
Bild: KI-generiert
Dein Strom kommt vom örtlichen Grundversorger - bist du damit automatisch in der Grundversorgung? Nicht unbedingt. Grundversorger ist ein Unternehmen, Grundversorgung ist eine Vertragsart. Ein Grundversorger kann dich also auch über einen Sondervertrag beliefern. Das lässt sich leicht verwechseln, und es entscheidet mit darüber, welche Regeln für deinen Vertrag gelten.
In meiner Praxis begegnen mir immer wieder Haushalte, die in der Grundversorgung sind. Ob das für dich ein Problem ist, hängt von deiner Situation ab. Wichtig ist erst einmal, dass du weißt, wo du stehst.
Hier erfährst du, woran du deine Vertragsart erkennst, was die Grundversorgung ausmacht und wie du einordnest, ob ein Wechsel für dich wirtschaftlich sinnvoll ist. Der Beitrag gilt für private Haushalte in Deutschland. In Österreich und der Schweiz können die Regeln abweichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Deine Stromrechnung muss angeben, ob du in oder außerhalb der Grundversorgung beliefert wirst.
- Grundversorger ist ein Unternehmen, Grundversorgung ist eine Vertragsart. Auch ein Grundversorger kann Sonderverträge anbieten.
- Die Grundversorgung kannst du mit zwei Wochen Frist in Textform kündigen, ohne Kündigungsentgelt.
- Wirtschaftlich heißt nicht automatisch preislich günstiger. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung aus Kosten und Vertragsbedingungen.
- Der technische Wechsel geht schnell. Den bestehenden Vertrag kannst du dadurch nicht automatisch kurzfristiger beenden.
Was die Grundversorgung ist - und was nicht
Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Standardversorgung für Haushalte. Grundversorger müssen Haushaltskunden in ihrem Netzgebiet grundsätzlich zu öffentlich bekannt gemachten Allgemeinen Preisen und Bedingungen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG).
Grundversorger ist das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre fest und muss das Ergebnis im Internet veröffentlichen (§ 36 Abs. 2 EnWG). Wer bei dir Grundversorger ist, findest du deshalb in der Regel über deinen Netzbetreiber.
Ein Grundversorgungsvertrag kann auch ohne Unterschrift entstehen. Nimmst du Strom aus dem Netz, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, kann der Vertrag allein durch diese Entnahme zustande kommen. Du musst die Entnahme dem Grundversorger dann unverzüglich in Textform mitteilen (§ 2 Abs. 2 StromGVV).
Grundversorgung, Sondervertrag und Ersatzversorgung im Unterschied
| Grundversorgung | Sondervertrag | Ersatzversorgung | |
|---|---|---|---|
| Was ist das? | gesetzlich geregelte Standardversorgung | frei vereinbarter Tarif, auch beim örtlichen Grundversorger möglich | gesetzliche Übergangslösung, wenn ein Strombezug keinem Vertrag zugeordnet werden kann |
| Kündigung | zwei Wochen, Textform | nach Vertragsbedingungen, laut Verbraucherzentrale bis zu 24 Monate Bindung möglich | keine Kündigungsfrist, endet spätestens nach drei Monaten |
| Preise | veröffentlichte Allgemeine Preise des Grundversorgers | im Vertrag vereinbart | gesondert vom Grundversorger veröffentlichte Preise |
Dass dein Anbieter der örtliche Grundversorger ist, sagt deshalb allein noch nichts über deine Vertragsart. Entscheidend ist dein Tarif.
So erkennst du, ob du in der Grundversorgung bist
So gehst du vor:
- Nimm deine aktuelle Stromrechnung zur Hand.
- Such die Tarif- oder Produktbezeichnung.
- Prüfe den Hinweis, ob du in oder außerhalb der Grundversorgung beliefert wirst.
- Ist die Angabe nicht eindeutig, frag deinen Versorger.
Worauf du auf der Rechnung achtest
Die beiden Angaben aus Schritt 2 und 3 muss deine Stromrechnung enthalten (§ 40 Abs. 2 EnWG).
Aus meiner Praxis kann ich ergänzen: Ich erkenne am Tarif beziehungsweise an der Tarifbezeichnung, ob jemand in der Grundversorgung ist. Prüfe deshalb sowohl die Tarifbezeichnung als auch den Hinweis zur Grundversorgung.
Hast du die Rechnung ohnehin vor dir, prüfe sie am besten gleich vollständig. Wie das geht, zeigt dir unser Beitrag zur Stromrechnung.
Wenn die Rechnung nicht eindeutig ist
Manchmal ist die Angabe nicht auf den ersten Blick klar. Dann helfen die Vertragsunterlagen, die Vertragsbestätigung oder dein Kundenkonto. Wenn du dich nicht erinnern kannst, jemals einen Stromvertrag abgeschlossen zu haben, ist das ein Anlass, genauer nachzusehen.
Bleibt es unklar, frag deinen Versorger direkt, ob du in der Grundversorgung oder in einem Sondervertrag bist.
Wie du die Kosten der Grundversorgung einordnest
Der Preis in der Grundversorgung setzt sich in der Regel aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis zusammen. Jeder Grundversorger legt seine Allgemeinen Preise für sein Netzgebiet selbst fest und muss sie veröffentlichen. Es gibt also keinen Preis, der für alle gilt.
Laut Verbraucherzentrale NRW sind Sonderverträge in der Regel günstiger als die Grundversorgung.
Ob die Grundversorgung für dich teurer oder günstiger ist als ein anderer Tarif, zeigt erst ein Vergleich mit deinen Zahlen. Rechne dafür Arbeitspreis und Grundpreis zusammen auf deinen Jahresverbrauch und vergleiche den Gesamtbetrag, nicht nur den Preis pro Kilowattstunde.
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Warum manche in der Grundversorgung bleiben - und was an ihr gut sein kann
Aus meiner Praxis kenne ich insbesondere zwei Gründe, warum Menschen in der Grundversorgung bleiben: Bequemlichkeit und Unsicherheit beim Wechsel. Das sind Beobachtungen aus meiner Praxis, keine Statistik.
Beides ist nachvollziehbar: Ein Stromvertrag läuft im Alltag einfach mit, und bei einem Wechsel möchte man nichts falsch machen.
Die Grundversorgung hat außerdem Eigenschaften, die für sie sprechen können:
- Der Grundversorger muss Haushaltskunden grundsätzlich beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG).
- Du kannst jederzeit kündigen, mit zwei Wochen Frist. Der Grundversorger darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen (§ 20 StromGVV).
- Preisänderungen müssen mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht werden und werden nur zum Monatsbeginn wirksam. Ändern sich die Preise, kannst du ohne Kündigungsfrist zu dem Tag kündigen, an dem die Änderung wirksam wird (§ 5 StromGVV).
Das ist Flexibilität. Ob sie für dich das Richtige ist, hängt von deiner Situation ab und davon, was andere Tarife dir konkret bieten.
Lohnt sich ein Wechsel für dich? Wirtschaftlich heißt nicht automatisch preislich günstiger
Ich rate nicht zu einem Wechsel, wenn er sich wirtschaftlich nicht lohnt. Wirtschaftlich heißt dabei nicht automatisch preislich günstiger.
Uns geht es weder darum, dich zu einem Wechsel zu drängen, noch davon abzuraten. Du sollst eine Entscheidung treffen können, die zu deiner Situation passt.
Was in die Gesamtbetrachtung gehört
Ein niedrigerer Preis allein macht einen Tarif noch nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll. Entscheidend ist, wie Kosten und Vertragsbedingungen zu deiner Situation passen. Sachlich gehören mindestens diese Punkte dazu:
- Gesamtkosten im Jahr bei deinem Verbrauch: Arbeitspreis, Grundpreis und mögliche Boni zusammen. Prüfe, ob ein Bonus nur einmal gezahlt wird und welcher Preis danach gilt.
- Preisgarantie: Wie lange gilt sie, und welche Preisbestandteile deckt sie ab?
- Laufzeit und Kündigungsfristen: Ein Sondervertrag kann laut Verbraucherzentrale bis zu 24 Monate binden.
- Ein möglicher Umzug: Ziehst du um, kannst du einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung mit sechs Wochen Frist außerordentlich kündigen, zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt. In der Kündigung musst du deine neue Anschrift oder die Identifikationsnummer deiner neuen Entnahmestelle angeben. Das Kündigungsrecht entfällt, wenn dein bisheriger Lieferant dir binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigung in Textform anbietet, den Vertrag an deinem neuen Wohnsitz zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen, und dort auch liefern kann (§ 41b Abs. 5 EnWG).
Wann sich ein Wechsel lohnt - und wann nicht
Ein Tarif kann günstiger wirken und trotzdem nicht zu dir passen, zum Beispiel wegen einer Laufzeit, die du nicht eingehen möchtest, oder weil der Preis nach dem ersten Jahr nicht mehr derselbe ist. Fällt der Unterschied nach der Gesamtbetrachtung gering aus, ist es ein völlig legitimes Ergebnis, beim bestehenden Vertrag zu bleiben.
Andersherum gilt genauso: Bietet ein anderer Tarif nach der Gesamtbetrachtung insgesamt die bessere Lösung, ist ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll, auch aus der Grundversorgung heraus. Eine Preisgarantie kann dir zum Beispiel über einen bestimmten Zeitraum stabile Preise sichern, je nachdem, was vereinbart ist.
Raus aus der Grundversorgung: Worauf es beim Zeitpunkt ankommt
Aus meiner Praxis kenne ich einen typischen Stolperstein beim Stromwechsel: den Zeitpunkt. Kunden schließen einen neuen Stromtarif meistens zu einem ungünstigen Zeitpunkt ab.
Warum der Zeitpunkt so wichtig ist, zeigt das Zusammenspiel: Alter Vertrag, Kündigung, Beginn des neuen Vertrags und technische Umstellung müssen zeitlich zusammenpassen. Diese Rahmenbedingungen solltest du dafür kennen:
- Der alte Vertrag: Für die Kündigung der Grundversorgung gilt eine Frist von zwei Wochen und die Textform. Der Grundversorger muss sie dir unverzüglich unter Angabe des Vertragsendes bestätigen (§ 20 StromGVV).
- Der technische Wechsel: Seit dem 6. Juni 2025 wird der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und ist an jedem Werktag möglich. Seit dem 1. Januar 2026 schreibt § 20a EnWG das ausdrücklich vor. Laut Bundesnetzagentur bedeutet das nicht, dass sich der zugrunde liegende Vertrag kurzfristiger beenden lässt.
- Ende und Beginn: Das Ende des alten und der Beginn des neuen Vertrags müssen zusammenpassen. Kündigst du deinen bisherigen Stromvertrag bei einem anderen Anbieter selbst oder lässt ihn auslaufen und verbrauchst danach ohne neuen Liefervertrag weiter Strom, landest du in der Regel in der Grundversorgung. Verzögert sich ein bereits laufender Lieferantenwechsel um wenige Tage, kann laut Bundesnetzagentur für diese Zeit die Ersatzversorgung greifen. Die Zuordnung kann im Einzelfall von deiner Situation abhängen. Deine Stromversorgung bleibt gesichert.
- Sonderfall Preisänderung: Ändert der Grundversorger seine Preise und du kündigst, gilt die Preisänderung für dich nicht. Voraussetzung: Du weist ihm innerhalb eines Monats, nachdem deine Kündigung bei ihm eingegangen ist, nach, dass du bereits einen Vertrag mit einem neuen Versorger abgeschlossen hast (§ 5 Abs. 3 StromGVV).
Prüfe beim neuen Vertrag außerdem Beginn, Laufzeit und Preisgarantie, bevor du abschließt. Wie ein Wechsel im Ganzen abläuft, erklären wir in einem eigenen Beitrag.
Dein nächster Schritt
Du musst dich damit nicht ständig beschäftigen. Du solltest nur wissen, worauf es ankommt:
- Klär, ob du in der Grundversorgung bist.
- Betrachte Kosten und Vertragsbedingungen zusammen, nicht nur den Preis.
- Achte auf den Zeitpunkt.
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So läuft sie ab:
- Du gibst uns deine E-Mail-Adresse und deine vollständige aktuelle Strom-Jahresabrechnung.
- Wir schauen auf Verbrauch, Tarif und Kosten und prüfen, ob es wirtschaftliches Optimierungspotenzial gibt.
- Du erhältst eine persönliche Einordnung deiner Situation und eine Empfehlung, wie du weiter vorgehen kannst.
- Ergibt sich ein sinnvoller Wechsel, machen wir dir ein konkretes Angebot und übernehmen auf Wunsch die Abwicklung. Ergibt sich aktuell kein sinnvoller Wechsel, sagen wir dir das offen.
Die Entscheidung liegt bei dir. Die StromAnalyse ist keine vollständige rechtliche Rechnungsprüfung.
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Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich einziehe und keinen Stromvertrag abschließe?
Nimmst du in einer neu bezogenen Wohnung Strom, ohne vorher einen Vertrag abgeschlossen zu haben, kommt laut Bundesnetzagentur in der Regel mit der ersten Entnahme ein Vertrag in der Grundversorgung zustande (§ 2 StromGVV). Du musst die Entnahme dem Grundversorger unverzüglich in Textform mitteilen. Ein Vertrag mit einem anderen Anbieter gilt erst ab seinem Lieferbeginn; bis dahin wirst du in der Grundversorgung beliefert. Willst du nicht in der Grundversorgung bleiben, kannst du sie mit zwei Wochen Frist kündigen. Meist lässt sich schon vor dem Einzug ein Vertrag außerhalb der Grundversorgung abschließen.
Kann mir der Grundversorger kündigen?
Nur eingeschränkt. Ordentlich kündigen darf der Grundversorger nur, wenn ihm die Belieferung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist (§ 20 Abs. 1 StromGVV, § 36 Abs. 1 EnWG). Fristlos kündigen darf er außerdem, wenn wiederholt die Voraussetzungen für eine Unterbrechung der Versorgung (Sperrung) vorliegen (§ 21 StromGVV).
Was ist die Ersatzversorgung, und wann greift sie?
Sie ist eine gesetzliche Übergangslösung. Sie greift, wenn Strom aus dem Netz bezogen wird, dieser Bezug aber keinem Liefervertrag zugeordnet werden kann. Das kann zum Beispiel passieren, wenn dein Lieferant sein Recht auf Netznutzung verliert oder sich ein Lieferantenwechsel verzögert. Deine Versorgung läuft dabei weiter.
Die Ersatzversorgung ist zeitlich begrenzt. Sie endet, sobald du wieder über einen Liefervertrag beliefert wirst, spätestens aber drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 EnWG). Du kannst in dieser Zeit jederzeit einen neuen Lieferanten beauftragen, eine Kündigungsfrist gibt es dafür nicht. Ihre Preise dürfen höher sein als in der Grundversorgung. Dabei muss der Grundversorger die berücksichtigten Beschaffungskosten gesondert ausweisen. Für deren Berechnung gilt eine gesetzliche Obergrenze (§ 38 Abs. 2 EnWG). Außerdem darf er die Preise zum 1. und 15. eines Monats ohne Frist anpassen (§ 38 EnWG). Deshalb lohnt es sich, dich zügig um einen neuen Vertrag zu kümmern.
Ist der Sondervertrag meines Grundversorgers auch Grundversorgung?
Nein. Ein Sondervertrag mit dem Grundversorger ist ein Vertrag außerhalb der Grundversorgung, mit eigenen Bedingungen. Auf deiner Rechnung erkennst du den Unterschied am Hinweis, ob die Belieferung in oder außerhalb der Grundversorgung erfolgt.
Stand der rechtlichen Angaben: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen
Gesetze und Verordnungen (Stand 08.10.2026)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): § 20a, § 36, § 38, § 40, § 41b
- Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV): § 2, § 5, § 20, § 21
Bundesnetzagentur
- Verbraucherportal: Grundversorgung
- Verbraucherportal: Ersatzversorgung
- Verbraucherportal: Arten der Energiebelieferung
- Verbraucherportal: Lieferantenwechsel
- Verbraucherportal: Rechnungen
Verbraucherzentrale NRW
- Grundversorgung oder Sondervertrag? Verträge bei Strom und Gas (Stand 24.08.2026)
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