
Bild: KI-generiert
Die Rechnung für den Internetanschluss ist gestiegen, oder das Video-Meeting ruckelt schon wieder: Spätestens dann lohnt sich ein genauer Blick auf deinen Internetvertrag. Ein höherer Preis oder eine langsame Verbindung heißt aber nicht automatisch, dass dein Vertrag schlecht ist. Und der günstigste Tarif ist nicht automatisch der passende.
Entscheidend ist, ob drei Dinge zusammenpassen: was du bezahlst, was tatsächlich bei dir ankommt und was dein Haushalt wirklich braucht. Wie du deinen Internetvertrag prüfen kannst, zeigen dir die folgenden vier Schritte. Danach weißt du, welche der fünf möglichen Entscheidungen zu dir passt. Die rechtlichen Hinweise gelten für Internetverträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland, Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Schau nicht nur auf den aktuellen Monatsbetrag, sondern auf alle laufenden Kosten.
- Prüfe, ob eine Rabattphase ausläuft und was danach gilt.
- Mehr Geschwindigkeit ist nicht automatisch sinnvoller.
- Halte bei Problemen zuerst Anschluss, WLAN und Gerät auseinander.
- Entscheide erst nach der Prüfung: behalten, anpassen, Zusatzoptionen prüfen, Wechsel prüfen oder zugesagte Leistung einfordern.
Schritt 1: Was zahlst du wirklich für dein Internet?
Leg dir für diesen Schritt deine letzte Rechnung, den Zugang zu deinem Kundenportal und deine Vertragsunterlagen bereit. Die Daten, die du jetzt notierst, brauchst du später noch einmal, wenn es um Leistung und Laufzeit geht.
Dein Kosten- und Vertragscheck
| Was du notierst | Wo du es meist findest |
|---|---|
| aktueller Monatspreis | Rechnung, Kundenportal |
| Rabatt: bis wann, Preis danach | Vertragszusammenfassung, Auftragsbestätigung |
| Routerkosten (Miete oder eigenes Gerät) | Rechnung, Vertragsunterlagen |
| Zusatzoptionen: TV, Telefonie, sonstige | Rechnung, Kundenportal |
| sonstige regelmäßige Kosten | Rechnung |
| gebuchte Geschwindigkeit, Download und Upload | Produktinformationsblatt, Vertragszusammenfassung |
| Mindestlaufzeit und Vertragsbeginn | Vertragsunterlagen, Rechnung |
| Kündigungsfrist | Vertragsunterlagen, Rechnung |
Achte darauf, ob dein Tarif unterschiedliche Preisphasen hat: zum Beispiel einen günstigeren Preis für eine bestimmte Zeit und danach einen anderen Preis. Notiere beide, und zusätzlich einmalige Gutschriften oder sonstige zeitlich begrenzte Vorteile.
Prüfe zuerst die Vertragszusammenfassung und das Produktinformationsblatt. Zusätzliche Aktionen oder Gutschriften können auch in der Auftragsbestätigung oder in gesonderten Aktionsbedingungen stehen.
Neben dem Monatspreis können einmalige Kosten anfallen, zum Beispiel für Bereitstellung oder Installation. Prüfe zusätzlich, ob in deinen Unterlagen weitere Einmalkosten ausgewiesen sind, etwa für Hardware oder Versand.
Warum der Aktionspreis allein nicht reicht: ein Rechenbeispiel
Ein Beispiel macht es deutlicher. Wir rechnen einen einzigen Vertrag über 24 Monate durch.
Fiktives Rechenbeispiel - keine echten Anbieter, Tarife oder Marktpreise. Die Zahlen sind gerundet und dienen nur dazu, den Rechenweg zu zeigen.
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Monat 1-12 (Rabattpreis) | 12 × 25 € | 300 € |
| Monat 13-24 (regulärer Preis) | 12 × 40 € | 480 € |
| Routermiete | 24 × 5 € | 120 € |
| Bereitstellung | einmalig | 60 € |
| Versand Router | einmalig | 10 € |
| Gutschrift | einmalig | -50 € |
| Gesamtkosten 24 Monate | 920 € |
- Rechnerischer Durchschnitt: 920 € ÷ 24 = rund 38 € pro Monat. Beworben waren 25 €.
- Ab Monat 25: 40 € + 5 € Routermiete = 45 € pro Monat.
Das Beispiel sagt nichts darüber, ob dieser Vertrag günstig oder teuer ist. Es zeigt nur, welche Zahlen in eine faire Betrachtung gehören. Für einen fairen Vergleich rechnest du einmalige Kosten zu den Monatskosten über denselben Zeitraum dazu und ziehst einmalige Gutschriften ab. Mit diesem Schema kannst du deinen eigenen Vertrag und jedes Vergleichsangebot durchrechnen.
Kombiangebot: erst den Internetteil getrennt ansehen
Ist dein Internet Teil eines Kombiangebots, etwa mit Festnetz, TV oder Mobilfunk, kann eine Änderung oder Kündigung eines Teils Auswirkungen auf Preise, Rabatte oder Konditionen der anderen Teile haben. Ob das bei dir so ist, steht in deinen Vertragsunterlagen.
So gehst du vor: Bewerte zuerst den Internetteil für sich. Prüfe danach, welche Rabatte oder Vorteile an das Paket gekoppelt sind. Und rechne jede Änderung als Gesamtpaket. Ein Kombiangebot ist weder automatisch günstiger noch automatisch schlechter.
Kläre vor einer Änderung oder Kündigung:
- Welche Leistungen gehören zusammen, und ist das ein gemeinsamer Vertrag oder sind es mehrere?
- Welcher Vertrag oder Bestandteil wäre von deiner Änderung betroffen?
- Welche Preise oder Rabatte hängen daran?
- Ändert sich die Laufzeit oder ändern sich andere Konditionen?
Im Zweifel lass dir die Folgen vom Anbieter schriftlich bestätigen. Wenn auch dein Handyvertrag Teil des Pakets ist, zeigt dir unser Beitrag Handyvertrag prüfen, wie du diesen Teil prüfst.
Mit dem Kosten- und Vertragscheck hast du einen festen Posten durchgerechnet. Viele weitere Möglichkeiten stecken in kleinen Entscheidungen im Alltag. Unsere kostenlose BESSERWÄRTS 30-Tage-Spar-Challenge führt dich in 30 kleinen Schritten durch deine Ausgaben, ohne dass Verzicht das Ziel ist.
Schritt 2: Was kommt wirklich an? Anschluss, WLAN oder Gerät
Wenn dein Internet langsam wirkt, muss das nicht am Vertrag oder am Anbieter liegen. Zwischen Anschluss und Gerät gibt es mehrere Stellen, an denen Geschwindigkeit verloren gehen kann. Mit ein paar einfachen Vergleichen kannst du eingrenzen, wo das Problem eher liegt.
Die drei Ebenen im Überblick
| Ebene | Typisches Anzeichen | Erster Prüfschritt |
|---|---|---|
| Anschluss | Problem tritt auch per LAN-Kabel direkt am Router auf, unabhängig vom Gerät | Messung per Kabel am Router, ohne parallele Nutzung |
| WLAN | Per Kabel deutlich besser als per WLAN, oder nur in bestimmten Räumen schwach | Vergleich nah am Router und weiter entfernt |
| Gerät | Nur ein Gerät ist langsam, andere am selben Ort nicht | Vergleich mit einem zweiten Gerät |
WLAN kann selbst zum Engpass werden. Entfernung, Wände, die Position des Routers und benachbarte WLAN-Netze können die Verbindung bremsen. Probleme im WLAN sagen deshalb noch nichts darüber aus, ob dein Internetanschluss selbst zu langsam ist.
Dein Router hat zwei Aufgaben: Er verbindet deinen Anschluss mit dem Internet und verteilt die Verbindung in deiner Wohnung, zum Beispiel per WLAN. Eine Messung per LAN-Kabel hilft dir, WLAN-Einflüsse bei der ersten Prüfung weitgehend auszuschließen.
Diese Vergleiche zeigen dir, wo das Problem wahrscheinlich liegt. Eine sichere Diagnose sind sie nicht. Läuft es auch per Kabel direkt am Router schlecht, solltest du die Anschlussleistung genauer prüfen.
Richtig messen: Orientierung ist nicht gleich Nachweis
Für einen ersten Eindruck reicht ein Geschwindigkeitstest, zum Beispiel die Browsermessung der Bundesnetzagentur auf breitbandmessung.de. Damit das Ergebnis etwas aussagt:
- Verbinde deinen Computer per LAN-Kabel direkt mit dem Router.
- Sorge dafür, dass gerade niemand sonst streamt, Updates lädt oder große Dateien überträgt.
- Schließe andere Programme und Browser-Tabs.
- Für ein etwas besseres Bild kannst du mehrmals zu unterschiedlichen Zeiten messen.
Ein solcher Test ist eine Momentaufnahme. Er zeigt dir, ob sich ein genauerer Blick lohnt, aber nicht, ob dein Anbieter die vereinbarte Leistung tatsächlich unterschreitet.
Für einen Nachweis gegenüber deinem Anbieter gibt es ein eigenes Verfahren der Bundesnetzagentur mit festen Regeln. Dafür stellt sie die kostenlose Desktop-App der Breitbandmessung bereit. Damit führst du eine Messkampagne durch: 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen, je zehn an drei verschiedenen Tagen, mit mindestens einem Tag Pause zwischen den Messtagen. Die App achtet auf die Abstände zwischen den Messungen, gibt den Ablauf vor und erstellt am Ende ein Messprotokoll, das zeigt, ob eine Minderleistung vorliegt.
Gemessen wird dabei ausschließlich per LAN-Kabel direkt am Router. Solange am Computer WLAN aktiv ist, lässt die App keine Nachweismessung zu. Was du mit einem solchen Protokoll tun kannst, liest du weiter unten beim Ergebnis Zugesagte Leistung einfordern.
Schritt 3: Was braucht dein Haushalt wirklich?
Die passende Geschwindigkeit ergibt sich aus deinem Alltag, nicht aus der höchsten Zahl im Angebot. Diese Fragen helfen dir:
- Welche Anwendungen nutzt ihr regelmäßig?
- Was läuft typischerweise gleichzeitig?
- Gibt es Homeoffice oder Videokonferenzen?
- Wird regelmäßig gestreamt?
- Gibt es Gaming oder andere zeitkritische Anwendungen?
- Werden regelmäßig große Dateien hochgeladen oder Cloud-Dienste genutzt?
- Gibt es tatsächlich Engpässe - oder eher den Wunsch nach „mehr“?
Dabei hilft der Unterschied zwischen Download und Upload. Download bedeutet: Daten kommen bei dir an, etwa wenn du Webseiten öffnest, streamst oder Dateien herunterlädst. Upload bedeutet: Du schickst Daten los, zum Beispiel dein Bild und deinen Ton in einer Videokonferenz oder Fotos in einen Cloud-Speicher.
Viele achten nur auf den Download. Arbeitest du regelmäßig im Homeoffice, nimmst an Videokonferenzen teil oder lädst häufig Dateien hoch, lohnt sich auch ein Blick auf den Upload-Wert in deinem Vertrag.
Aus deinen Antworten ergibt sich eines von drei Bildern: Die Leistung reicht, sie reicht nicht - oder sie ist größer als nötig. Vorsorglich die höchste verfügbare Geschwindigkeit zu buchen, ist deshalb nicht automatisch sinnvoll. Viele Dienste wie Streaming-Plattformen nennen auf ihren Hilfeseiten eigene Empfehlungen. Für deinen Vertrag ist aber wichtiger, was in deinem Haushalt gleichzeitig läuft und ob es tatsächlich Engpässe gibt.
Schritt 4: Was ist an deiner Adresse möglich, und wann kommst du raus?
DSL, Kabel oder Glasfaser: was an deiner Adresse verfügbar ist
Welche Anschlussart du hast, steht am verlässlichsten in deinem Vertrag: Dort heißt es meist „DSL“ oder „VDSL“, „Kabel-Internet“ oder „Glasfaser“ beziehungsweise „FTTB“ oder „FTTH“. Die Dose, an der dein Router hängt, gibt einen zusätzlichen Hinweis: Bei DSL ist es eine Telefondose, bei Kabel-Internet eine TV-Kabeldose, bei Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) eine Glasfaser-Anschlussdose.
Allein am Blick auf die Dose lässt sich die Anschlussart aber nicht immer sicher erkennen. Endet die Glasfaser zum Beispiel im Gebäude (FTTB), kann dein Router trotzdem an einer Telefondose hängen. Im Zweifel hilft ein Blick in den Vertrag oder eine Nachfrage beim Anbieter.
Bei den meisten DSL-Anschlüssen führt Glasfaser bis zu einem Verteilerkasten an der Straße, die letzten Meter laufen über Kupfer. Bei Kabel-Internet kommt das Internet über das TV-Kabelnetz. Bei Glasfaser reicht die Leitung bis ins Haus oder sogar bis in die Wohnung.
Welche Anschlussarten und Geschwindigkeiten möglich sind, hängt von deiner Adresse ab. Einen ersten Überblick, welche Anschlussarten und Bandbreiten für deine Adresse ausgewiesen werden, gibt der Breitbandatlas der Bundesnetzagentur im Gigabit-Grundbuch. Der Breitbandatlas ist eine Orientierung, keine Zusage. Ob ein bestimmter Tarif an deiner Adresse tatsächlich buchbar ist, erfährst du nur bei der Verfügbarkeitsprüfung des jeweiligen Anbieters.
Die Werbezahl „bis zu“ ist in der Regel die maximale Geschwindigkeit. Sie muss nicht ständig erreicht werden. Für die Prüfung deines Vertrags zählen die drei Werte, die dort stehen: minimal, normalerweise verfügbar und maximal.
Für die Tarife, die er Verbrauchern anbietet, muss der Anbieter ein Produktinformationsblatt bereitstellen. Darin stehen unter anderem Preis, Laufzeit und die Geschwindigkeiten für Download und Upload. Schau dort nach, welche minimale, normalerweise verfügbare und maximale Geschwindigkeit für deinen Tarif angegeben ist. Diese Werte sind die Grundlage, wenn du prüfst, ob die Leistung stimmt.
Laufzeit, Kündigung und Preisänderungen
Die erste Laufzeit eines Internetvertrags darf höchstens 24 Monate betragen. Anbieter müssen außerdem auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten.
Ist die Mindestlaufzeit vorbei und hat sich dein Vertrag automatisch verlängert, kannst du ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das gilt auch für Verträge, die vor Dezember 2021 geschlossen wurden. Wann deine Mindestlaufzeit endet, welche Kündigungsfrist gilt und bis zu welchem Tag die Kündigung spätestens eingehen muss, steht in der Regel auf deiner Rechnung.
Bietet dein Anbieter den Vertragsabschluss auf seiner Website an, muss er dort auch eine Online-Kündigung ermöglichen. Wie du eine Kündigung sicher erledigst und belegst, erklärt unser Beitrag Vergessene Abos und Verträge finden und kündigen.
Ändert dein Anbieter die Vertragsbedingungen einseitig, muss er dich mindestens einen und höchstens zwei Monate vorher informieren. Du kannst dann grundsätzlich ohne Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen. Das gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich zu deinem Vorteil ist, rein administrativ ist und keine negativen Auswirkungen auf dich hat oder unmittelbar durch Unionsrecht oder deutsches Recht vorgeschrieben ist.
Lies eine solche Mitteilung genau: Was ändert sich, ab wann gilt es, was bedeutet es für dich, und wird ein Kündigungsrecht genannt? Für die Kündigung hast du drei Monate ab Erhalt der Mitteilung Zeit.
Du kennst jetzt Kosten, Leistung, Bedarf und Bindung deines Internetvertrags. Wenn du danach auch andere Ausgaben angehen möchtest, begleitet dich unsere kostenlose BESSERWÄRTS 30-Tage-Spar-Challenge Schritt für Schritt durch deinen Alltag.
Deine Entscheidung: fünf mögliche Ergebnisse
Kein Ergebnis ist besser als ein anderes. Entscheidend ist, was zu deiner Prüfung passt.
| Ergebnis | Passt, wenn … | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Bewusst behalten | Preis, Leistung und Bedarf passen | Vertragsdaten aufbewahren |
| Beim bisherigen Anbieter anpassen | Tarif passt nicht mehr zum Bedarf oder Preis ist gestiegen | Änderung anfragen, Laufzeitfolgen klären |
| Zusatzoptionen überprüfen oder streichen | Optionen laufen mit, die niemand nutzt | Optionen einzeln prüfen |
| Wechsel prüfen | an der Adresse ist eine passendere Lösung verfügbar und der Vertrag lässt es zu | Wechselpfad |
| Zugesagte Leistung einfordern | nach sorgfältiger Prüfung zeigt sich, dass am Anschluss wiederholt nicht die vertraglich vereinbarte Leistung erreicht wird | offiziellen Nachweis prüfen |
Bewusst behalten
Passen Preis, Leistung und Bedarf zusammen, ist Behalten eine gute Entscheidung - und keine verpasste Chance. Du hast deinen Vertrag geprüft und weißt jetzt, was du bezahlst und was du dafür bekommst. Bewahre die notierten Vertragsdaten auf, damit du sie beim nächsten Blick auf deine Fixkosten griffbereit hast.
Beim bisherigen Anbieter anpassen
Passt dein Tarif nicht mehr zu deinem Bedarf oder ist der Preis nach einer Rabattphase gestiegen, kannst du bei deinem bisherigen Anbieter nach einer passenderen Lösung fragen - kleiner oder größer, je nachdem, was deine Prüfung ergeben hat.
Hilfreich ist dabei eine Pflicht deines Anbieters: Er muss dich mindestens einmal im Jahr darüber informieren, welcher seiner Tarife am besten zu deiner Nutzung passt.
Bevor du einer Änderung zustimmst, frag nach, ob dadurch eine neue Mindestlaufzeit beginnt. Das kann so sein, muss aber nicht. Entscheidend ist, was ihr vereinbart. Buchst du nur etwas dazu, etwa eine zusätzliche Option oder ein Gerät, darf sich die Laufzeit deines bisherigen Vertrags nicht einfach verlängern, außer du stimmst dem ausdrücklich zu. Bei einem Tarifwechsel kann dagegen eine neue Laufzeit vereinbart werden. Verlängerst du deinen Vertrag vorzeitig, darf die neue Bindung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ab dem Tag der Vereinbarung höchstens 24 Monate dauern.
Lass dir die neuen Konditionen vor der Zustimmung schriftlich geben: Preis, Leistung, Laufzeit und ab wann die Änderung gilt.
Zusatzoptionen überprüfen oder streichen
Manchmal lässt sich nicht beim Tarif selbst, sondern bei dem, was mitläuft, etwas verbessern. Die Leitfrage lautet: Was gehört zu deinem Vertrag, und was davon brauchst du?
Prüfe, ob du für deinen Router monatlich Miete zahlst und wie lange diese Miete läuft. Stell diese Kosten den Kosten gegenüber, die dir für ein eigenes Gerät entstehen würden. Du darfst einen eigenen, geeigneten Router verwenden. Dein Anbieter darf dir kein bestimmtes Gerät vorschreiben und muss dir die nötigen Zugangsdaten bei Vertragsschluss unaufgefordert und kostenlos in Textform mitteilen. Das heißt aber nicht, dass du einen Router gratis bekommst.
Bei einem eigenen Router bist du für den fachgerechten Anschluss und die Aktualität des Geräts verantwortlich. Er muss zu deiner Anschlussart passen und die Anforderungen deines Anbieters erfüllen. Was dein Anbieter bei einem bereitgestellten Router an Service und Austausch übernimmt, steht in den Vertragsbedingungen.
Schau auch auf TV- und Entertainment-Pakete, Festnetztelefonie und sonstige Optionen: Wird das alles noch genutzt? Bei einem Kombiangebot gilt dabei, was du in Schritt 1 geprüft hast: Eine Änderung kann sich auf andere Bestandteile auswirken.
Wechsel prüfen
Ist an deiner Adresse eine passendere Lösung verfügbar und lässt dein Vertrag es zeitlich zu, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Wie du dabei vorgehst, erklären wir im nächsten Abschnitt.
Zugesagte Leistung einfordern
Dieses Ergebnis passt nur nach sorgfältiger Prüfung: Du hast die Diagnose aus Schritt 2 durchlaufen, WLAN- und Geräteursachen ausgeschlossen, und im offiziellen Nachweisverfahren wird festgestellt, dass die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erreicht wird. Ein einzelner Speedtest reicht dafür nicht.
Zeigt das Messprotokoll eine Minderleistung, kannst du gegenüber deinem Anbieter eine Minderung des monatlichen Preises verlangen. Das Gesetz sieht vor, dass der Preis im Verhältnis zur fehlenden Leistung sinkt. Wie hoch die Minderung genau ausfällt, hängt davon ab, wie stark die gemessene Leistung abweicht. Am besten klärst du das direkt mit deinem Anbieter und legst das Messprotokoll vor.
Unabhängig davon gibt es ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Es setzt aber in der Regel voraus, dass dein Anbieter die Minderleistung nicht behebt, nachdem du ihn dazu aufgefordert hast. Ein sofortiger Wechsel ist also nicht der automatische nächste Schritt. Wird die Leistung hergestellt, kann danach jedes andere Ergebnis wieder passen.
Die Bundesnetzagentur stellt das Messverfahren bereit, setzt deine Rechte aber nicht selbst gegenüber dem Anbieter durch. Kommt ihr zu keiner Einigung, kannst du bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur eine Schlichtung beantragen. Die Teilnahme ist für beide Seiten freiwillig, und vorher solltest du selbst versucht haben, dich mit deinem Anbieter zu einigen.
Wechsel prüfen: So wechselst du den Anbieter richtig
Dieser Teil ist für dich relevant, wenn deine Prüfung beim Ergebnis „Wechsel prüfen“ endet.
- Verfügbarkeit und benötigte Leistung klären. Prüfe, was an deiner Adresse tatsächlich buchbar ist, und nimm dein Ergebnis aus Schritt 3 als Maßstab.
- Angebote über denselben Zeitraum vergleichen. Rechne jedes Angebot nach dem Schema aus Schritt 1 über denselben Zeitraum durch. Bevor du einen neuen Internetvertrag abschließt, muss dir der Anbieter grundsätzlich eine Vertragszusammenfassung mit den wichtigsten Vertragsbedingungen bereitstellen.
- Wechselzeitpunkt festlegen. Plane den Wechsel früh. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, ihn etwa drei Monate vor Vertragsende einzuleiten. Deine Kündigungsfrist findest du in den Vertragsunterlagen oder auf der Rechnung.
- Neuen Anbieter beauftragen und Kündigung klären. Den Wechsel organisiert dein neuer Anbieter. Am einfachsten ist es, ihn gleich bei der Bestellung mit der Kündigung deines bisherigen Vertrags zu beauftragen. Dann können sich beide Anbieter direkt über den Umschalttermin abstimmen. Kündigst du vorher selbst, kann das die Abstimmung erschweren. Achte darauf, dass Name, Anschrift und weitere Daten im neuen Auftrag genau mit deinem bisherigen Vertrag übereinstimmen.
- Rufnummer, Router und Technikertermin klären - am besten schon bei der Beauftragung. Willst du deine Festnetznummer behalten, beauftragst du das direkt beim neuen Anbieter, am besten zusammen mit dem Wechsel. Die Mitnahme ist für dich kostenlos. Wichtig ist auch hier, dass deine Daten beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen. Kläre außerdem, ob du deinen Router weiter nutzen kannst und ob ein Technikertermin nötig ist.
- Nach dem Wechsel kontrollieren. Hast du den Wechsel rechtzeitig eingeleitet, darf dein bisheriger Anbieter dich nicht einfach abschalten, auch wenn dein Vertrag schon ausgelaufen ist. Er muss dich weiterversorgen, bis der neue Anschluss läuft.
Beim Umschalten darf dein Internet höchstens einen Arbeitstag ausfallen, außer du hast mit dem neuen Anbieter etwas anderes vereinbart. Die Weiterversorgung gilt nur, wenn dein Anschluss am selben Ort bleibt, nicht bei einem Umzug.
Fällt deine Versorgung beim Wechsel länger als einen Arbeitstag aus und hast du die Verzögerung weder vereinbart noch selbst verursacht, können gesetzliche Entschädigungsansprüche bestehen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro je weiterem Arbeitstag oder 20 Prozent deines Monatsentgelts, wenn das mehr ist. Das kann auch gelten, wenn ein vereinbarter Techniker- oder Installationstermin nicht eingehalten wird.
Hast du deinen Router oder andere Geräte gemietet oder geliehen, musst du sie nach Vertragsende in der Regel zurückschicken. Wie und bis wann, steht in deinen Vertragsunterlagen oder der Kündigungsbestätigung. Bewahre den Versandbeleg auf. Geräte, die du gekauft hast oder die dir gehören, musst du nicht zurückgeben. Prüfe zum Schluss, ob der neue Anschluss wie vereinbart läuft und ob die erste Rechnung stimmt.
Häufige Fragen zum Internetvertrag
Wie finde ich heraus, welche Geschwindigkeit tatsächlich ankommt?
Für einen ersten Eindruck misst du per LAN-Kabel direkt am Router, ohne dass andere Geräte das Internet nutzen. Für einen Nachweis nach den Regeln der Bundesnetzagentur brauchst du die Messkampagne mit ihrer Desktop-App. Mehr dazu in Schritt 2.
Ist WLAN-Geschwindigkeit dasselbe wie Internetgeschwindigkeit?
Nein. Die Internetgeschwindigkeit ist das, was über deinen Anschluss am Router ankommt. Das WLAN verteilt diese Verbindung in deiner Wohnung und kann selbst zum Engpass werden.
Ein schwaches WLAN beweist deshalb nicht, dass dein Anschluss die vereinbarte Leistung nicht bringt. Ob und wie dein Anbieter bei WLAN-Problemen unterstützt, etwa bei einem von ihm bereitgestellten Router, hängt von deinen Vertragsbedingungen ab. Wie du Anschluss, WLAN und Gerät auseinanderhältst, zeigt die Übersicht in Schritt 2.
Muss ich meinen alten Internetvertrag beim Wechsel selbst kündigen?
Nicht unbedingt. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den neuen Anbieter gleich mit der Kündigung zu beauftragen. Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht, aber so können sich beide Anbieter über den Umschalttermin abstimmen.
Was passiert mit meinem Router beim Wechsel?
Ein gemieteter oder geliehener Router muss in der Regel nach Vertragsende zurück, wie und bis wann steht in deinen Unterlagen. Ein eigenes Gerät behältst du. Ob du es beim neuen Anbieter weiter nutzen kannst, fragst du am besten bei der Bestellung.
Was kann ich tun, wenn die zugesagte Leistung nicht erreicht wird?
Schließe zuerst WLAN- und Geräteursachen aus und miss dann mit dem offiziellen Nachweisverfahren. Zeigt das Messprotokoll eine Minderleistung, kannst du eine Minderung verlangen. Eine außerordentliche Kündigung kommt in der Regel erst in Betracht, wenn der Anbieter das Problem nach Aufforderung nicht behebt. Mehr dazu beim Ergebnis Zugesagte Leistung einfordern.
Fazit: Erst prüfen, dann entscheiden
Wer seinen Internetvertrag prüft, trifft am Ende eine bewusste Entscheidung - egal, ob er behält, anpasst, Optionen streicht, wechselt oder die zugesagte Leistung einfordert. Die vier Schritte helfen dir, Kosten, Leistung, Bedarf und Vertragsbindung auseinanderzuhalten, statt dich nur an einer Werbezahl zu orientieren.
Dein Internetvertrag ist dabei nur ein Posten unter mehreren laufenden Kosten. Wenn du jetzt weitermachen möchtest, zeigt dir unser Beitrag laufende Kosten prüfen, wie du alle regelmäßigen Ausgaben im Überblick prüfst und sinnvoll priorisierst.
Quellen
- Telekommunikationsgesetz (TKG), § 54 - Bundesministerium der Justiz
- Telekommunikationsgesetz (TKG), § 56 - Bundesministerium der Justiz
- Telekommunikationsgesetz (TKG), § 57 - Bundesministerium der Justiz
- Telekommunikationsgesetz (TKG), § 59 - Bundesministerium der Justiz
- Telekommunikationsgesetz (TKG), § 66 - Bundesministerium der Justiz
- Telekommunikationsgesetz (TKG), § 73 - Bundesministerium der Justiz
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 312k - Bundesministerium der Justiz
- TK-Transparenzverordnung (TKTransparenzV) - Bundesministerium der Justiz
- Vertrag - Bundesnetzagentur
- Internetgeschwindigkeit - Bundesnetzagentur
- Glasfaser statt Kupfer - Bundesnetzagentur
- Anbieterwechsel und Umzug - Bundesnetzagentur
- Schlichtungsstelle Telekommunikation - Bundesnetzagentur
- Breitbandmessung - Bundesnetzagentur
- Breitbandatlas im Gigabit-Grundbuch - Bundesnetzagentur
- Urteil vom 10. Juli 2025, III ZR 61/24 - Bundesgerichtshof
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