Als Fitnesstrainer oder Kursleiter zusätzliches Einkommen aufbauen

21.10.2026 · BESSERWÄRTS Redaktion

Symbolbild zum Thema Fitnesstrainer Nebenverdienst: Ein Trainer in grauem T-Shirt sitzt nach dem Kurs auf einer Holzbank in einem leeren, hellen Kursraum und blickt aus dem Fenster, im Hintergrund liegen Kettlebells und gerollte Matten.

Bild: KI-generiert

Ein Fitnesstrainer Nebenverdienst wird oft dann zum Thema, wenn die Kursstunden ausgebucht sind, das Honorar aber nicht mitwächst. Mehr Kurse lassen sich nicht beliebig geben, denn Körper, Abende und Wochenenden haben Grenzen. Dieser Artikel zeigt fünf Wege, wie du als Fitnesstrainerin, Fitnesstrainer, Kursleiterin oder Kursleiter zusätzlich verdienen kannst, und welche Regeln zu Steuern, Rentenversicherung und Arbeitgeber du in Deutschland kennen solltest.

Wichtig vorab: Alle Angaben gelten für Deutschland, Stand Oktober 2026. Der Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich entscheiden das Finanzamt und die Deutsche Rentenversicherung; bei Fragen zu deinem Status hilft eine Steuerberatung oder die Beratung der Rentenversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehr Einkommen entsteht als Trainerin oder Trainer selten nur über mehr Kurse, sondern über bessere Honorare, Personal Training, begünstigte Kurse oder ein zweites Standbein.
  • Selbstständige Trainerinnen und Trainer sind in Deutschland grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wenn ihr Gewinn aus dieser Tätigkeit über 603 Euro im Monat liegt und sie keine versicherungspflichtigen Angestellten haben.
  • Für nebenberufliche Kurse bei gemeinnützigen Vereinen oder Volkshochschulen sind bis zu 3.300 Euro im Jahr steuerfrei (Übungsleiterfreibetrag). Für Kurse im kommerziellen Fitnessstudio gilt er nicht.
  • Für Honorarkräfte mit Lehrtätigkeit gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangsregel zur Scheinselbstständigkeit bis Ende 2027. Rentenbeiträge als Selbstständige fallen in dieser Zeit trotzdem an.
  • Kursteilnehmende sprichst du für andere Angebote nur mit ihrer Einwilligung an. Ein bestimmter Zusatzverdienst ist bei keinem Weg garantiert.

Fitnesstrainer Nebenverdienst: Warum mehr Kurse nicht automatisch mehr Geld bringen

Wer im Fitnessbereich arbeitet, kennt das Muster: Bezahlt wird meist pro Kursstunde oder pro Trainingseinheit. Vor- und Nachbereitung, Fahrtzeit und Fortbildungen laufen oft unbezahlt nebenher. Dazu kommt, dass die beliebten Zeiten am Abend und am Wochenende begrenzt sind und der Körper nicht unbegrenzt viele Einheiten pro Woche mitmacht. Mehr Einkommen entsteht deshalb selten nur über zusätzliche Kurse, sondern eher über eine bessere Mischung aus Tätigkeiten.

Bevor du etwas Neues anfängst, lohnt sich ein kurzer Blick auf deine Ausgangslage: Bist du angestellt, arbeitest du auf Honorarbasis für Studios und Vereine oder bist du bereits selbstständig mit eigenen Kundinnen und Kunden? Davon hängt ab, welche Wege für dich passen und welche Regeln gelten.

Diese Regeln solltest du vorher kennen

Wenn du angestellt bist

Arbeitest du angestellt in einem Studio, steht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag oft, dass du eine Nebentätigkeit vorher anzeigen oder genehmigen lassen musst. Eine allgemeine gesetzliche Anzeigepflicht gibt es nicht, aber viele Verträge regeln es. Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber, etwa das private Training seiner Mitglieder, ist während des Arbeitsverhältnisses in der Regel nicht erlaubt; für kaufmännische Angestellte steht das ausdrücklich im Gesetz (§ 60 HGB).

Rentenversicherung für selbstständige Trainer

Selbstständige Lehrerinnen und Lehrer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn sie im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit regelmäßig keine versicherungspflichtigen Angestellten beschäftigen (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung zählen dazu auch Trainerinnen und Trainer von Sport- und Gesundheitskursen sowie Fitnesslehrkräfte. Versicherungsfrei bleibt eine geringfügige selbstständige Tätigkeit; 2026 liegt die Grenze bei 603 Euro Gewinn im Monat, mehrere selbstständige Tätigkeiten werden zusammengerechnet (§ 5 Abs. 2 SGB VI in Verbindung mit § 8 SGB IV). Der Beitragssatz beträgt 2026 laut Rentenversicherung 18,6 Prozent. Melde dich deshalb innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Tätigkeit bei der Rentenversicherung (§ 190a SGB VI) und plane die Beiträge in deine Preise ein.

Honorarkräfte: Scheinselbstständigkeit und Übergangsregel

Wer als Kursleitung fest in den Stundenplan eines Studios eingebunden ist und nach dessen Vorgaben arbeitet, kann trotz Honorarvertrag als Beschäftigte oder Beschäftigter gelten. Für Lehrtätigkeiten gilt eine Übergangsregel: Haben beide Seiten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine Selbstständigkeit angenommen und stimmt die Lehrkraft zu, tritt eine Versicherungspflicht als Beschäftigte erst ab dem 1. Januar 2028 ein (§ 127 SGB IV). Die Zustimmung erklärst du schriftlich oder elektronisch gegenüber deinem Auftraggeber. Bis Ende 2027 giltst du dann als selbstständige Lehrkraft und bist als solche rentenversicherungspflichtig (§ 127 Abs. 2 SGB IV). Die Regel wurde im März 2026 um ein Jahr verlängert. Wer Klarheit über seinen Status will, kann bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren beantragen (§ 7a SGB IV).

Steuern: Übungsleiterfreibetrag und Kleinunternehmer

Für eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiterin oder Übungsleiter sind bis zu 3.300 Euro im Jahr steuerfrei, wenn du sie für eine gemeinnützige Einrichtung wie einen Sportverein oder für eine öffentliche Stelle wie eine Volkshochschule ausübst (§ 3 Nr. 26 EStG). Laut Rentenversicherung zählt dieser Betrag auch nicht als Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Für Kurse in einem kommerziellen Fitnessstudio gilt der Freibetrag nicht, weil das Studio keine solche Einrichtung ist. Daneben gibt es für andere nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen die Ehrenamtspauschale von bis zu 960 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 26a EStG); beide gleichzeitig für dieselben Einnahmen geht nicht.

Als Selbstständige oder Selbstständiger kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Mitgezählt werden grundsätzlich die Umsätze aller deiner selbstständigen Tätigkeiten zusammen, zum Beispiel Training und Vermittlung; bestimmte steuerfreie Umsätze bleiben außen vor. Wie die Grenze im Jahr der Gründung anzuwenden ist, klärst du am besten mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung. Dann stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung (§ 19 UStG). Welche Anmeldungen beim Start nötig sind, erklären wir in Nebenberuflich selbstständig machen.

Werbung gegenüber Kursteilnehmenden

Telefonische Werbung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nur mit deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt, Werbung per E-Mail ebenso, mit einer engen Ausnahme für eigene ähnliche Angebote an bestehende Kundinnen und Kunden (§ 7 Abs. 2 und 3 UWG). Nutze Kontaktdaten aus deinen Kursen deshalb nie ungefragt für andere Angebote.

5 Wege zu mehr Einkommen als Trainerin oder Trainer

WegVorteilDarauf achten
1. Honorare und Angebot neu ordnenkeine zusätzlichen Stunden nötigMarktpreise, Vertragslage, Kündigungsfristen
2. Personal Training und Kleingruppenhöherer Stundensatz als im Gruppenkurseigene Akquise, Haftpflicht, Gewerbe bzw. Finanzamt
3. Kurse in Vereinen und bei Bildungsträgernplanbare Termine, teils ÜbungsleiterfreibetragFreibetrag nur bei begünstigten Trägern
4. Online-Angeboteortsunabhängig, wiederverwendbare InhalteAufwand für Technik und Marketing, schwankende Nachfrage
5. Energieverträge selbstständig vermittelnTermine in den Lücken zwischen Kursen planbarBezahlung nur über Provisionen, Storno möglich

1. Honorare und Angebot neu ordnen
Der schnellste Hebel ist oft nicht mehr Arbeit, sondern ein anderer Preis für die vorhandene Arbeit. Vergleiche deine Honorare mit den Stundensätzen in deiner Region, rechne Vor- und Nachbereitung sowie Fahrtzeit ein und sprich mit deinen Auftraggebern über eine Anpassung. Bündle kleine Kurse zu festen Paketen oder biete Spezialisierungen wie Rückentraining oder Training für Ältere an, die besser bezahlt werden.

Ein vereinfachtes Beispiel mit angenommenen Zahlen zeigt, warum sich das Nachrechnen lohnt: Für einen Kurs bekommst du 40 Euro Honorar. Mit 30 Minuten Vor- und Nachbereitung und 30 Minuten Fahrt arbeitest du dafür zwei Stunden, also 20 Euro je Stunde. Bist du als selbstständige Trainerin oder selbstständiger Trainer rentenversicherungspflichtig, fallen 2026 auf deinen Gewinn noch 18,6 Prozent Rentenversicherungsbeitrag an, dazu kommen Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung und eigene Kosten. Erhöhst du das Honorar auf 50 Euro oder legst du zwei Kurse am selben Ort hintereinander, steigt dein tatsächlicher Stundenverdienst deutlich, ohne dass du mehr Stunden arbeitest. Deine eigenen Zahlen setzt du genauso ein.

2. Personal Training und Kleingruppen
Im Personal Training oder in Kleingruppen bis etwa fünf Personen verdienst du je Stunde meist mehr als im großen Gruppenkurs. Dafür brauchst du eigene Kundinnen und Kunden, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine klare Absprache, wo du trainierst. Bist du in einem Studio angestellt oder dort auf Honorarbasis tätig, klär vorher, ob du dessen Mitglieder privat betreuen darfst. Viele Verträge regeln das ausdrücklich.

3. Kurse in Vereinen und bei Bildungsträgern
Sportvereine, Volkshochschulen und andere gemeinnützige Träger suchen regelmäßig Kursleitungen. Die Termine sind gut planbar, und für eine nebenberufliche Tätigkeit dort kann der Übungsleiterfreibetrag gelten (siehe Regeln oben). Die Stundensätze liegen oft niedriger als im kommerziellen Studio, der Freibetrag gleicht das teilweise aus.

4. Online-Angebote
Live-Kurse per Video, aufgezeichnete Trainingsprogramme oder Trainingspläne lassen sich einmal erstellen und mehrfach nutzen. Das klingt verlockend, verlangt aber Arbeit, die oft unterschätzt wird: Technik, Datenschutz, Zahlungsabwicklung und vor allem Reichweite. Rechne damit, dass es dauert, bis daraus ein nennenswertes Einkommen wird. Wie du Angebote rund ums Geldverdienen von zu Hause auf Seriosität prüfst, erklären wir in Von zu Hause Geld verdienen.

5. Energieverträge selbstständig vermitteln
Ein Weg außerhalb des Sports ist die selbstständige Vermittlung von Energieverträgen als Handelsvertreterin oder Handelsvertreter. Sie lässt sich in die Lücken zwischen Kursen legen, etwa am Vormittag. Wie das in der Praxis aussieht, zeigen wir im nächsten Abschnitt. Hinweis: An diesem Weg hat Michael Thomas Feirer ein eigenes wirtschaftliches Interesse; Einzelheiten stehen im Transparenzhinweis im Praxisbeispiel. Weitere Möglichkeiten im Vergleich findest du in Nebenbei Geld verdienen.

Praxisbeispiel: Energieverträge als Trainerin oder Trainer vermitteln

Dieses Beispiel stammt aus einer Tätigkeit, in der Michael Thomas Feirer selbst arbeitet: der selbstständigen Vermittlung von Energieverträgen in Deutschland. Vorher solltest du wissen, welches Interesse wir an diesem Beispiel haben.

Transparenzhinweis: Michael Thomas Feirer ist für die redaktionellen Inhalte von BESSERWÄRTS verantwortlich. Zugleich arbeitet er als selbstständiger Handelsvertreter für die TELESON Vertriebs GmbH und hat deshalb ein eigenes wirtschaftliches Interesse an dem hier beschriebenen Weg: Wirst du über BESSERWÄRTS Vertriebspartnerin oder Vertriebspartner, erhält er Differenzprovisionen aus den Kundenverträgen, die du später vermittelst. Deine eigene, vertraglich vorgesehene Provision wird dadurch nach seinen Angaben nicht geringer. Eine Prämie allein für die Anwerbung erhält er nach eigenen Angaben nicht; er verdient erst mit, wenn du Kundenverträge vermittelst.

Du berätst Privat- und Geschäftskunden in Deutschland zu ihrem Energievertrag und vermittelst einen passenden Vertrag; abgeschlossen wird er zwischen der Kundschaft und dem Energieanbieter. Nach Angaben des Unternehmens kann die Beratung vor Ort oder online stattfinden und digital unterschrieben werden. Vier Leistungsbereiche gehören laut Unternehmen dazu:

  • Strom- und Gasverträge für Privat- und Geschäftskunden
  • Energie Individual für Gewerbekunden
  • Solar/Photovoltaik: Du stellst den Kontakt zu einem Fachpartner her, der plant und installiert.
  • Energie Audit: Auch hier führt ein Fachpartner das Audit durch, du vermittelst.

Welche Bereiche du anbieten darfst und welche Provision jeweils gilt, regelt dein Vertrag.

Wenn dich dieser Weg interessiert, kannst du hier ein paar kurze Fragen beantworten und danach an einem Informationswebinar teilnehmen.

Chancen und Risiken ehrlich betrachtet

  • Was du mitbringst: Als Trainerin oder Trainer bist du es gewohnt, Menschen zu erklären, was ihnen nützt, und Vertrauen aufzubauen. Das hilft auch in einer Beratung. Fachwissen über Energieverträge brauchst du zu Beginn nicht; nach Angaben von Michael Thomas Feirer gibt es Schulungen.
  • Keine Ansprache ohne Einwilligung: Deine Kursteilnehmenden sind kein Kundenstamm für Energieverträge. Sprich sie nur an, wenn sie das ausdrücklich möchten. Werbung per Telefon oder E-Mail ist ohne vorherige Einwilligung grundsätzlich unzulässig (siehe Regeln oben). Ist dein Studio oder Verein Auftraggeber, kläre außerdem, ob du in seinen Räumen überhaupt für andere Tätigkeiten werben darfst.
  • Einnahmen: Bezahlt wirst du nach Angaben von Michael Thomas Feirer ausschließlich über Provisionen aus vermittelten Kundenverträgen. Ein festes Honorar gibt es nicht. In manchen Monaten vermittelst du mehr, in anderen wenig oder nichts. Ein bestimmter Verdienst ist nicht garantiert, und bis die ersten Provisionen kommen, kann Zeit vergehen.
  • Storno: Steht fest, dass die Kundschaft nicht leistet, entfällt der Anspruch auf Provision, und bereits gezahlte Beträge musst du zurückzahlen (§ 87a Abs. 2 HGB). Führt dagegen das Unternehmen ein vermitteltes Geschäft nicht aus, bleibt dein Anspruch grundsätzlich bestehen, es sei denn, das Unternehmen hat die Gründe dafür nicht zu vertreten (§ 87a Abs. 3 HGB). Von der Regel zum Wegfall der Provision und vom Anspruch bei Nichtausführung darf dein Vertrag nicht zu deinem Nachteil abweichen (§ 87a Abs. 5 HGB). Auch die Fälligkeit der Provision ist gesetzlich geregelt (§ 87a Abs. 4 HGB); dein Vertrag legt vor allem fest, wie abgerechnet und wie eine Rückforderung verrechnet wird. Plane deshalb nicht mit Geld, das noch zurückgefordert werden kann.
  • Kosten: Laut Unternehmen ist der Start ohne finanzielle Investition möglich; nach Angaben von Michael Thomas Feirer sind Software und Schulungen kostenlos. Eigene Kosten für Telefon, Fahrten und Werbung trägst du selbst.
  • Anmeldung und Versicherung: Die Vermittlung ist eine gewerbliche Tätigkeit: Du meldest ein Gewerbe an und informierst das Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Arbeitest du im Wesentlichen nur für ein Unternehmen, kann eine Rentenversicherungspflicht bestehen; lass das bei der Deutschen Rentenversicherung klären.

Passt zu dir, wenn du gern mit Menschen sprichst, freie Vormittage oder Lücken zwischen Kursen hast und die Vermittlung zunächst als Ergänzung zu deinen Trainereinnahmen siehst, nicht als Ersatz. Wie die Vermittlung als Handelsvertreter rechtlich funktioniert und worauf du vor der Unterschrift achtest, erklären wir in Vertriebspartner werden.

Möchtest du herausfinden, ob die Vermittlung von Energieverträgen zu deinem Wochenplan passt, beantworte ein paar kurze Fragen; im anschließenden Informationswebinar erfährst du, wie der Einstieg abläuft. Zur Offenlegung: Michael Thomas Feirer erhält Differenzprovisionen aus den Kundenverträgen, die du als Vertriebspartnerin oder Vertriebspartner später vermittelst; mehr dazu im Transparenzhinweis oben.

Fitnesstrainer Nebenverdienst: die Checkliste

  1. Ausgangslage klären: angestellt, auf Honorarbasis oder selbstständig.
  2. Arbeits- oder Honorarvertrag auf Regeln zu Nebentätigkeit und privatem Training von Mitgliedern prüfen.
  3. Eigene Honorare mit regionalen Stundensätzen vergleichen und Vor- und Nachbereitung einrechnen.
  4. Bei Selbstständigkeit: Rentenversicherungspflicht prüfen und Beiträge einplanen.
  5. Kurse bei Vereinen oder Volkshochschulen auf den Übungsleiterfreibetrag prüfen.
  6. Gewerbe anmelden, wenn die Tätigkeit gewerblich ist, und das Finanzamt informieren.
  7. Kontaktdaten aus Kursen nur mit Einwilligung für andere Angebote nutzen.
  8. Einen Teil jeder Zusatzeinnahme für Steuern, Beiträge und ruhige Monate zurücklegen.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich als Fitnesstrainer nebenbei verdienen?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Entscheidend sind dein Stundensatz, die Zahl der Einheiten, deine Kosten und Abgaben. Rechne immer mit dem Betrag, der nach Steuern, Rentenversicherung und eigenen Kosten übrig bleibt, und nicht mit dem Honorar allein. Wie du ein Monatsbudget mit schwankendem Einkommen planst, zeigen wir in Budget planen.

Wie kann ich als Personal Trainer mehr verdienen?
Meist über einen höheren Stundensatz für Einzel- oder Kleingruppentraining, Spezialisierungen wie Rücken- oder Seniorentraining und feste Pakete statt Einzelstunden. Wichtig ist, dass deine Preise auch Rentenversicherungsbeiträge, Versicherungen und Leerlaufzeiten decken.

Gilt der Übungsleiterfreibetrag auch im Fitnessstudio?
Nein. Er gilt nur für nebenberufliche Tätigkeiten im Auftrag gemeinnütziger Einrichtungen oder öffentlicher Stellen, etwa Sportvereine oder Volkshochschulen (§ 3 Nr. 26 EStG). Ein gewinnorientiertes Studio gehört nicht dazu.

Muss ich als Kursleiter in die Rentenversicherung einzahlen?
Als selbstständige Kursleitung in der Regel ja, sobald dein Gewinn daraus über 603 Euro im Monat liegt und du keine versicherungspflichtigen Angestellten hast (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Ob du stattdessen als beschäftigt giltst, kann die Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren klären.

Was ist ein gutes zweites Standbein für Trainer?
Eines, das in die Lücken deiner Kurszeiten passt und dich körperlich nicht zusätzlich belastet. Das können Online-Angebote, Beratungstätigkeiten oder eine Vermittlungstätigkeit wie im Praxisbeispiel sein. Wie du unseriöse Angebote erkennst, steht in Von zu Hause Geld verdienen.

Darf ich als angestellter Trainer nebenbei selbstständig sein?
Grundsätzlich ja, wenn dein Vertrag nichts anderes vorsieht und du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machst. Viele Verträge verlangen, dass du die Nebentätigkeit vorher anzeigst. Kläre das schriftlich, bevor du startest.

Brauche ich als Personal Trainer ein Gewerbe?
Das hängt von der Tätigkeit ab. Unterrichtende Tätigkeiten können freiberuflich sein, andere Angebote wie der Verkauf von Produkten sind gewerblich. Im Zweifel klärt das dein Finanzamt oder das Gewerbeamt. Das Finanzamt informierst du in jedem Fall.

Fazit

Ein Fitnesstrainer Nebenverdienst gelingt am ehesten, wenn du nicht einfach mehr Kurse gibst, sondern deine Tätigkeiten klug mischst: bessere Honorare, Personal Training, Kurse bei gemeinnützigen Trägern mit Freibetrag, Online-Angebote oder eine Tätigkeit außerhalb des Sports. Klär vorher deinen Status bei der Rentenversicherung, die Regeln deines Vertrags und die steuerlichen Grenzen. Dann weißt du, was am Ende wirklich übrig bleibt.

Quellen

Alle Angaben für Deutschland, abgerufen am 21.10.2026.

  1. Einkommensteuergesetz, § 3 Nr. 26, 26a: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
  2. Sozialgesetzbuch VI, §§ 2, 5, 190a: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/
  3. Sozialgesetzbuch IV, §§ 7a, 127: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/
  4. Umsatzsteuergesetz, § 19: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
  5. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 7: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html
  6. Handelsgesetzbuch, §§ 60, 87a: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/
  7. Deutsche Rentenversicherung: Übungsleiter (Lexikon summa summarum): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/U/uebungsleiter.html
  8. Deutsche Rentenversicherung: Übergangsregelung für Lehrkräfte (Herrenberg-Urteil): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/Herrenberg-Urteil/herrenberg-uebergangsregelung
  9. Deutsche Rentenversicherung: Das ändert sich 2026: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-archiv/2025/2025-12-18-rv-aenderungen-2026.html
  10. Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht, Drucksache 21/4522 vom 04.03.2026 (Verlängerung § 127 SGB IV): https://dserver.bundestag.de/btd/21/045/2104522.pdf

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