhalb der Grundversorgung oft darunter.
- Den Wert der Bundesnetzagentur nutzt du nur als Rückblick: Er beschreibt den Stand vom 1. April 2025 für Haushalte mit 2.500 bis 5.000 kWh Jahresverbrauch.
Keiner dieser Werte sagt dir, was ein Tarif an deiner Adresse kosten müsste. Sie zeigen nur, wo du ungefähr stehst.
Du kennst jetzt deinen Preis pro kWh und weißt, womit du ihn vergleichen kannst. Wenn du wissen möchtest, was das für deinen Vertrag konkret bedeutet, ist die BESSERWÄRTS StromAnalyse der passende nächste Schritt. Grundlage ist deine vollständige aktuelle Jahresabrechnung. Mit der BESSERWÄRTS StromAnalyse prüfen wir, ob für dich ein Wechsel zu einem der von uns vermittelbaren Stromtarife infrage kommt. Ergibt sich aktuell kein sinnvoller Wechsel, sagen wir dir das offen. Die StromAnalyse ist kein vollständiger Vergleich aller Anbieter und Tarife am Markt. Kommt über unsere Vermittlung ein Vertrag zustande, erhalten wir dafür eine Vermittlungsvergütung.
Warum dein Preis vom Durchschnitt abweichen kann
Liegt dein Preis über einem Durchschnittswert, heißt das noch nicht, dass dein Tarif ungünstig ist. Drei Dinge können einen Abstand erklären.
Dein Verbrauch
Je weniger Strom du verbrauchst, desto stärker fällt der Grundpreis pro kWh ins Gewicht. Das zeigt auch das Statistische Bundesamt für das 1. Halbjahr 2026: Haushalte mit weniger als 1.000 kWh im Jahr zahlten im Schnitt 57,99 Cent pro kWh, Haushalte mit mehr als 15.000 kWh 30,55 Cent. Ein Haushalt mit niedrigem Verbrauch, etwa ein kleiner Singlehaushalt, kann deshalb über dem Durchschnitt liegen, ohne einen schlechten Tarif zu haben.
Dein Wohnort
Ein Teil des Strompreises sind die Netzentgelte für die Nutzung des Stromnetzes. Sie sind laut Bundesnetzagentur regional und je Netzbetreiber unterschiedlich hoch. Für 2026 werden die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro bezuschusst. Ob und wie stark das deinen Preis senkt, hängt vom Netzgebiet und von deinem Vertrag ab. Die Höhe der Netzentgelte ist an deinem Wohnort für jeden Anbieter gleich.
Deine Vertragsart
Auch die Vertragsart spielt eine Rolle. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind Verträge außerhalb der Grundversorgung, sogenannte Sonderverträge, in der Regel günstiger als die Grundversorgung. Auch Grundversorger bieten solche Sonderverträge an. Ob du in der Grundversorgung bist und was das für dich bedeutet, erklären wir im Beitrag zur Strom-Grundversorgung.
Welcher Teil deines Preises vom Anbieter abhängt
Der BDEW hat den durchschnittlichen Preis für Neukunden im Jahr 2026 (Datenstand August 2026) nach Bestandteilen aufgeschlüsselt (Haushalt mit 3.500 kWh):
| Bestandteil | Cent pro kWh | Anteil |
|---|---|---|
| Beschaffung und Vertrieb | 15,2 | 41 % |
| Netzentgelte | 9,2 | 25 % |
| Steuern, Abgaben und Umlagen | 12,6 | 34 % |
| Gesamt | 37,0 |
Für dich bedeutet das: Stromsteuer und Umlagen sind gesetzlich festgelegt, die Netzentgelte hängen vom Netzgebiet ab und die Konzessionsabgabe von der Gemeinde. Diese Bestandteile legt nicht dein Anbieter fest. Die Umsatzsteuer von 19 Prozent kommt auf den gesamten Nettopreis, sie ist bei einem günstigeren Angebot also ebenfalls etwas niedriger. Unterschiede zwischen Anbietern entstehen vor allem beim Anteil für Beschaffung und Vertrieb und dabei, wie ein Anbieter seine Kosten auf Arbeits- und Grundpreis verteilt. Ein Anbieterwechsel kann deshalb einiges bewirken, aber nie den ganzen Preis. Was die einzelnen Posten bedeuten, erklären wir im Beitrag Stromrechnung verstehen.
So ordnest du deinen Preis ein
So gehst du vor:
- Passenden Vergleichswert wählen. Für den Blick auf neue Angebote: BDEW-Wert für Neukunden. Für den Vergleich mit allen Haushalten: Durchschnitt des Statistischen Bundesamts.
- Abstand ausrechnen. Ziehe den Vergleichswert von deinem Gesamtpreis ab.
- In Euro umrechnen. Abstand in Cent mal Jahresverbrauch, geteilt durch 100.
- Erklärungen prüfen. Ist dein Verbrauch eher niedrig oder bist du in der Grundversorgung? Hat dein Anbieter gerade den Preis erhöht, findest du im Beitrag zum Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung, was du jetzt tun kannst.
Beispiel (erfunden): Ein Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch hat einen Gesamtpreis von 40,0 Cent pro kWh und möchte wissen, ob sich ein Blick auf neue Angebote lohnen könnte. Der BDEW-Durchschnitt für Neukunden bei 3.500 kWh liegt bei 37,0 Cent. Der Abstand beträgt 3 Cent pro kWh, bei 3.500 kWh also 105 Euro im Jahr. Weil der BDEW-Wert ein Durchschnitt über viele Tarife und Gemeinden ist, einschließlich der Grundversorgung, ist das nur eine grobe Orientierung. Es ist keine sichere Ersparnis, sondern ein Hinweis, dass sich ein genauerer Blick lohnen kann.
Danach gibt es drei mögliche Ergebnisse:
- Dein Preis liegt in der Nähe vergleichbarer Werte. Dann besteht kein akuter Handlungsbedarf. Prüfe deinen Preis wieder, wenn dein Anbieter die Preise ändert oder die nächste Abrechnung kommt.
- Dein Preis liegt deutlich darüber, und Verbrauch, Wohnort oder Vertragsart erklären das nicht. Dann lohnt es sich, konkrete Angebote für deinen Verbrauch und deine Adresse zu rechnen. Worauf es dabei ankommt, steht in unserem Beitrag Stromtarife vergleichen.
- Du bist in der Grundversorgung. Dann ist ein Vergleich mit Verträgen außerhalb der Grundversorgung meist der wichtigste nächste Schritt.
Wichtig: Maßgeblich sind die Angebote, die du an deiner Adresse tatsächlich bekommst, nicht ein Durchschnitt.
Häufige Fragen
Der Durchschnittspreis ist gesunken, mein Preis aber nicht. Warum?
Der Neukundenwert des BDEW bildet Tarife ab, die gerade abgeschlossen werden können. Bestehende Verträge ändern sich erst, wenn dein Anbieter seine Preise anpasst. Läuft dein Vertrag mit Preisgarantie oder hat dein Anbieter seine Preise noch nicht angepasst, kann dein Preis deshalb vom Durchschnitt abweichen. Ob ein Wechsel sich lohnt, zeigt nur ein Vergleich konkreter Angebote.
Enthalten die Durchschnittswerte die Mehrwertsteuer?
Mehrwertsteuer heißt im Gesetz Umsatzsteuer. Der BDEW weist sie in seiner Analyse als Bestandteil des Durchschnittspreises aus und rechnet den Grundpreis anteilig ein. Das Statistische Bundesamt nennt Grundpreis, Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen als enthaltene Bestandteile. Die Bundesnetzagentur führt die Umsatzsteuer als Bestandteil ihres Durchschnittspreises auf. Vergleiche die Werte deshalb immer mit deinem Gesamtpreis brutto, also einschließlich Grundpreis und Umsatzsteuer.
Wie oft sollte ich meinen Preis prüfen?
Mit jeder Jahresabrechnung und bei jeder Preisänderung. Rechne dann jeweils mit dem neuen Preis und deinem tatsächlichen Verbrauch.
Dein nächster Schritt
Du möchtest lieber selbst vergleichen? Worauf es dabei ankommt, steht in unserem Beitrag Stromtarife vergleichen: Worauf es wirklich ankommt.
Quellen
- BDEW-Strompreisanalyse August 2026, S. 2, 4 und 6 - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
- Strom- und Gaspreise für Haushalte im 1. Halbjahr 2026 gesunken, Pressemitteilung Nr. 345 vom 30.09.2026 - Statistisches Bundesamt
- Preise und Abschläge, Verbraucherportal - Bundesnetzagentur
- Netzentgelt (Strom und Gas), Glossar - Bundesnetzagentur
- Grundversorgung oder Sondervertrag? Verträge bei Strom und Gas, Stand 24.08.2026 - Verbraucherzentrale
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