Vertriebspartner werden: Modelle verstehen und seriöse Angebote erkennen

21.10.2026 · BESSERWÄRTS Redaktion

Symbolbild zum Thema Vertriebspartner werden: Ein Mann in hellblauem Hemd sitzt an einem Holztisch und markiert mit einem gelben Textmarker Stellen in einem ausgedruckten Dokument, daneben stehen eine Kaffeetasse und ein zugeklappter Laptop.

Bild: KI-generiert

Vertriebspartner werden klingt nach einem einfachen Einstieg: Du empfiehlst oder verkaufst etwas und bekommst dafür eine Provision. Hinter dem Begriff stecken aber sehr unterschiedliche Modelle, vom gelegentlichen Empfehlungslink bis zum Vertrag als Handelsvertreter. Dieser Artikel zeigt dir, wie die Modelle funktionieren, wie du jeweils bezahlt wirst, wo die Grenze zum verbotenen Schneeballsystem liegt und was du vor der Unterschrift prüfen solltest.

Wichtig vorab: Alle Angaben gelten für Deutschland, Stand Oktober 2026. In Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln. Der Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; bei einem konkreten Vertrag helfen dir die IHK, eine Anwältin oder ein Anwalt für Handelsvertreterrecht oder eine Steuerberatung weiter.

Das Wichtigste in Kürze

  • „Vertriebspartner“ ist kein Rechtsbegriff. Entscheidend ist, welches Modell dahintersteckt: Empfehlungsprogramm, Handelsvertreter, Direktvertrieb mit Network-Marketing oder Strukturvertrieb.
  • In seriösen Modellen verdienst du an echten Verkäufen oder vermittelten Verträgen. Geld allein für das Anwerben neuer Partner ist ein Warnzeichen.
  • Als Handelsvertreter hast du gesetzliche Rechte, die dir kein Vertrag nehmen kann, etwa auf eine Provisionsabrechnung und einen Buchauszug. Für Handelsvertreter im Nebenberuf gelten bei Kündigung und Ausgleich Ausnahmen.
  • Lies den Vertrag vor der Unterschrift in Ruhe: Kosten, Pflichtkäufe, Mindestumsätze, Storno, Kündigung und Werberegeln entscheiden darüber, ob sich die Tätigkeit für dich lohnt.

Vertriebspartner werden: Was dahintersteckt

Ob ein Unternehmen von Vertriebspartnern, Beratern, Repräsentanten oder Botschaftern spricht, sagt rechtlich wenig aus. Für dich zählt, in welcher Rolle du tatsächlich arbeitest: Gibst du nur gelegentlich einen Tipp weiter, vermittelst du ständig Verträge für ein Unternehmen, oder kaufst du Ware ein und verkaufst sie auf eigene Rechnung weiter? Davon hängen deine Rechte, deine Pflichten und deine Steuern ab.

Fast immer bist du dabei selbstständig, nicht angestellt. Du bekommst also kein festes Gehalt, sondern wirst für Ergebnisse bezahlt, und du trägst deine Kosten selbst. Selbstständig ist nach dem Handelsgesetzbuch, wer seine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit selbst bestimmen kann (§ 84 Abs. 1 HGB). Gibt dir ein Unternehmen feste Arbeitszeiten, Orte und Abläufe vor, kann trotz des Wortes „Partner“ eine Anstellung vorliegen (§ 84 Abs. 2 HGB). Im Zweifel klärt die Deutsche Rentenversicherung Bund deinen Status in einem Statusfeststellungsverfahren, das du selbst beantragen kannst (§ 7a SGB IV).

Die vier Modelle im Überblick

Die Grenzen sind in der Praxis fließend, und manche Unternehmen kombinieren mehrere Modelle. Die Tabelle zeigt die typischen Merkmale.

EmpfehlungsprogrammHandelsvertreterDirektvertrieb und Network-MarketingStrukturvertrieb
Was du tustgelegentlich Kunden empfehlen, oft per Link oder Codeständig Verträge für ein Unternehmen vermittelnProdukte persönlich verkaufen, oft auf eigene Rechnung; beim Network-Marketing zusätzlich Partner gewinnenVerträge vermitteln, meist in einer mehrstufigen Teamstruktur
BezahlungPrämie je geworbenem KundenProvision je vermitteltem GeschäftHandelsspanne oder Provision, beim Network-Marketing auch Anteile an den Umsätzen des eigenen TeamsProvision, mit der Stufe steigend; Anteile an den Umsätzen des Teams
RechtsrahmenTeilnahmebedingungen des AnbietersHandelsgesetzbuch, §§ 84 ff. HGBje nach Vertrag Handelsvertreter- oder Kaufrechtmeist Handelsvertreterrecht; bei Versicherungen und Finanzanlagen Erlaubnispflicht
Gewerbebei gelegentlichen Empfehlungen in der Regel nichtjajaja

Empfehlungsprogramm: Prämie für einen Tipp

Viele Banken, Energieanbieter oder Onlinedienste belohnen dich, wenn du ihnen neue Kunden bringst, nach dem Prinzip „Kunden werben Kunden“. Du bist dabei kein Vertriebsprofi, sondern gibst einen Tipp weiter. Die Bedingungen legt der Anbieter fest, und er kann das Programm jederzeit ändern oder beenden.

Steuerlich zählen gelegentliche Prämien in der Regel zu den sonstigen Einkünften. Sie bleiben steuerfrei, wenn sie zusammen mit ähnlichen Einkünften weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen (§ 22 Nr. 3 EStG). Das ist eine Freigrenze: Liegst du darüber, ist der ganze Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil über der Grenze. Machst du aus dem Empfehlen eine regelmäßige Tätigkeit mit Gewinnabsicht, etwa mit einer eigenen Website oder einem Social-Media-Kanal, wird daraus in der Regel ein Gewerbe.

Teilst du Empfehlungslinks öffentlich, musst du deutlich machen, dass du dafür eine Gegenleistung bekommst. Wer verschweigt, dass eine Empfehlung kommerziellen Zwecken dient, handelt in der Regel unlauter, wenn sich das nicht klar aus den Umständen ergibt (§ 5a Abs. 4 UWG). Kennzeichne Empfehlungslinks deshalb immer.

Handelsvertreter: ständig für ein Unternehmen vermitteln

Handelsvertreterin oder Handelsvertreter ist, wer als Selbstständiger ständig damit betraut ist, für ein Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (§ 84 HGB). Der Kaufvertrag oder Liefervertrag kommt zwischen der Kundschaft und dem Unternehmen zustande, du bekommst dafür eine Provision. Die Regeln gelten auch dann, wenn deine Tätigkeit klein ist und keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht (§ 84 Abs. 4 HGB).

Dieses Modell ist rechtlich am klarsten geregelt. Das Handelsgesetzbuch legt fest, wann eine Provision entsteht, wie abgerechnet wird und wie lange Kündigungsfristen mindestens sind. Viele dieser Regeln sind zwingend, ein Vertrag darf also nicht zu deinem Nachteil davon abweichen. Welche das sind, steht weiter unten im Abschnitt zu deinen Rechten.

Direktvertrieb und Network-Marketing: persönlich verkaufen

Direktvertrieb ist der persönliche Verkauf an Verbraucher, etwa bei Heimvorführungen, am Arbeitsplatz oder im Bekanntenkreis. Häufig kaufst du die Ware beim Unternehmen ein und verkaufst sie mit Aufschlag weiter; dann bist du eher Händler als Vermittler und trägst das Risiko, auf Ware sitzen zu bleiben.

Beim Network-Marketing, auch Multi-Level-Marketing genannt, gewinnst du zusätzlich weitere Vertriebspartner und wirst an deren Umsätzen beteiligt. So entsteht eine Struktur mit mehreren Ebenen. Die IHK Rhein-Neckar betont, dass das Einkommen dabei aus dem Weiterverkauf der Waren stammen soll, nicht aus der bloßen Anwerbung, und dass die Grenze zum illegalen System schnell verwischen kann (IHK Rhein-Neckar).

Schließt du mit Privatkunden einen Vertrag bei ihnen zu Hause oder an einem anderen Ort außerhalb von Geschäftsräumen ab, können sie ihn in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 312b, § 312g und § 355 BGB). Rechne damit, dass nicht jeder Abschluss bestehen bleibt.

Strukturvertrieb: Aufstieg über das eigene Team

Auch „Strukturvertrieb“ ist kein gesetzlicher Begriff. Gemeint ist meist ein Vertrieb mit mehreren Karrierestufen, in dem du als Vermittlerin oder Vermittler anfängst, eigene Partner gewinnst und mit wachsendem Team aufsteigst. Bekannt ist das Modell vor allem aus dem Vertrieb von Versicherungen und Geldanlagen, es kommt aber auch in anderen Branchen vor.

Für Versicherungen und Finanzanlagen gelten strenge Regeln: Wer sie gewerbsmäßig vermittelt, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis, für Versicherungen von der IHK (§ 34d GewO), für Finanzanlagen von der je nach Bundesland zuständigen Behörde, meist ebenfalls der IHK (§ 34f GewO). Ausnahmen gibt es, etwa für Versicherungsvertreter, die ausschließlich für Versicherer tätig sind, die die volle Haftung für sie übernehmen; sie müssen aber im Vermittlerregister eingetragen sein. Frag in jedem Fall schriftlich nach, ob für deine Tätigkeit eine Erlaubnis nötig ist und wer sich darum kümmert.

So wirst du bezahlt: Provision, Storno und Differenzprovision

Als Handelsvertreter bekommst du Provision für Geschäfte, die während des Vertrags abgeschlossen werden und auf deine Tätigkeit zurückgehen, auch für spätere Geschäfte der gleichen Art mit Kunden, die du geworben hast (§ 87 Abs. 1 HGB). Ist keine Höhe vereinbart, gilt der übliche Satz (§ 87b HGB). Drei Punkte solltest du kennen:

  • Wann du Geld bekommst: Der Anspruch entsteht grundsätzlich, sobald das Unternehmen das Geschäft ausführt. Der Vertrag darf ihn auf später verschieben, etwa bis der Kunde zahlt; dann steht dir ab der Ausführung durch das Unternehmen ein angemessener Vorschuss zu, fällig spätestens am Ende des Folgemonats. Spätestens wenn der Kunde geleistet hat, entsteht der Anspruch in jedem Fall (§ 87a Abs. 1 HGB). Abgerechnet wird monatlich, höchstens alle drei Monate (§ 87c HGB).
  • Storno: Steht fest, dass der Kunde nicht zahlt, entfällt die Provision, und bereits erhaltenes Geld musst du zurückzahlen (§ 87a Abs. 2 HGB). Viele Unternehmen behalten deshalb einen Teil der Provision eine Zeit lang als Sicherheit ein. Lies im Vertrag nach, wie hoch dieser Anteil ist und wann er ausgezahlt wird. Führt dagegen das Unternehmen ein Geschäft nicht aus, behältst du deinen Anspruch, es sei denn, es hat die Gründe dafür nicht zu vertreten (§ 87a Abs. 3 HGB).
  • Laufende Verträge: Bei Miet-, Leasing- und ähnlichen Nutzungsverträgen richtet sich die Provision nach dem Entgelt für die feste Laufzeit; bei unbefristeten Verträgen nach dem Entgelt bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit des Kunden, und läuft der Vertrag weiter, können weitere Provisionen entstehen (§ 87b Abs. 3 HGB). Bei anderen Dauerverträgen, etwa Energielieferverträgen, regelt dein Vertrag, ob du eine einmalige oder eine laufende Provision bekommst.

Differenzprovision und Teamvergütung
In mehrstufigen Modellen hängt dein Provisionssatz meist von deiner Stufe ab. Gewinnst du Partner, die auf einer niedrigeren Stufe stehen, erhältst du aus ihren Geschäften oft die Differenz zwischen deinem und ihrem Satz. Ein vereinfachtes Beispiel mit rein hypothetischen Zahlen: Du stehst auf einer Stufe mit 30 Prozent, deine Partnerin auf einer mit 20 Prozent. Vermittelt sie ein Geschäft, bekommt sie ihre 20 Prozent, und du erhältst die Differenz von 10 Prozentpunkten.

Wichtig zu diesem Beispiel: Die Zahlen dienen ausschließlich dazu, das allgemeine Prinzip einer Differenzprovision verständlich zu erklären. Sie stammen nicht von TELESON und beschreiben weder deren Vergütungsplan noch tatsächliche Provisionssätze oder Vertriebsstufen. Wie Differenzprovisionen tatsächlich berechnet und ausgezahlt werden, hängt vom jeweiligen Unternehmen und dessen vertraglichem Vergütungsmodell ab. Ob die Differenzprovision zusätzlich vom Unternehmen gezahlt oder von der Provision der geworbenen Person abgezogen wird, hängt ebenfalls vom Vergütungsplan ab; frag danach ausdrücklich.

An den Geschäften des eigenen Teams beteiligt zu werden, ist nicht von vornherein unseriös. Entscheidend ist, woher das Geld kommt: aus Verträgen mit echten Kundinnen und Kunden oder aus Zahlungen der neu Angeworbenen. Und auch in seriösen Modellen gilt: Ein bestimmter Verdienst ist nie garantiert. Wer dir ein festes Einkommen nach wenigen Monaten in Aussicht stellt, verspricht etwas, das er nicht halten kann.

Legal oder Schneeballsystem? Der entscheidende Unterschied

Ein Schneeballsystem lebt davon, dass immer neue Teilnehmer einsteigen und zahlen. Weil die Zahl möglicher Teilnehmer begrenzt ist, bricht es irgendwann zusammen, und die meisten verlieren ihr Geld. In Deutschland ist das strafbar: Verboten ist es, Verbraucher zur Abnahme von Waren oder Leistungen zu bewegen, indem man ihnen besondere Vorteile verspricht, wenn sie weitere Abnehmer werben, die ihrerseits wieder werben sollen (§ 16 Abs. 2 UWG). Außerdem ist jedes System unzulässig, bei dem Verbraucher einen finanziellen Beitrag zahlen, um eine Vergütung allein oder hauptsächlich durch das Einführen weiterer Teilnehmer zu erhalten (Anhang Nr. 14 zum UWG).

Daraus ergeben sich drei Fragen, mit denen du ein Angebot einordnen kannst:

  1. Wofür gibt es Geld? Für verkaufte Produkte und vermittelte Verträge mit echten Kunden, oder für jeden neuen Partner, der unterschreibt?
  2. Musst du zahlen, um mitzumachen? Einstiegsgebühren, teure Startpakete, Pflichtkäufe oder kostenpflichtige Schulungen, die sich nur über das Werben weiterer Partner wieder hereinholen lassen, sind ein deutliches Warnzeichen.
  3. Worum geht es in der Präsentation? Steht das Produkt im Mittelpunkt oder das Versprechen, durch neue Partner schnell reich zu werden? Die IHK Rhein-Neckar nennt als Merkmal illegaler Systeme, dass das Anwerben neuer Berater oder Prämien dafür im Vordergrund stehen.

Die Verbraucherzentrale warnt vor allem bei Geldanlagen vor überhöhten Gewinnversprechen, marktschreierischer Werbung und aggressiven Verkaufspraktiken. Weil sich illegale Systeme gern als Network-Marketing ausgeben, rät sie zur Vorsicht, sobald du weitere Teilnehmende, etwa Freunde und Verwandte, anwerben sollst (Verbraucherzentrale). Weitere typische Maschen, von Vorkasse bis zum angeblichen Nebenjob per Messenger, haben wir in Von zu Hause Geld verdienen: seriöse Möglichkeiten erkennen und Fallen vermeiden zusammengestellt.

Prüfliste: Vertriebspartner werden, aber mit offenen Augen

Bevor du unterschreibst, solltest du diese Punkte schriftlich geklärt haben. Ein seriöses Unternehmen beantwortet sie dir, ohne Druck zu machen.

  1. Unternehmen: Gibt es ein vollständiges Impressum mit Anschrift und Registereintrag, den du im Handelsregister nachprüfen kannst?
  2. Kosten: Fallen Einstiegsgebühren, Startpakete, Monatsbeiträge, Software- oder Schulungskosten an? Was musst du selbst zahlen, etwa für Telefon, Fahrten und Werbung?
  3. Pflichtkäufe und Mindestumsätze: Musst du regelmäßig Ware abnehmen oder einen bestimmten Umsatz erreichen, um deine Stufe oder deine Provision zu behalten?
  4. Vergütungsplan: Liegen dir Provisionssätze, Stornoregeln, Einbehalte, Vorschüsse und Abrechnungstermine schriftlich vor?
  5. Geld fürs Anwerben: Gibt es Prämien allein dafür, dass neue Partner unterschreiben? Dann ist Vorsicht geboten.
  6. Vertrag: Bekommst du den Vertrag vorab zum Lesen? Als Handelsvertreter kannst du verlangen, dass der Inhalt in einer unterschriebenen Urkunde festgehalten wird (§ 85 HGB).
  7. Kündigung: Welche Fristen gelten? Bei Handelsvertretern darf die Frist für das Unternehmen nicht kürzer sein als deine (§ 89 HGB). Beauftragt dich das Unternehmen ausdrücklich als Handelsvertreter im Nebenberuf und bist du das auch tatsächlich, gilt eine Frist von einem Monat zum Monatsende, und der Ausgleichsanspruch entfällt (§ 92b HGB).
  8. Wettbewerbsverbot: Darfst du während und nach dem Vertrag für andere Unternehmen tätig sein? Ein Verbot nach Vertragsende ist höchstens zwei Jahre zulässig, nur für deinen bisherigen Bezirk oder Kundenkreis und deine bisherigen Produkte und nur gegen eine angemessene Entschädigung (§ 90a HGB).
  9. Werberegeln: Darfst du eigene Werbung machen, etwa im Internet, oder musst du sie vorher abstimmen? Werbeanrufe bei Verbrauchern sind ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung verboten (§ 7 UWG).
  10. Gebiet und Kundenschutz: Ist dir ein Bezirk oder Kundenkreis zugewiesen? Dann steht dir nach dem Gesetz auch für Geschäfte in diesem Bereich Provision zu, an denen du nicht mitgewirkt hast, sofern dein Vertrag das nicht ausschließt (§ 87 Abs. 2 HGB).
  11. Erlaubnis: Brauchst du für die Produkte eine behördliche Erlaubnis, etwa für Versicherungen oder Finanzanlagen?
  12. Bedenkzeit: Unterschreib nicht am Infoabend. Wer dich drängt, sofort zu unterschreiben oder Geld zu überweisen, hat meist einen Grund dafür.

Deine Rechte als Handelsvertreter

Arbeitest du als Handelsvertreter, schützt dich das Gesetz stärker, als viele Vertriebspartner wissen. Die folgenden Rechte kann dir ein Vertrag grundsätzlich nicht wirksam nehmen oder zu deinem Nachteil einschränken; für Handelsvertreter im Nebenberuf gibt es Ausnahmen, die unter der Tabelle stehen:

RechtWas es bedeutetGesetz
VertragsurkundeDu kannst verlangen, dass der Vertrag und spätere Änderungen schriftlich festgehalten und vom Unternehmen unterschrieben werden.§ 85 HGB
Unterlagen und InformationenDas Unternehmen muss dir die nötigen Unterlagen geben und dir unverzüglich mitteilen, ob es ein vermitteltes Geschäft annimmt oder ablehnt.§ 86a HGB
Abrechnung und BuchauszugDu hast Anspruch auf eine regelmäßige Abrechnung, einen Auszug aus den Büchern über alle provisionspflichtigen Geschäfte und bei verweigertem Buchauszug oder begründeten Zweifeln auf Einsicht in die Bücher, nach Wahl des Unternehmens durch dich oder einen Wirtschaftsprüfer.§ 87c HGB
MindestkündigungsfristenBei unbefristeten Verträgen im ersten Vertragsjahr ein Monat, im zweiten zwei Monate, im dritten bis fünften drei Monate, danach sechs Monate. Längere Fristen dürfen vereinbart werden, kürzere nicht, und für das Unternehmen darf die Frist nicht kürzer sein als für dich. Gekündigt wird zum Monatsende, sofern nichts anderes vereinbart ist.§ 89 HGB
AusgleichsanspruchEndet der Vertrag und profitiert das Unternehmen weiter von Kunden, die du geworben hast, kannst du einen Ausgleich verlangen, höchstens eine durchschnittliche Jahresprovision der letzten fünf Jahre (bei Versicherungsvertretern bis zu drei). Melde ihn innerhalb eines Jahres nach Vertragsende an. Kündigst du selbst ohne Anlass durch das Unternehmen, entfällt er in der Regel.§ 89b HGB
Entschädigung bei WettbewerbsverbotEin Wettbewerbsverbot nach Vertragsende braucht die Schriftform, gilt höchstens zwei Jahre, nur für deinen bisherigen Bezirk oder Kundenkreis und deine bisherigen Produkte und nur gegen angemessene Entschädigung.§ 90a HGB

Ausnahme im Nebenberuf: Betraut dich das Unternehmen ausdrücklich als Handelsvertreter im Nebenberuf, gelten die Mindestkündigungsfristen und der Ausgleichsanspruch nicht. Der Vertrag kann dann mit einem Monat Frist zum Monatsende gekündigt werden, wenn nichts anderes für beide Seiten gleich vereinbart ist, und der Anspruch auf einen Vorschuss kann ausgeschlossen werden (§ 92b HGB). Ob du nebenberuflich tätig bist, richtet sich nach den tatsächlichen Umständen. Schau deshalb nach, ob dein Vertrag diese Einordnung enthält.

Im Gegenzug hast du Pflichten: Du musst dich um Geschäfte bemühen, die Interessen des Unternehmens wahren, ihm vermittelte Geschäfte unverzüglich melden und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns arbeiten (§ 86 HGB).

Anmeldung und Versicherung in Kürze

Als Handelsvertreter, im Direktvertrieb oder im Strukturvertrieb meldest du ein Gewerbe an, und zwar gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit (§ 14 GewO). Suchst du Privatleute zu Hause auf, ohne dass sie dich vorher von sich aus dazu eingeladen haben, brauchst du grundsätzlich zusätzlich eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO). Beim Finanzamt meldest du dich innerhalb eines Monats mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 AO). Auf Provisionen fällt grundsätzlich Umsatzsteuer an. Lag dein Umsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 Euro und bleibt er im laufenden Jahr bei höchstens 100.000 Euro, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen (§ 19 UStG).

Ein Punkt wird bei Vertriebspartnern oft übersehen: Arbeitest du dauerhaft und im Wesentlichen nur für ein Unternehmen und beschäftigst keine eigenen versicherungspflichtigen Angestellten, kannst du rentenversicherungspflichtig sein (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI). Wie das mit einem Hauptjob zusammenpasst, welche Grenzen gelten und wie du dich befreien lassen kannst, erklären wir Schritt für Schritt in Nebenberuflich selbstständig machen: So startest du neben dem Job.

Praxisbeispiel: Energieverträge als Handelsvertreter vermitteln

Wie die Modelle und die Prüfliste in der Praxis aussehen, zeigen wir an einer Tätigkeit, die Michael Thomas Feirer aus eigener Erfahrung kennt: der Vermittlung von Energieverträgen in Deutschland als selbstständige Handelsvertreterin oder selbstständiger Handelsvertreter mit Teamstruktur. Vorher solltest du wissen, welches Interesse wir an diesem Beispiel haben.

Transparenzhinweis: Michael Thomas Feirer ist für die redaktionellen Inhalte von BESSERWÄRTS verantwortlich. Zugleich arbeitet er als selbstständiger Handelsvertreter für die TELESON Vertriebs GmbH und hat deshalb ein eigenes wirtschaftliches Interesse an dem hier beschriebenen Weg: Wirst du über BESSERWÄRTS Vertriebspartnerin oder Vertriebspartner, erhält er Differenzprovisionen aus den Kundenverträgen, die du später vermittelst. Deine eigene, vertraglich vorgesehene Provision wird dadurch nach seinen Angaben nicht geringer. Eine Prämie allein für die Anwerbung erhält er nach eigenen Angaben nicht; er verdient erst mit, wenn du Kundenverträge vermittelst.

Was du vermittelst

Du berätst Privat- und Geschäftskunden in Deutschland zu ihrem Energievertrag und vermittelst einen passenden Vertrag; abgeschlossen wird er zwischen der Kundschaft und dem Energieanbieter. Vier Leistungsbereiche gehören dazu:

  • Strom- und Gasverträge für Privat- und Geschäftskunden
  • Energie Individual für Gewerbekunden
  • Solar/Photovoltaik: Du stellst den Kontakt zu einem Fachpartner her, der plant und installiert.
  • Energie Audit: Auch hier führt ein Fachpartner das Audit durch, du vermittelst.

Welche Bereiche du anbieten darfst und welche Provision jeweils gilt, regelt dein Vertrag.

Wenn dich dieser Weg interessiert, kannst du hier ein paar kurze Fragen beantworten und danach an einem Informationswebinar teilnehmen.

Das Beispiel an der Prüfliste gemessen

Ordnen wir das Beispiel nach den Punkten dieses Artikels ein. Die Angaben stammen vom Unternehmen bzw. von Michael Thomas Feirer; prüfe sie vor einem Einstieg anhand deines eigenen Vertrags.

  • Modell: Laut Unternehmen arbeitest du als selbstständige Handelsvertreterin oder selbstständiger Handelsvertreter und meldest ein Gewerbe an. Dann gelten grundsätzlich die Rechte aus dem Abschnitt oben. Prüfe aber in deinem Vertrag, ob du ausdrücklich als Handelsvertreter im Nebenberuf eingeordnet wirst; dann gelten die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen und der Ausgleichsanspruch nicht.
  • Kosten: Laut Unternehmen ist der Start ohne finanzielle Investition möglich. Nach Angaben von Michael Thomas Feirer sind Software und Schulungen kostenlos. Eigene Kosten für Telefon, Fahrten, Werbung und die Gewerbeanmeldung trägst du selbst.
  • Vergütung: Bezahlt wirst du nach Angaben von Michael Thomas Feirer ausschließlich über Provisionen aus vermittelten Kundenverträgen; ein festes Honorar gibt es nicht. Die Höhe hängt vom Produkt ab und steigt laut Unternehmen mit deiner Stufe im Vergütungsplan. Nicht jeder eingereichte Vertrag wird angenommen, und zahlt ein Kunde nicht, entfällt die Provision. Ein bestimmter Verdienst ist nicht garantiert.
  • Team: Das Modell hat eine Teamstruktur. Wie sie Michael Thomas Feirer betrifft, steht im Transparenzhinweis: Er verdient nach eigenen Angaben über Differenzprovisionen an den Kundenverträgen, die seine Vertriebspartner vermitteln, nicht an der Anwerbung selbst.
  • Werbung: Ob du eigene Werbung vorher mit dem Unternehmen abstimmen musst, regelt dein Vertrag. Für Werbeanrufe und Werbe-E-Mails gelten die Einwilligungsregeln aus § 7 UWG.
  • Noch selbst prüfen: Ob es Mindestumsätze für deine Stufe gibt, wie viel Provision als Storno-Sicherheit einbehalten wird, welche Kündigungsfristen gelten und ob ein Wettbewerbsverbot vereinbart ist, steht in deinem Vertrag. Arbeitest du dauerhaft nur für dieses eine Unternehmen, prüfe außerdem, ob du rentenversicherungspflichtig bist (siehe Abschnitt „Anmeldung und Versicherung in Kürze“).

Passt zu dir, wenn du gern mit Menschen über ihre Energiekosten sprichst, dir deine Zeit selbst einteilen willst und mit schwankenden Einnahmen umgehen kannst. Brauchst du jeden Monat einen festen Betrag, ist eine Anstellung planbarer.

Möchtest du herausfinden, ob die Vermittlung von Energieverträgen zu dir passt, beantworte ein paar kurze Fragen; im anschließenden Informationswebinar erfährst du, wie der Einstieg abläuft. Zur Offenlegung: Michael Thomas Feirer erhält Differenzprovisionen aus den Kundenverträgen, die du als Vertriebspartnerin oder Vertriebspartner später vermittelst; mehr dazu im Transparenzhinweis oben.

Einen breiteren Überblick über Nebenverdienste findest du in Nebenbei Geld verdienen. Wie Menschen in bestimmten Lebenslagen in den Vertrieb einsteigen, zeigen unsere Beiträge zum Nebenverdienst als Friseurin oder Kosmetikerin, zum zweiten Standbein im Nagelstudio oder in der Fußpflege und zum Wiedereinstieg nach der Familienpause.

Häufige Fragen

Was verdient man als Vertriebspartner?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Dein Einkommen hängt von Produkt, Provisionssatz, Stornoquote und vor allem davon ab, wie viele Kunden du tatsächlich gewinnst. Rechne deine eigenen Kosten und die Steuern ab, bevor du Einnahmen mit einem Gehalt vergleichst.

Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich Vertriebspartner werde?
Als Handelsvertreter, im Direktvertrieb oder im Strukturvertrieb ja, unabhängig davon, wie viel du verdienst. Wer nur gelegentlich an einem Empfehlungsprogramm teilnimmt, braucht in der Regel kein Gewerbe.

Kann ich neben meinem Job Vertriebspartner werden?
Ja, die meisten Modelle lassen sich nebenberuflich ausüben. Kläre aber vorher mit deinem Arbeitgeber, ob du die Nebentätigkeit anzeigen musst und ob sie ihm Konkurrenz macht. Schau außerdem nach, ob dein Vertrag dich als Handelsvertreter im Nebenberuf einordnet; dann gelten kürzere Kündigungsregeln und kein Ausgleichsanspruch. Was sonst gilt, steht in unserem Beitrag zur nebenberuflichen Selbstständigkeit.

Ist Network-Marketing ein Schneeballsystem?
Nicht automatisch. Network-Marketing ist erlaubt, solange das Geld aus dem Verkauf an echte Kunden kommt. Verboten ist ein System, in dem Teilnehmer für die Teilnahme zahlen oder Ware abnehmen und vor allem dafür belohnt werden, weitere Teilnehmer zu werben.

Muss ich für den Einstieg Geld bezahlen?
In seriösen Modellen bleiben die Startkosten überschaubar und sind vorher klar beziffert. Hohe Einstiegsgebühren, Pflichtkäufe oder teure Pakete, die sich nur über neue Partner rechnen, sind ein Warnzeichen.

Fazit

Vertriebspartner werden kann ein seriöser Weg zu zusätzlichen Einnahmen sein, wenn du weißt, auf welches Modell du dich einlässt. Achte darauf, dass dein Geld aus echten Verkäufen oder vermittelten Verträgen stammt, dass Kosten und Vergütung schriftlich feststehen und dass du als Handelsvertreter deine gesetzlichen Rechte kennst. Nimm dir Zeit für die Prüfliste, bevor du unterschreibst; ein seriöses Angebot hält das aus.

Quellen

Alle Angaben für Deutschland, abgerufen am 21.10.2026.

  1. Handelsgesetzbuch, §§ 84 bis 87c, 89, 89b, 90a, 92b: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/
  2. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, §§ 5a, 7, 16 und Anhang Nr. 14: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/
  3. Einkommensteuergesetz, § 22: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
  4. Abgabenordnung, § 138: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html
  5. Umsatzsteuergesetz, § 19: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
  6. Gewerbeordnung, §§ 14, 34d, 34f, 55: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/
  7. Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 312b, 312g, 355: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
  8. Sozialgesetzbuch IV, § 7a: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html
  9. Sozialgesetzbuch VI, § 2: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html
  10. IHK Rhein-Neckar: Gründung im Bereich Direktvertrieb, Multi-Level- und Networkmarketing: https://www.ihk.de/rhein-neckar/gruendung/existenzgruendung/basisinformationen/branche/direktvertrieb-939276
  11. Verbraucherzentrale: Millionär in dreißig Tagen? Schneeballsysteme versprechen viel und halten nichts (Stand 02.12.2025): https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/millionaer-in-dreissig-tagen-schneeballsysteme-versprechen-viel-und-halten-nichts-104168

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