
Bild: KI-generiert
Die Jahresabrechnung ist da, und unten steht ein Betrag, mit dem du nicht gerechnet hast. Bevor du überweist oder überlegst, wie du den Betrag aufbringst, lohnt sich eine feste Reihenfolge: erst prüfen, ob die Rechnung stimmt, dann klären, woher die Nachzahlung kommt, und erst danach entscheiden, wie du sie bezahlst.
In diesem Beitrag gehst du diese Schritte der Reihe nach durch. Du erfährst auch, welche Hilfen es gibt, wenn du den Betrag nicht auf einmal zahlen kannst, und was dein Anbieter tun darf und was nicht, wenn du im Rückstand bist. Alle Angaben gelten für private Haushalte in Deutschland, Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Prüfe zuerst die Rechnung: Zählerstände, Zeitraum, Preise und die angerechneten Abschläge sind die häufigsten Fehlerquellen.
- Findest du einen Fehler, beanstande die Rechnung schriftlich und mit Begründung. Eine so beanstandete Forderung zählt nicht zu dem Rückstand, für den der Anbieter dir den Strom sperren darf.
- Kannst du nicht alles auf einmal zahlen, frag früh nach einer Ratenzahlung und zahle die laufenden Abschläge weiter.
- Eine Sperre ist nur unter strengen Bedingungen erlaubt, unter anderem nach Mahnung, Androhung und einem Rückstand von mindestens 100 Euro. In der Grundversorgung kannst du eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreien Raten verlangen.
- Ist der Strom schon abgestellt, muss der Anbieter ihn unverzüglich wieder einschalten lassen, sobald der Grund wegfällt und du die Kosten für Sperre und Wiedereinschalten erstattet hast.
- Damit es nicht wieder passiert, passe nach der Abrechnung deinen Abschlag an deinen tatsächlichen Verbrauch an.
Erst prüfen: Stimmt die Rechnung?
Eine hohe Nachzahlung muss nicht falsch sein. Sie kann aber auf einem Fehler beruhen, und den findest du nur, wenn du nachsiehst. Nimm dir die Rechnung vor und geh diese Punkte durch:
- Zählerstände: Stimmen Anfangs- und Endstand mit deinen eigenen Notizen oder Fotos überein? Steht bei einem Wert „geschätzt“, kann die Abweichung daher kommen.
- Zählernummer und Adresse: Geht es wirklich um deinen Zähler und deine Wohnung?
- Abrechnungszeitraum: Passt der Zeitraum, und ist er nicht länger als üblich?
- Preise: Sind Arbeitspreis und Grundpreis so angesetzt, wie es in deinem Vertrag oder der letzten Preisänderung steht?
- Abschläge: Sind alle Abschläge angerechnet, die du gezahlt hast? Vergleiche die Summe mit deinen Kontoauszügen.
- Bonus: Wurde ein zugesagter Neukunden- oder Treuebonus verrechnet?
Wie du die einzelnen Angaben auf der Rechnung liest, erklären wir im Beitrag Stromrechnung verstehen. Ein ausführliches Prüfvorgehen findest du im Beitrag Stromrechnung prüfen.
Achte auch auf das Fälligkeitsdatum. In der Grundversorgung wird eine Rechnung frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig (§ 17 Abs. 1 StromGVV). Bei anderen Verträgen steht der Termin auf der Rechnung. Diese Zeit kannst du für die Prüfung nutzen. Ob du in der Grundversorgung bist, steht auf deiner Rechnung oder im Vertrag, meist als „Grundversorgung“ oder „Grundversorgungstarif“.
Ob die Abrechnung stimmt, prüfst du am besten selbst anhand der Liste oben. Wenn du zusätzlich wissen möchtest, ob dein Stromtarif noch zu deinem Verbrauch passt, kannst du die kostenlose BESSERWÄRTS StromAnalyse nutzen. Dabei prüfen wir anhand deiner Jahresabrechnung, ob ein Wechsel zu einem der von uns vermittelbaren Tarife für dich infrage kommt. Kommt über uns ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Vermittlungsvergütung.
Fehler gefunden: So beanstandest du die Rechnung
Schreib deinem Anbieter, welcher Posten aus deiner Sicht falsch ist und warum, und leg Belege bei, zum Beispiel ein Foto des Zählerstands mit Datum oder deine Kontoauszüge. Bitte um eine korrigierte Rechnung. Schreib per E-Mail, über das Kundenportal oder per Brief, damit du später nachweisen kannst, was du wann beanstandet hast. Die Bundesnetzagentur empfiehlt den Betreff „Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG“. Dann muss der Anbieter innerhalb von vier Wochen antworten.
Einfach nicht zu zahlen, ist trotzdem riskant. In der Grundversorgung darfst du die Zahlung nur verweigern oder aufschieben, wenn ein offensichtlicher Fehler ernsthaft möglich ist. Gleiches gilt, wenn dein Verbrauch ohne erkennbaren Grund mehr als doppelt so hoch ist wie im vorherigen Abrechnungszeitraum und du eine Prüfung des Zählers verlangst, allerdings nur, bis die Prüfung ergibt, dass der Zähler richtig misst (§ 17 Abs. 1 StromGVV). Bei anderen Verträgen stehen ähnliche Regeln meist in den Vertragsbedingungen. Kläre im Zweifel mit dem Anbieter, welchen Teil du vorerst zahlst.
Hast du Zweifel am Zähler selbst, kannst du jederzeit eine Nachprüfung verlangen. Die sogenannte Befundprüfung übernimmt eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle. Ergibt die Prüfung, dass der Zähler nicht mehr verwendet werden darf, etwa weil er die zulässigen Fehlergrenzen überschreitet, trägt der Messstellenbetreiber die Kosten. Sonst zahlt, wer die Prüfung beantragt hat (§ 71 Messstellenbetriebsgesetz). Den Antrag stellst du beim Messstellenbetreiber. Wer das ist, steht meist auf der Rechnung. Frag vorher nach den Kosten.
In der Grundversorgung wird eine fehlerhafte Abrechnung in beide Richtungen korrigiert, in der Regel für den vorherigen Ablesezeitraum, höchstens für drei Jahre (§ 18 StromGVV). Bei anderen Verträgen stehen ähnliche Regeln meist in den Vertragsbedingungen.
Antwortet dein Anbieter nicht rechtzeitig oder hilft er deiner Beschwerde nicht ab, kannst du dich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Das Verfahren ist für dich kostenfrei, wie die Bundesnetzagentur erklärt.
Woher die Nachzahlung kommt
Stimmt die Rechnung, hilft es zu verstehen, warum der Betrag so hoch ist. Davon hängt ab, was du für das nächste Jahr ändern solltest. Häufige Ursachen sind:
- Der Abschlag war zu niedrig. Er wurde vielleicht auf einen geringeren Verbrauch berechnet, etwa im ersten Jahr in einer neuen Wohnung. Dann setzt der Anbieter oft einen Durchschnittswert an, der nicht zu deinem Haushalt passen muss.
- Der Preis ist gestiegen. Erhöht der Anbieter im laufenden Jahr seine Preise, ohne den Abschlag anzupassen, entsteht die Lücke erst auf der Abrechnung. Was du bei einer Preiserhöhung tun kannst, steht im Beitrag zum Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung.
- Du hast mehr verbraucht. Mehr Zeit zu Hause, ein zusätzliches Haushaltsmitglied oder ein neues Gerät mit hohem Verbrauch machen sich bemerkbar.
- Eine Schätzung wurde korrigiert. Wurde im Vorjahr geschätzt und jetzt richtig abgelesen, kann die Differenz in dieser Abrechnung nachträglich auftauchen.
Vergleiche den Verbrauch auf der aktuellen Rechnung mit dem Vorjahr. Deine Rechnung muss den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums ausweisen (§ 40 Abs. 2 EnWG). So siehst du schnell, ob es eher am Verbrauch oder eher am Preis liegt.
Die Nachzahlung selbst ändert ein Tarifwechsel nicht. Er kann aber beeinflussen, was du künftig zahlst. Mit der kostenlosen BESSERWÄRTS StromAnalyse prüfen wir anhand deiner vollständigen aktuellen Jahresabrechnung, ob für dich ein Wechsel zu einem der von uns vermittelbaren Stromtarife infrage kommt. Ergibt sich aktuell kein sinnvoller Wechsel, sagen wir dir das offen. Die Analyse ist kein vollständiger Vergleich aller Anbieter und Tarife am Markt. Kommt über unsere Vermittlung ein Vertrag zustande, erhalten wir dafür eine Vermittlungsvergütung.
Wenn du nicht alles auf einmal zahlen kannst
Ist die Nachzahlung berechtigt, aber zu hoch für dein Konto in diesem Monat, wende dich möglichst früh an deinen Anbieter, am besten vor dem Fälligkeitsdatum.
- Ratenzahlung oder Stundung anfragen: Schlag selbst vor, in welchen Raten du zahlen kannst. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, die Raten so zu wählen, dass du sie aus deinem verfügbaren Einkommen zahlen kannst, lieber über eine längere Zeit mit kleineren Beträgen. Lass dir die Vereinbarung schriftlich bestätigen.
- Laufende Abschläge weiterzahlen: Die Raten kommen zu deinem Abschlag hinzu, sie ersetzen ihn nicht. Kennzeichne deine Überweisungen so, dass klar ist, welcher Betrag für den Abschlag und welcher für die Nachzahlung ist.
- Erspartes vor Kredit: Wenn du Rücklagen hast, sind sie meist günstiger als ein Dispo- oder Kleinkredit mit hohen Zinsen.
- Jobcenter oder Sozialamt: Lehnt der Anbieter eine Ratenzahlung ab und kannst du die Forderung nicht aus eigenen Mitteln zahlen, kannst du beim Jobcenter oder Sozialamt beantragen, die Energieschulden zu übernehmen, in der Regel als Darlehen. Voraussetzung ist laut Verbraucherzentrale Niedersachsen, dass alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Den Antrag solltest du in dem Monat stellen, in dem die Nachzahlung fällig ist.
- Ansprüche prüfen: Prüfe, ob dir Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag zustehen, die du bisher nicht beantragt hast.
- Beratung nutzen: Schuldnerberatungsstellen helfen kostenlos, wenn sich Rechnungen häufen. Seriöse Stellen nennt dir deine Stadt oder Gemeinde. Die Verbraucherzentralen beraten auch zu drohenden Energiesperren.
Eine Rechenhilfe mit angenommenen Werten: Bei einer Nachzahlung von 480 Euro und zwölf Raten sind das 40 Euro im Monat zusätzlich zum Abschlag.
So formulierst du deine Anfrage
Eine kurze, sachliche Nachricht reicht. Nenne deine Kunden- und Rechnungsnummer, mach einen konkreten Vorschlag und bitte um eine schriftliche Bestätigung. Ein Beispiel, das du anpassen kannst:
Betreff: Kundennummer [Nummer] - Bitte um Ratenzahlung für die Jahresabrechnung vom [Datum]
Guten Tag,
die Jahresabrechnung vom [Datum] weist eine Nachzahlung von [Betrag] Euro aus. Diesen Betrag kann ich nicht auf einmal bezahlen. Ich schlage vor, ihn in [Anzahl] monatlichen Raten von [Betrag] Euro zu zahlen, beginnend am [Datum]. Meinen laufenden Abschlag zahle ich weiter.
Bitte bestätigen Sie mir die Vereinbarung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift]
Bist du in der Grundversorgung und hast schon eine Sperrandrohung erhalten, nutze das Antwortformular, das der Grundversorger dir schicken muss, oder bitte in deiner Nachricht ausdrücklich um das Angebot einer Abwendungsvereinbarung nach § 41g EnWG. Hebe die Nachricht und die Antwort auf.
Mahnung, Mahnkosten und Vorauszahlung
Zahlst du bis zum Fälligkeitstermin nicht und hast keine Absprache getroffen, gerätst du in Verzug, und der Anbieter kann dich mahnen. In der Grundversorgung darf er die Kosten dafür als Pauschale berechnen. Sie muss einfach nachvollziehbar sein und darf nicht höher sein als die Kosten, die üblicherweise entstehen. Auf Verlangen muss er dir die Berechnungsgrundlage nachweisen (§ 17 Abs. 2 StromGVV). Bei anderen Verträgen stehen die Mahnkosten in den Vertragsbedingungen.
Gibt es Grund zu der Annahme, dass du künftig nicht oder nicht rechtzeitig zahlst, darf der Grundversorger auch eine Vorauszahlung verlangen. Er muss dir dann Beginn, Höhe und Gründe nennen und sagen, unter welchen Voraussetzungen sie wieder entfällt. Die Höhe richtet sich nach deinem bisherigen Verbrauch, und bei monatlichen Abschlägen darf er sie nur in entsprechenden Teilbeträgen verlangen. Statt einer Vorauszahlung kann er einen Vorkassezähler einbauen lassen, bei dem du Strom vorab per Guthaben bezahlst (§ 14 StromGVV).
Wenn eine Stromsperre droht
Eine Sperre kommt nicht ohne Vorwarnung. Für Haushaltskunden gelten strenge Regeln (§ 41f Energiewirtschaftsgesetz):
- Der Anbieter muss dich zuerst mahnen und die Sperre androhen. Unterbrechen lassen darf er frühestens vier Wochen nach der Androhung.
- Der Rückstand muss mindestens doppelt so hoch sein wie dein monatlicher Abschlag und zugleich mindestens 100 Euro betragen.
- Forderungen, die du form- und fristgerecht und nachvollziehbar beanstandet hast, zählen dabei nicht mit. Das gilt auch für Beträge, die du nach einer Vereinbarung mit dem Anbieter noch nicht zahlen musst, etwa vereinbarte Raten, für strittige Preiserhöhungen, über die noch nicht entschieden ist, und für Forderungen, die schon bei der Schlichtungsstelle liegen.
- Die Sperre muss acht Werktage vorher schriftlich angekündigt werden.
- Sie ist unzulässig, wenn sie außer Verhältnis zum Rückstand steht oder du darlegst, dass du deine Schulden voraussichtlich bezahlen wirst. Das gilt besonders, wenn für dich oder jemanden in deinem Haushalt eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben entstehen würde, etwa aus gesundheitlichen Gründen. Darauf musst du deinen Anbieter selbst hinweisen, am besten schriftlich. Er kann einen Nachweis verlangen, zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung. Die Sperrandrohung muss dir sagen, wie du ihm solche Gründe mitteilen kannst.
Lies die Sperrandrohung genau. Der Anbieter muss darin den Grund und die voraussichtlichen Kosten der Sperre und des Wiedereinschaltens nennen. Außerdem muss er dir Wege zeigen, wie du die Sperre ohne Mehrkosten vermeiden kannst, zum Beispiel Hilfsangebote, Energieberatung, einen Zahlungsplan mit Stundung, staatliche Unterstützung oder Schuldnerberatung.
Bist du in der Grundversorgung, kannst du nach einer Sperrandrohung eine sogenannte Abwendungsvereinbarung verlangen (§ 41g Energiewirtschaftsgesetz). Darin bietet dir der Grundversorger zinsfreie Raten an. Auf deine Anfrage muss er dir das Angebot innerhalb einer Woche schicken. Nimmst du es vor der Sperre in Textform an, etwa per E-Mail, darf er nicht sperren. Einwände gegen die Forderung kannst du trotzdem noch innerhalb eines Monats nach Abschluss erheben. In der Regel hast du sechs bis 18 Monate Zeit, bei Rückständen über 300 Euro zwölf bis 24 Monate. Solange du die Raten und deine laufenden Zahlungen wie den Abschlag leistest, wirst du weiter beliefert. Der Grundversorger muss dir dafür ein Antwortformular schicken, mit dem du die Abwendungsvereinbarung anfordern kannst. Mit der Sperrandrohung erhältst du außerdem einen Vordruck, mit dem du erlauben kannst, dass er das Sozialamt einschaltet, um die Sperre abzuwenden.
Reagiere auf eine Sperrandrohung sofort und schriftlich. Eine Sperre zu verhindern ist einfacher, als den Strom nach einer Unterbrechung wieder freischalten zu lassen. Dafür fallen zusätzliche Kosten an.
Wenn der Strom bereits gesperrt ist
Melde dich sofort bei deinem Anbieter und kläre, was nötig ist, damit er die Sperre aufhebt: den Rückstand zahlen oder mit dem Anbieter eine Ratenzahlung vereinbaren. Einen Anspruch auf eine Abwendungsvereinbarung hast du nach der Sperre nicht mehr, frag trotzdem nach Raten. Der Anbieter muss die Versorgung unverzüglich wiederherstellen lassen, sobald der Grund für die Sperre weggefallen ist und du die Kosten für Sperre und Wiedereinschalten erstattet hast. Auch diese Kosten darf er pauschal berechnen. Sie dürfen die tatsächlich entstehenden Kosten nicht übersteigen, auf Verlangen muss er die Berechnung nachweisen, und du kannst nachweisen, dass in deinem Fall geringere Kosten entstanden sind (§ 41f Abs. 7 EnWG).
Kannst du das Geld nicht aufbringen, wende dich noch am selben Tag an das Jobcenter oder Sozialamt und an eine Beratungsstelle. Lebt jemand in deinem Haushalt, für den die Sperre gesundheitlich gefährlich ist, teile das dem Anbieter sofort schriftlich mit.
Damit es nächstes Jahr nicht wieder passiert
Mit der Abrechnung legt dein Anbieter meist auch den Abschlag für das neue Jahr fest. Prüfe, ob er zu deinem tatsächlichen Verbrauch und deinem aktuellen Preis passt. Wie du den passenden Betrag ausrechnest und beim Anbieter änderst, steht im Beitrag Stromabschlag anpassen.
Lies außerdem ein paarmal im Jahr deinen Zähler ab und notiere die Werte mit Datum. So merkst du früh, wenn dein Verbrauch steigt, und hast Belege, falls später ein Wert geschätzt wird.
Hast du ein geringes Einkommen, kannst du den Stromspar-Check nutzen. Das ist eine kostenlose Energiesparberatung bei dir zu Hause oder online, die die Caritas gemeinsam mit den Energie- und Klimaschutzagenturen anbietet. Je nach Bedarf gibt es kostenlose Soforthilfen wie LED-Lampen oder Sparduschköpfe und unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für ein neues, sparsameres Kühlgerät. Ob du teilnehmen kannst, zeigt der Einkommens-Rechner auf der Website.
Häufige Fragen
Muss ich die Nachzahlung sofort bezahlen?
Sie wird zu dem Termin fällig, den dein Anbieter nennt. In der Grundversorgung liegt er frühestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung. Zahlst du nicht rechtzeitig und ohne Absprache, gerätst du in Verzug, und es können Mahnkosten entstehen.
Darf mein Anbieter nach der Nachzahlung den Abschlag erhöhen?
Ja. In der Grundversorgung richtet sich der Abschlag nach deinem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum (§ 13 StromGVV), bei anderen Verträgen nach den Vertragsbedingungen. Prüfe den neuen Betrag trotzdem nach.
Was passiert, wenn mein Anbieter mir wegen des Rückstands kündigt?
Kündigt dir ein anderer Anbieter als der örtliche Grundversorger, beliefert dich der Grundversorger zunächst in der Ersatzversorgung, längstens drei Monate (§ 38 EnWG). Ihre Preise können höher sein als in der Grundversorgung, schließ deshalb möglichst bald einen neuen Vertrag ab. Ohne neuen Vertrag gehst du danach in die Grundversorgung über, und der Grundversorger kann eine Vorauszahlung verlangen. Bist du schon in der Grundversorgung, darf der Grundversorger dir bei wiederholtem Zahlungsrückstand fristlos kündigen, wenn er das zwei Wochen vorher angedroht hat (§ 21 StromGVV). Die offene Forderung bleibt in jedem Fall bestehen.
Bekomme ich Hilfe, wenn ich Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Sozialhilfe beziehe?
Jobcenter und Sozialamt können Energieschulden in bestimmten Fällen übernehmen, meist als Darlehen. Stell den Antrag laut Verbraucherzentrale Niedersachsen in dem Monat, in dem die Nachzahlung fällig ist. Ob eine Übernahme in deinem Fall möglich ist, klärst du direkt mit der zuständigen Stelle oder mit einer Beratungsstelle. Das Grundsicherungsgeld hat zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld abgelöst.
Dein nächster Schritt
Diese Reihenfolge hilft dir in den nächsten Tagen:
- Fälligkeitsdatum notieren und prüfen, ob du in der Grundversorgung bist.
- Rechnung mit der Prüfliste oben durchgehen und Zählerstände, Preise und Abschläge mit deinen Unterlagen vergleichen.
- Bei einem Fehler schriftlich beanstanden, mit Begründung und Belegen.
- Stimmt die Rechnung, aber der Betrag ist zu hoch: vor dem Fälligkeitstermin eine Ratenzahlung anfragen und den laufenden Abschlag weiterzahlen.
- Lehnt der Anbieter ab oder kommt eine Sperrandrohung: sofort reagieren, in der Grundversorgung eine Abwendungsvereinbarung verlangen und bei Bedarf Hilfe beim Jobcenter oder Sozialamt beantragen, möglichst noch im Monat der Fälligkeit, sonst sofort.
Quellen
- § 13 StromGVV, § 14 StromGVV, § 17 StromGVV, § 18 StromGVV und § 21 StromGVV - Stromgrundversorgungsverordnung
- § 38 EnWG, § 40 EnWG, § 41f EnWG und § 41g EnWG - Energiewirtschaftsgesetz
- § 71 MsbG - Messstellenbetriebsgesetz
- Beschwerde und Schlichtung im Energiesektor, Verbraucherportal - Bundesnetzagentur
- Kein Geld für die Gas- oder Stromrechnung? Das können Sie tun, Stand 27.11.2025 - Verbraucherzentrale Niedersachsen
- Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab - Bundesagentur für Arbeit
- Stromspar-Check - Caritas und Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen
StromAnalyse
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