
Bild: KI-generiert
Du hast ein eigenes Studio, eine treue Stammkundschaft und einen vollen Terminkalender, und trotzdem stößt dein Einkommen an eine Grenze: Mehr Termine als Stunden am Tag gehen nicht. Ein zweites Standbein im Nagelstudio oder in der Fußpflege kann helfen, diese Grenze zu verschieben, ohne dass du noch länger an der Liege oder am Tisch stehst. Entscheidend ist, dass das zusätzliche Geschäftsfeld zu deinem Studio passt und dein Hauptgeschäft nicht gefährdet.
Dieser Artikel richtet sich an Selbstständige mit eigenem Nagel-, Fußpflege- oder Kosmetikstudio. Du erfährst, woran du ein passendes Zusatzgeschäft erkennst, welche fünf Ideen sich aus der Lage eines Studios ergeben und was sich bei Gewerbe, Steuern und Versicherung ändert. Alle Angaben zu Recht, Steuern und Sozialversicherung gelten für Deutschland, Stand Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein gutes zweites Standbein nutzt, was du schon hast: Räume, Stammkundschaft, Vertrauen und Zeiten, in denen keine Behandlung stattfindet.
- Naheliegend sind Produktverkauf, zusätzliche Behandlungen, Kurse und mobile Termine. Bei medizinischen Leistungen an Füßen und bei Laseranwendungen gelten enge Grenzen.
- Ein Geschäftsfeld außerhalb der Beauty-Branche, etwa die Vermittlung von Energieverträgen, schafft Einnahmen, die nicht an deine Behandlungszeit gebunden sind. Es verlangt aber Sorgfalt im Umgang mit deiner Kundschaft und ihren Daten.
- Ein neues Geschäftsfeld zeigst du dem Gewerbeamt an, wenn es für dein Studio nicht geschäftsüblich ist. Alle Umsätze zählen bei der Kleinunternehmerregelung zusammen.
- Starte klein, rechne deinen tatsächlichen Stundenlohn nach und schütze den Ruf deines Studios.
Zweites Standbein im Nagelstudio: Woran du ein passendes Geschäftsfeld erkennst
Als Selbstständige verdienst du im Studio vor allem mit deiner eigenen Arbeitszeit. Wer jede Stunde bereits mit Behandlungen füllt, kann über mehr Termine kaum noch wachsen. Ein zweites Standbein ist deshalb vor allem dann sinnvoll, wenn es eine dieser Fragen mit Ja beantwortet:
- Nutzt es freie Zeiten? Etwa die Wartezeit, während ein Gel aushärtet, die Abende, an denen das Studio leer steht, oder Lücken zwischen zwei Terminen.
- Baut es auf Vertrauen auf? Wer regelmäßig zu dir kommt, kennt dich und hört auf deine Empfehlung. Das ist ein Vorteil, den du nicht verspielen solltest.
- Passt der Kapitalbedarf? Ein Warenlager oder neue Geräte binden Geld. Manche Geschäftsfelder kommen fast ohne Investition aus.
- Bleibt das Risiko überschaubar? Ein Zusatzgeschäft, das deine Kundschaft verärgert oder rechtlich auf wackligen Füßen steht, schadet dem Studio.
Die folgende Tabelle ordnet fünf Ideen nach diesen Punkten ein.
| Idee | Bindung an deine Behandlungszeit | Kapitalbedarf | Formalien | Risiko für das Studio |
|---|---|---|---|---|
| 1. Pflegeprodukte verkaufen | gering | mittel (Warenbestand) | meist keine neuen | gering |
| 2. Angebot erweitern | hoch | mittel bis hoch (Fortbildung, Geräte) | je nach Leistung, teils Nachweise | gering bis mittel |
| 3. Kurse und Workshops | mittel | gering bis mittel | meist keine neuen | gering |
| 4. Mobile Termine | hoch | gering | Hygiene, Versicherung prüfen | gering |
| 5. Energieverträge vermitteln | gering | gering | Gewerbe ausdehnen, Steuern, Rentenversicherung prüfen | mittel, wenn du deine Kundschaft unsauber ansprichst |
Die Einschätzungen sind eine redaktionelle Einordnung. Wie es bei dir aussieht, hängt von deinem Studio, deiner Region und deiner verfügbaren Zeit ab.
Eine dieser Ideen ist die selbstständige Vermittlung von Energieverträgen. Sie ist nicht an deine Behandlungszeit gebunden und hat mit Nägeln und Füßen nichts zu tun. Wenn du jetzt schon prüfen möchtest, ob das für dich infrage kommt, findest du hier einen kurzen Fragebogen und anschließend ein Informationswebinar.
Transparenzhinweis: Michael Thomas Feirer ist für die redaktionellen Inhalte von BESSERWÄRTS verantwortlich. Zugleich arbeitet er als selbstständiger Handelsvertreter für die TELESON Vertriebs GmbH und hat deshalb ein eigenes wirtschaftliches Interesse an dem hier beschriebenen Weg: Wirst du über BESSERWÄRTS Vertriebspartnerin oder Vertriebspartner, erhält er Differenzprovisionen aus den Kundenverträgen, die du später vermittelst. Deine eigene, vertraglich vorgesehene Provision wird dadurch nach seinen Angaben nicht geringer. Eine Prämie allein für die Anwerbung erhält er nach eigenen Angaben nicht; er verdient erst mit, wenn du Kundenverträge vermittelst.
Idee 1: Pflegeprodukte verkaufen
Nagelöl, Handcreme, Fußbalsam oder Pflegestifte passen direkt zu deinen Behandlungen. Deine Kundschaft fragt oft ohnehin, was sie zu Hause verwenden soll. Wenn du genau die Produkte anbietest, die du im Studio selbst nutzt, ist die Empfehlung glaubwürdig und der Verkauf ergibt sich im Gespräch.
Der Haken ist das Kapital: Ware musst du in der Regel vorab einkaufen und lagern, und nicht alles verkauft sich. Fang deshalb mit wenigen Produkten an, die du gut kennst, und beobachte einige Wochen, was tatsächlich gekauft wird. Achte auf Haltbarkeitsdaten und darauf, dass du die Preise klar auszeichnest.
Der Verkauf von Pflegeprodukten dürfte in einem Nagel- oder Kosmetikstudio meist geschäftsüblich sein. Eine neue Gewerbeanzeige ist dann in der Regel nicht nötig. Planst du einen größeren Handel, etwa einen eigenen Onlineshop, frag beim Gewerbeamt nach.
Idee 2: Dein Angebot im Studio erweitern
Eine zusätzliche Leistung bringt neue Kundinnen und mehr Umsatz pro Besuch. Eine Nageldesignerin kann zum Beispiel Maniküre und kosmetische Fußpflege ergänzen, eine Fußpflegerin Nagelmodellage an den Füßen oder Handpflege. Auch Wimpern- und Augenbrauenbehandlungen sind in vielen Studios ein zweites Angebot.
Zwei Grenzen solltest du kennen. Erstens dürfen sich nur Personen mit staatlicher Erlaubnis „Podologin“ oder „Medizinische Fußpflegerin“ nennen (§ 1 Podologengesetz). Das Gesetz schützt die Bezeichnung. Ohne diese Ausbildung bleibst du sicherheitshalber bei der kosmetischen Pflege gesunder Füße und bewirbst nichts anderes. Bei Kundschaft mit Diabetes oder krankhaften Veränderungen an den Füßen verweist du an eine Podologin oder einen Arzt. Zweitens brauchst du für Behandlungen mit Laser oder intensiven Lichtquellen einen Fachkundenachweis, und manche Anwendungen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte durchführen (§ 5 NiSV).
Eine neue Leistung bindet dich wieder an deine eigene Zeit. Sie lohnt sich vor allem, wenn du noch freie Termine hast oder wenn sie pro Stunde mehr einbringt als deine bisherigen Behandlungen. Rechne Fortbildung, Material und Geräte gegen, bevor du startest.
Idee 3: Kurse und Workshops anbieten
Abends oder am Wochenende steht dein Studio oft leer. Ein Workshop zu Handpflege für zu Hause, ein Nageldesign-Abend für eine kleine Gruppe oder ein Kurs für Einsteigerinnen nutzt diese Zeit und deine vorhandene Ausstattung. Du verdienst dann mit mehreren Teilnehmerinnen gleichzeitig.
Bedenke den Aufwand: Vorbereitung, Material, Aufräumen und Werbung kosten Zeit, die du mitrechnen musst. Kläre außerdem, ob deine Betriebshaftpflicht auch Kurse abdeckt, und plane die Gruppengröße so, dass du jede Teilnehmerin gut betreuen kannst.
Idee 4: Mobile Termine und Hausbesuche
Gerade in der Fußpflege gibt es Kundschaft, die nicht mehr ins Studio kommen kann, etwa ältere Menschen zu Hause oder in Einrichtungen. Mobile Termine erschließen diese Gruppe, ohne dass du zusätzliche Räume brauchst. Auch für Nageldesign auf Feiern oder zu besonderen Anlässen gibt es Nachfrage.
Mobile Termine binden dich ebenfalls an deine Zeit, dazu kommen Fahrtwege. Kalkuliere deshalb eine Anfahrtspauschale ein. Kläre die Hygieneanforderungen unterwegs und ob deine Versicherung auch Behandlungen außerhalb des Studios abdeckt.
Besuchst du Kundinnen auf deren vorherige Bestellung, etwa zu einem von ihnen gewünschten Termin, ist das kein Reisegewerbe. Eine Reisegewerbekarte brauchst du nach der Gewerbeordnung (§ 55 GewO) grundsätzlich, wenn du gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb deines Studios Leistungen anbietest. Für einige Fälle sieht § 55a GewO Ausnahmen vor, etwa für solche Tätigkeiten in der Gemeinde deines Wohnsitzes oder Studios, wenn sie nicht mehr als 10.000 Einwohner hat. Ob eine Ausnahme für dich gilt, klärt das Gewerbeamt.
Idee 5: Energieverträge vermitteln
Die vier bisherigen Ideen bleiben in deiner Branche, und die meisten hängen weiter an deiner Behandlungszeit. Die Vermittlung von Energieverträgen ist ein Geschäftsfeld außerhalb der Beauty-Welt. Was du als Studioinhaberin mitbringst, hilft dir trotzdem: Du führst jeden Tag Gespräche, kennst die Sorgen deiner Kundschaft und bist es gewohnt, selbstständig zu arbeiten.
Wie die Vermittlung aufgebaut ist
Du arbeitest dabei nicht als Angestellte, sondern als selbstständige Handelsvertreterin nach § 84 HGB. Deine Rolle ist die Beratung: Du vergleichst mit Kundinnen und Kunden ihren Energievertrag und vermittelst ein passendes Angebot. Den Vertrag schließen sie selbst mit dem Energieanbieter. Das Unternehmen beschreibt auf seiner Webseite, dass die Beratung vor Ort oder online stattfinden kann und digital unterschrieben wird. Vermittelt wird an Privat- und Geschäftskunden in Deutschland. Suchst du Privatleute ohne vorhergehende Bestellung auf, etwa unangemeldet an der Haustür, brauchst du dafür grundsätzlich eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO), soweit keine Ausnahme nach § 55a GewO greift.
Zur Vermittlung gehören diese Leistungsbereiche:
- Strom- und Gasverträge für private Haushalte und Betriebe
- Energie Individual (Gewerbe)
- Solar/Photovoltaik: Du stellst den Kontakt zu einem Fachpartner her, der plant und installiert.
- Energie Audit: Auch hier vermittelst du an einen Fachpartner, der das Audit übernimmt.
Welche dieser Bereiche du tatsächlich anbieten kannst und welche Vergütung jeweils gilt, legt dein Vertrag fest. Lies ihn vor dem Start genau.
Eine Einstiegsgebühr nennt das Unternehmen nicht; es wirbt mit einem Start ohne finanzielle Investition. Nach Angaben von Michael Thomas Feirer sind auch Software und Schulungen kostenlos. Eigene Ausgaben hast du trotzdem, etwa für Telefon, Fahrten oder eigene Werbung. Einen Ersatz solcher laufenden Kosten kann eine Handelsvertreterin nach dem Gesetz nur verlangen, wenn das handelsüblich ist (§ 87d HGB). Eine besondere Ausbildung oder Vertriebserfahrung setzt das Unternehmen nach seinen Angaben nicht voraus, einsteigen kann man ab 18 Jahren.
Deine Zeit teilst du selbst ein. Nach Angaben von Michael Thomas Feirer gibt es keine Pflicht zu Mindestabschlüssen; wer in höhere Stufen aufsteigen möchte, braucht laut Unternehmen allerdings bestimmte Auftragszahlen. Michael Thomas Feirer, der selbst als Handelsvertreter im Energievertrieb arbeitet (siehe Transparenzhinweis), braucht nach seiner persönlichen Erfahrung für ein Beratungsgespräch mit Tarifvergleich und Vertragsaufnahme meist 15 bis 30 Minuten. Das ist ein Erfahrungswert, keine Zusage. Mehr Zeit kostet meist, Menschen zu finden, die sich beraten lassen möchten.
Für den Einstieg nennt das Unternehmen Videotutorials, Schulungsunterlagen, Leitfäden und Live-Schulungen; dazu kommt nach Angaben von Michael Thomas Feirer eine persönliche Begleitung. Eine erste Einarbeitung ist nach seiner Erfahrung in wenigen Stunden möglich. Sicherheit im Gespräch kommt meist erst mit der Übung.
Wie du verdienst
Bezahlt wirst du nach Angaben von Michael Thomas Feirer nur über Provisionen, ein festes Honorar gibt es nicht. Der Anspruch entsteht nach dem Handelsgesetzbuch grundsätzlich erst, wenn das vermittelte Geschäft ausgeführt wird (§ 87a HGB). Nicht jeder eingereichte Vertrag wird angenommen, und steht fest, dass ein Kunde nicht zahlt, entfällt die Provision; bereits gezahlte musst du zurückgeben. Die Höhe hängt vom Produkt ab und steigt laut Unternehmen mit der Karrierestufe.
Abgerechnet wird nach dem Gesetz grundsätzlich monatlich, höchstens für drei Monate auf einmal (§ 87c HGB); nach Angaben von Michael Thomas Feirer wird monatlich ausgezahlt. Wer ein eigenes Team aufbaut, kann nach seinen Angaben zusätzlich an den Kundenverträgen mitverdienen, die das Team vermittelt; für das bloße Anwerben neuer Partner gibt es nach seinen Angaben keine Vergütung. Ein bestimmter Betrag ist nicht garantiert.
Der Vertrag wird nach Angaben von Michael Thomas Feirer unbefristet geschlossen. Gesetzlich beträgt die Kündigungsfrist im ersten Vertragsjahr einen Monat und steigt stufenweise bis auf sechs Monate nach fünf Jahren (§ 89 HGB).
Passt zu dir, wenn du gern berätst, mit schwankenden Einnahmen umgehen kannst und dein Studio als Hauptgeschäft nicht vernachlässigst. Brauchst du sofort planbares Geld, ist reine Provisionsarbeit dafür keine verlässliche Grundlage.
Wenn du wissen möchtest, ob die Vermittlung von Energieverträgen zu deinem Studio passt, beantworte ein paar kurze Fragen. Im anschließenden Informationswebinar erfährst du, wie der Einstieg abläuft. Zur Offenlegung: Michael Thomas Feirer erhält Differenzprovisionen aus den Kundenverträgen, die du als Vertriebspartnerin später vermittelst. Mehr dazu im Transparenzhinweis oben.
Was das für deine Stammkundschaft bedeutet
Anders als eine angestellte Kollegin musst du keinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen: Das Studio gehört dir. Gerade deshalb liegt die Verantwortung bei dir. Deine Kundschaft kommt für Nägel und Füße zu dir, nicht für Energieverträge. Wer sich bei einer Behandlung bedrängt fühlt, kommt vielleicht nicht wieder.
Ein paar Grundsätze helfen dir:
- Offen bleiben. Sag klar, dass du nebenbei als Handelsvertreterin Energieverträge vermittelst und dafür eine Provision erhältst. Ein dezenter Hinweis im Studio, etwa ein Aushang, lässt deiner Kundschaft die Wahl, dich darauf anzusprechen.
- Behandlung und Beratung trennen. Biete einen eigenen Termin für die Beratung an, statt während der Pediküre über Tarife zu sprechen.
- Kundendaten nicht zweckentfremden. Telefonnummern und Adressen hast du für Termine und Behandlungen erhalten. Für Werbung zu Energieverträgen darfst du sie nicht ohne Weiteres nutzen. Angaben zur Gesundheit, etwa zu Diabetes in deiner Fußpflegekartei, gehören nach der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 9 DSGVO) zu den besonders geschützten Daten und haben in der Vermittlung nichts zu suchen.
- Einwilligung vor Werbung. Werbeanrufe bei Verbrauchern sind ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig, Werbung per E-Mail ebenso (§ 7 UWG). Die Ausnahme für Bestandskunden gilt nur für E-Mail-Werbung und nur für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen. Energieverträge sind nach unserer Einschätzung keine solche Leistung deines Studios. Frag deshalb vorher, ob jemand Informationen dazu möchte.
Ob du eigene Werbung, auch im Internet oder im Studio, vorher mit dem Unternehmen abstimmen musst, regelt dein Vertrag. Lies diese Regelung vor dem Start.
Was sich mit einem zweiten Geschäftsfeld formal ändert
Du hast dein Gewerbe schon angemeldet und kennst den Umgang mit dem Finanzamt. Ein zusätzliches Geschäftsfeld bringt trotzdem ein paar neue Punkte mit sich.
Gewerbe erweitern
Dehnst du dein Gewerbe auf Waren oder Leistungen aus, die bei Betrieben deiner angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, musst du das dem Gewerbeamt anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO). Die Vermittlung von Energieverträgen dürfte in einem Nagel- oder Fußpflegestudio nicht geschäftsüblich sein. Kläre im Zweifel mit dem Gewerbeamt, ob eine Ummeldung nötig ist.
Eine Ummeldung kann auch die Zuständigkeit der Kammer berühren. Seit einer Änderung der Handwerksordnung im April 2025 werden Nagelstudios nach einem Merkblatt der Handwerkskammer Dortmund grundsätzlich dem zulassungsfreien Handwerk der Kosmetiker zugeordnet. Das betrifft neue Betriebe und bestehende, die ihr Gewerbe ummelden. Einen Meistertitel brauchst du dafür nicht, die Handwerkskammer kann aber für dich zuständig werden. Frag bei Unklarheit früh bei Handwerkskammer oder IHK nach.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Nutzt du für dein Studio die Kleinunternehmerregelung, ist dieser Punkt besonders wichtig. Umsatzsteuerlich umfasst dein Unternehmen deine gesamte gewerbliche Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 UStG). Umsätze aus Produktverkauf, Kursen oder Provisionen zählen also zu deinen Studioumsätzen dazu. Die Regelung gilt nur, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG). Ein zweites Standbein kann dich deshalb über die Grenze bringen. Behalte deine Gesamtumsätze im Blick und sprich mit deiner Steuerberatung, bevor du die Grenze erreichst.
Einkommen- und Gewerbesteuer
Gewinne aus allen Geschäftsfeldern sind einkommensteuerpflichtig und gehören in deine Steuererklärung. Für die Gewerbesteuer gibt es bei Einzelunternehmen einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr (§ 11 GewStG). Ob dein Studio und das neue Geschäftsfeld dabei als ein Betrieb oder als getrennte Betriebe gelten, wirkt sich auf den Freibetrag aus; das klärst du am besten mit deiner Steuerberatung. Ob und wie viel Gewerbesteuer auf dich zukommt, hängt vom Gewerbeertrag und vom Hebesatz deiner Gemeinde ab.
Rentenversicherung und Versicherungsschutz
Selbstständige, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keine versicherungspflichtigen Angestellten beschäftigen und auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, können in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI). Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.
Verlass dich nicht darauf, dass dein Studio viele verschiedene Kundinnen hat: Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass unterschiedliche selbstständige Tätigkeiten zu einer Mehrfachversicherung führen können. Die Vermittlung für ein einziges Unternehmen kann deshalb nach unserer Einschätzung auch neben dem Studio versicherungspflichtig sein.
Versicherungsfrei ist eine geringfügige selbstständige Tätigkeit, also wenn das Arbeitseinkommen daraus, im Wesentlichen der Gewinn, regelmäßig 603 Euro im Monat nicht übersteigt (Stand 2026; § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI in Verbindung mit § 8 Abs. 3 SGB IV). Wie die Einkünfte aus deinem Studio dabei berücksichtigt werden, beurteilt die Deutsche Rentenversicherung. Ob und ab wann Versicherungspflicht besteht, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung. Lass das vor dem Start dort prüfen.
Prüfe außerdem deine Versicherungen. Eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht für dein Studio deckt nicht automatisch neue Tätigkeiten wie Kurse, mobile Behandlungen oder Vermittlung ab. Frag bei deinem Versicherer nach, bevor du startest.
Realitätscheck: Zeit, Geld und der Ruf deines Studios
Ein zweites Standbein im Nagelstudio kostet Zeit, und als Inhaberin hast du davon ohnehin wenig. Neben den Behandlungen fallen Buchhaltung, Einkauf, Werbung und Pflege der Räume an. Plane deshalb realistisch, wie viele Stunden pro Woche wirklich übrig bleiben, und fang klein an.
Rechne für jedes Geschäftsfeld deinen effektiven Stundenlohn aus: Was nach Kosten übrig bleibt, geteilt durch alle Stunden, die du dafür aufwendest, einschließlich Vorbereitung und Nacharbeit. Ein Beispiel: Ein Workshop mit vier Teilnehmerinnen zu je 60 Euro bringt 240 Euro ein. Ziehst du 60 Euro für Material ab und hast du mit Vorbereitung und Aufräumen sechs Stunden gebraucht, liegt dein effektiver Stundenlohn bei 30 Euro. Das Beispiel ist frei gewählt und keine Verdienstaussage. Vergleiche das Ergebnis mit dem, was dir eine Stunde Behandlung im Studio einbringt.
Bei Einnahmen auf Provision schwankt das Ergebnis, gerade am Anfang kann es Monate ohne Ertrag geben. Plane ein neues Geschäftsfeld deshalb nicht für feste Ausgaben ein, solange es nicht stabil läuft. Und denk an den Ruf deines Studios: Deine Kundschaft vertraut dir. Was du zusätzlich anbietest, sollte zu diesem Vertrauen passen.
Arbeitest du nicht selbstständig, sondern angestellt in einem Salon oder Studio, gelten andere Regeln, vor allem gegenüber deinem Arbeitgeber. Dazu haben wir einen eigenen Artikel: Nebenverdienst als Friseurin oder Kosmetikerin.
So baust du dein zweites Standbein in 5 Schritten auf
- Ziel festlegen. Möchtest du mehr Umsatz pro Termin, freie Zeiten nutzen oder ein Einkommen aufbauen, das nicht an deine Behandlungszeit gebunden ist? Das Ziel bestimmt die passende Idee.
- Zeit und Kapital prüfen. Trag eine Woche lang ein, wann du wirklich frei bist, und lege fest, wie viel Geld du höchstens investieren willst.
- Formalien klären. Gewerbeamt, Kammer, Steuerberatung, Versicherung und bei der Vermittlung auch die Rentenversicherung: Kläre, was sich für dich ändert.
- Kundschaft respektvoll einbeziehen. Informiere offen, frag nach Interesse und nutze keine Kundendaten ohne Einwilligung.
- Testen und auswerten. Probier das neue Geschäftsfeld einige Wochen aus und rechne dann nach, ob sich Zeit und Aufwand lohnen.
Häufige Fragen
Welches zweite Standbein passt zu einem Nagelstudio?
Am naheliegendsten sind Pflegeprodukte, zusätzliche Behandlungen und Kurse, weil sie deine Ausstattung und dein Fachwissen nutzen. Wenn du Einnahmen suchst, die nicht an deine Behandlungszeit gebunden sind, kommt auch ein Geschäftsfeld außerhalb der Branche infrage, etwa die Vermittlung von Energieverträgen.
Darf ich als Fußpflegerin medizinische Fußpflege anbieten?
Die Bezeichnungen „Podologin“ und „Medizinische Fußpflegerin“ dürfen nur Personen mit staatlicher Erlaubnis führen. Ohne diese Ausbildung bleibst du bei der kosmetischen Fußpflege und verweist bei krankhaften Befunden an eine Podologin oder einen Arzt.
Muss ich mein Gewerbe ummelden, wenn ich etwas Neues anbiete?
Nur wenn die neue Tätigkeit für dein Studio nicht geschäftsüblich ist. Pflegeprodukte gehören meist dazu, die Vermittlung von Energieverträgen eher nicht. Im Zweifel fragst du beim Gewerbeamt nach.
Bleibe ich Kleinunternehmerin, wenn ich Provisionen verdiene?
Das hängt von deinem Gesamtumsatz ab. Provisionen, Produktverkauf und Behandlungen zählen zusammen. Die Regelung gilt nach § 19 UStG nur, wenn dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr höchstens 25.000 Euro betragen hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Lag der Vorjahresumsatz darüber, kannst du sie im laufenden Jahr nicht nutzen. Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 Euro, ist bereits der Umsatz steuerpflichtig, mit dem du die Grenze überschreitest, und ebenso alle folgenden Umsätze. Klär das am besten mit deiner Steuerberatung.
Darf ich meine Stammkundinnen auf Energieverträge ansprechen?
Im Gespräch im Studio kannst du offen darauf hinweisen, wenn du nicht drängst und Behandlung und Beratung trennst. Für Anrufe, E-Mails oder Nachrichten mit Werbung brauchst du vorher eine Einwilligung, und Daten aus deiner Kundenkartei nutzt du nicht ohne Weiteres für diesen Zweck.
Fazit
Ein zweites Standbein im Nagelstudio oder in der Fußpflege funktioniert am besten, wenn es auf dem aufbaut, was du schon hast, und dein Studio nicht belastet. Prüfe zuerst, welche Zeiten und welches Kapital du wirklich einsetzen kannst. Kläre die Formalien, bevor du startest, und gehe mit dem Vertrauen deiner Kundschaft so sorgfältig um wie mit deiner Arbeit.
Quellen
Alle Angaben für Deutschland, abgerufen am 20.10.2026.
- Podologengesetz, § 1: https://www.gesetze-im-internet.de/podg/__1.html
- Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), § 5: https://www.gesetze-im-internet.de/nisv/__5.html
- Gewerbeordnung, §§ 14, 55 und 55a: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/
- Handwerkskammer Dortmund: Die neue Rechtslage nach § 18 Abs. 2 HwO, Auswirkungen auf Make-up-Artists und Nagelstudios (Merkblatt): https://www.hwk-do.de/wp-content/uploads/2026/01/Nagelstudio_Hinweisblatt.pdf
- Handelsgesetzbuch, §§ 84, 87a, 87c, 87d und 89: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, Art. 9: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 7: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html
- Umsatzsteuergesetz, §§ 2 und 19: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/
- Gewerbesteuergesetz, § 11: https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html
- Sozialgesetzbuch VI, §§ 2 und 5: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/
- Sozialgesetzbuch IV, § 8: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html
- Deutsche Rentenversicherung: Selbständige mit nur einem Auftraggeber: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/selbstaendige_mit_nur_einem_auftraggeber.html
WAS WÄRE,WENN …?
… du dir ein zusätzliches Einkommen aufbauen könntest, ohne dafür eine Einstiegsgebühr zu bezahlen?
In 30 Minuten erfährst du, wie das Geschäftsmodell funktioniert und was dich erwartet.
Kostenlos · Unverbindlich · Informativ






