
Bild: KI-generiert
Die Jahresabrechnung für Strom ist oft mehrere Seiten lang und voller Begriffe: Arbeitspreis, Grundpreis, Netzentgelt, Konzessionsabgabe, Umlagen, Marktlokation. Vieles davon steht dort nicht, weil dein Anbieter es so gestalten möchte, sondern weil das Gesetz diese Angaben vorschreibt.
Wir gehen die Rechnung in der Reihenfolge durch, in der die Angaben typischerweise auftauchen, und rechnen an einem erfundenen Musterhaushalt mit. Aufbau und Gestaltung unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter, die Begriffe sind aber weitgehend dieselben. Alle Angaben in diesem Artikel gelten für Deutschland, Stand Oktober 2026.
Hier geht es ums Verstehen. Ob deine Rechnung stimmt und dein Tarif noch passt, prüfst du danach Schritt für Schritt mit unserer Anleitung „Stromrechnung prüfen“.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Stromrechnung besteht im Kern aus drei Teilen: Angaben zu Vertrag und Zähler, deinem Verbrauch im Abrechnungszeitraum und der Kostenberechnung mit der Verrechnung deiner Abschläge.
- Deine Kosten ergeben sich aus Arbeitspreis mal Verbrauch plus Grundpreis. Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Umlagen und Steuern sind darin in der Regel schon enthalten. Die Rechnung weist sie nur einzeln aus, damit du siehst, woraus sich dein Preis zusammensetzt.
- Selbst kalkuliert dein Lieferant nur die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb. Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern legt nicht er fest.
- Beeinflussen kannst du deinen Verbrauch und die Wahl von Tarif und Anbieter. Mit jeder gesparten Kilowattstunde sinken auch die verbrauchsabhängigen Abgaben, Umlagen und Steuern.
- Der Abschlag ist eine Vorauszahlung, keine Kostenposition. Erst die Jahresabrechnung zeigt, ob du zu viel oder zu wenig gezahlt hast.
So ist deine Stromrechnung aufgebaut
Auch wenn jede Rechnung anders aussieht, die Bausteine sind fast immer dieselben. Das Gesetz schreibt vor, welche Angaben eine Stromrechnung enthalten muss. Sie muss verständlich sein, und Rechnungsbetrag und Fälligkeit müssen deutlich hervorgehoben werden (§ 40 Energiewirtschaftsgesetz).
Mit dieser Übersicht findest du die Bereiche auf deiner eigenen Rechnung wieder. Die Reihenfolge kann bei deinem Anbieter abweichen.
| Bereich der Rechnung | Was dort steht | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Zusammenfassung | Rechnungsbetrag, Guthaben oder Nachzahlung, Fälligkeit | Abschläge, Guthaben, Nachzahlung |
| Vertrag und Lieferstelle | Kundennummer, Lieferanschrift, Tarif, Vertragsdauer, Kündigungsfrist, Grundversorgung ja oder nein | Vertrags- und Zählerdaten |
| Zähler und Netz | Zählernummer, Marktlokation, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber | Vertrags- und Zählerdaten |
| Verbrauch | Zählerstände, Art der Ermittlung, Abrechnungszeitraum, Verbrauch in Kilowattstunden, Vergleiche | Verbrauch |
| Kostenaufstellung | Arbeitspreis, Grundpreis, einzeln ausgewiesene Bestandteile, Umsatzsteuer | Arbeitspreis und Grundpreis; Was in deinem Strompreis steckt |
| Abrechnung | gezahlte Abschläge, Ergebnis, neuer Abschlag | Abschläge, Guthaben, Nachzahlung |
| Weitere Angaben | Stromkennzeichnung, Schlichtungsstelle, Verbraucherservice | Weitere Angaben auf der Rechnung |

Der Musterhaushalt in diesem Artikel
Ein durchgehendes Beispiel macht es einfacher. Unser Musterhaushalt ist erfunden, seine Werte sind keine Marktpreise. Sie sind so gewählt, dass du jeden Schritt leicht nachrechnen kannst. Alle Preise sind Bruttopreise, die Umsatzsteuer ist also schon enthalten.
| Angabe | Musterhaushalt (fiktiv) |
|---|---|
| Abrechnungszeitraum | 365 Tage, ein volles Jahr |
| Zählerstand am Anfang | 41.250 kWh |
| Zählerstand am Ende | 43.750 kWh |
| Arbeitspreis | 30 Cent pro kWh |
| Grundpreis | 12 Euro im Monat |
| gezahlte Abschläge | 12 × 72 Euro |
Die Jahresrechnung des Musterhaushalts entsteht in drei Schritten: Verbrauch, Kosten, Abrechnung. Du findest sie in den folgenden Abschnitten als „Musterrechnung, Schritt 1 bis 3“. Zwei kurze Nebenbeispiele zeigen außerdem, was sich bei einem kürzeren Abrechnungszeitraum oder bei weniger Verbrauch ändern würde. Sie gehören nicht zur Jahresrechnung.
Vertrags- und Zählerdaten: wer liefert wohin, über welchen Zähler
Im oberen Teil der Rechnung stehen die Stammdaten. Du brauchst sie zum Beispiel, wenn du deinen Zählerstand meldest oder den Anbieter wechselst.
Kundennummer, Lieferstelle und Tarif
- Kundennummer bzw. Vertragskonto: deine Kennung beim Lieferanten. Du brauchst sie bei jeder Rückfrage.
- Lieferanschrift bzw. Verbrauchsstelle: die Adresse, an die der Strom geliefert wird. Sie kann von deiner Rechnungsanschrift abweichen.
- Tarif und Grundversorgung: Die Rechnung nennt deinen Tarif und gibt an, ob du in der Grundversorgung beliefert wirst. Was das bedeutet und wann ein Wechsel sinnvoll sein kann, erklären wir gesondert.
- Vertragsdauer und Kündigung: Vertragsdauer, Kündigungsfrist und nächstmöglicher Kündigungstermin stehen ebenfalls auf der Rechnung. So siehst du jederzeit, bis wann du gebunden bist.
Zählernummer, Marktlokation und Messlokation
- Zählernummer: steht auch auf deinem Stromzähler. So lässt sich eindeutig zuordnen, welches Gerät gemeint ist.
- Marktlokation (kurz MaLo-ID): die Nummer der Stelle, an der du Strom aus dem Netz beziehst. Sie ist dieser Stelle dauerhaft zugeordnet (BDEW, Anwendungshilfe Identifikatoren).
- Messlokation: die Stelle, an der gemessen wird. Manche Rechnungen nennen sie zusätzlich.
- Netzbetreiber und Messstellenbetreiber: Neben deinem Lieferanten sind zwei weitere Unternehmen beteiligt. Der Netzbetreiber betreibt das Stromnetz in deiner Region, der Messstellenbetreiber ist für deinen Zähler zuständig. Beide stehen mit ihrer Codenummer auf der Rechnung.
Verbrauch: Zählerstände, Abrechnungszeitraum und Kilowattstunden
Die Rechnung nennt den Zählerstand zu Beginn und am Ende des Abrechnungszeitraums. Die Differenz ist dein Verbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Musterrechnung, Schritt 1: Verbrauch (fiktive Werte)
| Posten | Wert |
|---|---|
| Zählerstand am Ende | 43.750 kWh |
| abzüglich Zählerstand am Anfang | 41.250 kWh |
| Verbrauch im Abrechnungszeitraum | 2.500 kWh |
Auf der Rechnung muss außerdem stehen, wie die Zählerstände ermittelt wurden (§ 40 Energiewirtschaftsgesetz). Möglich sind (§ 40a Energiewirtschaftsgesetz):
- Ablesung durch den Messstellenbetreiber, den Netzbetreiber oder deinen Lieferanten; bei einem intelligenten Messsystem werden die Werte aus der Ferne übermittelt,
- Selbstablesung, also der Wert, den du gemeldet hast,
- Schätzung, wenn kein Ablesewert vorlag.
Geschätzt werden darf nur, wenn du einen Zählerstand trotz Pflicht nicht übermittelt hast oder dein Lieferant den Verbrauch aus Gründen, für die er nichts kann, nicht ermitteln konnte. Grundlage ist dein Verbrauch im vorangegangenen Abrechnungszeitraum oder der Verbrauch vergleichbarer Kunden. Die Rechnung muss die Schätzung deutlich hervorheben und Grund und Grundlage nennen. Auf Wunsch muss dein Lieferant sie dir kostenlos erläutern.
Der Abrechnungszeitraum darf höchstens ein Jahr umfassen (§ 40b Energiewirtschaftsgesetz). Meist ist es ein Jahr, aber nicht unbedingt das Kalenderjahr. Auf Wunsch muss dein Lieferant dir auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anbieten.
Stehen für einen Zeitraum mehrere Verbrauchszeilen auf der Rechnung, kann das zum Beispiel einen dieser Gründe haben:
- Zählerwechsel: Wurde der Zähler im Abrechnungszeitraum getauscht, werden alter und neuer Zähler getrennt aufgeführt.
- Preisänderung: Hat sich der Preis im Abrechnungszeitraum geändert, wird der Verbrauch auf die Zeit vor und nach der Änderung aufgeteilt. In der Grundversorgung geschieht das zeitanteilig, wobei jahreszeitliche Schwankungen angemessen berücksichtigt werden (§ 12 Stromgrundversorgungsverordnung). Bei anderen Verträgen gilt, was dort vereinbart ist.
Zum Schluss zeigt dieser Teil zwei Vergleiche, die Pflicht sind: deinen Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr und zum Jahresverbrauch vergleichbarer Kundengruppen, auch als Grafik (§ 40 Energiewirtschaftsgesetz).
Arbeitspreis und Grundpreis: so wird dein Betrag berechnet
In der Kostenaufstellung kommen Verbrauch und Preise zusammen. Dafür brauchst du zwei Begriffe:
- Arbeitspreis: der Preis pro Kilowattstunde, angegeben in Cent pro kWh. Er wird mit deinem Verbrauch multipliziert.
- Grundpreis: ein fester Betrag pro Monat oder pro Jahr. Er fällt unabhängig davon an, wie viel Strom du verbrauchst.
Die Rechnung lautet also: Arbeitspreis mal Verbrauch plus Grundpreis.
Musterrechnung, Schritt 2: Kosten im Abrechnungszeitraum (fiktive Werte, Bruttopreise)
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Arbeitspreis | 2.500 kWh × 0,30 € | 750,00 € |
| Grundpreis | 12 Monate × 12,00 € | 144,00 € |
| Kosten im Abrechnungszeitraum | 894,00 € |
In den 894,00 € ist die Umsatzsteuer bereits enthalten: 751,26 € netto plus 19 Prozent Umsatzsteuer (142,74 €) ergeben 894,00 €.
Bei Haushaltskunden sind die Preise auf der Rechnung in der Regel Bruttopreise (Bundesnetzagentur, Rechnungen). Führt deine Rechnung einzelne Posten netto auf, kommt die Umsatzsteuer erst am Ende hinzu. Achte deshalb beim Nachrechnen darauf, ob du mit Brutto- oder mit Nettowerten rechnest.
Nebenbeispiel: kürzerer Abrechnungszeitraum (nicht Teil der Jahresrechnung)
Endet die Belieferung vor Ablauf eines Jahres, etwa nach einem Umzug oder Anbieterwechsel, fällt der Grundpreis nur für diese kürzere Zeit an. Wie genau anteilig gerechnet wird, regelt dein Vertrag. Rechnet der Lieferant tagesgenau, wären es im Musterhaushalt für 334 statt 365 Tage: 144 € × 334 / 365 = 131,77 € Grundpreis.
Was in deinem Strompreis steckt: Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern
Neben Arbeitspreis und Grundpreis stehen auf der Rechnung weitere Posten: Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Umlagen, Stromsteuer. Das liest sich leicht so, als käme all das noch obendrauf. In der Regel ist das nicht so.
Lieferanten müssen diese Bestandteile einzeln ausweisen, soweit sie in ihre Preise eingerechnet sind (§ 40 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz). Die Angaben zeigen dir also, woraus sich dein Arbeits- und Grundpreis zusammensetzt. Eine Ausnahme kann der Messstellenbetrieb sein, dazu gleich mehr.
Energiebeschaffung und Vertrieb
Das ist der Teil, den dein Lieferant selbst kalkuliert: Stromeinkauf, Vertrieb, Kundenservice und Marge. In diesem Teil stehen die Anbieter im Wettbewerb (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie). Wie er diesen Anteil auf Arbeits- und Grundpreis verteilt, entscheidet der Lieferant selbst.
Netzentgelte und Messstellenbetrieb
Netzentgelte bezahlen den Transport des Stroms bis zu dir. Dein Lieferant stellt sie dir mit der Stromrechnung in Rechnung und leitet sie an den Netzbetreiber weiter. Ihre Höhe ist behördlich reguliert (Bundesnetzagentur, Glossar Netzentgelt). Welchen Lieferanten du hast, ändert am Netzentgelt nichts.
Regionale Unterschiede entstehen bei den örtlichen Verteilernetzen. Die Entgelte für die großen überregionalen Übertragungsnetze sind seit 2023 bundesweit einheitlich (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie). Für Haushalte besteht das Netzentgelt aus einem Preis je Kilowattstunde. Zusätzlich darf der Netzbetreiber einen festen Grundpreis erheben (§ 17 Stromnetzentgeltverordnung).
Für 2026 hat der Bund die Übertragungsnetzentgelte mit einem Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro gesenkt (Bundesregierung). Wie stark sich das bei dir auswirkt, hängt von deinem Netzgebiet ab und davon, wie dein Lieferant seine Preise angepasst hat.
Für 2027 steht das noch nicht fest. Die Bundesregierung will den Zuschuss fortführen; der Bundestag hatte darüber bei Redaktionsschluss im Oktober 2026 noch nicht entschieden (Deutscher Bundestag). Die Übertragungsnetzbetreiber haben deshalb für 2027 bisher nur vorläufige Entgelte veröffentlicht (TransnetBW für die Übertragungsnetzbetreiber). Welche Netzentgelte 2027 für dich gelten, hängt außerdem von deinem örtlichen Netzbetreiber ab.
Der Messstellenbetrieb umfasst Zähler, Messung und Datenübermittlung. Für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme in Haushalten gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Abgerechnet wird er über deine Stromrechnung oder, wenn dein Lieferant damit nicht einverstanden ist, separat vom Messstellenbetreiber (Bundesnetzagentur, Kosten des Messstellenbetriebs). Bekommst du eine eigene Rechnung vom Messstellenbetreiber, sollten diese Kosten nicht zusätzlich in deinem Strompreis stecken.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an deine Gemeinde dafür, dass Stromleitungen durch öffentliche Straßen und Wege verlaufen dürfen. Sie wird je Kilowattstunde berechnet. Für Haushalte gilt ein gesetzlicher Höchstbetrag, der mit der Einwohnerzahl der Gemeinde steigt (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung).
Umlagen
Umlagen finanzieren bestimmte energiepolitische Aufgaben und werden je Kilowattstunde berechnet. Ihre Höhe wird jedes Jahr nach gesetzlichen und behördlichen Vorgaben ermittelt und von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht (Übertragungsnetzbetreiber, Netztransparenz). Die Sätze für das folgende Jahr veröffentlichen sie jeweils bis zum 25. Oktober. Für Haushalte ist die Höhe bundesweit gleich. Derzeit gibt es drei Umlagen:
- KWKG-Umlage: fördert Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen (Kraft-Wärme-Kopplung).
- Offshore-Netzumlage: finanziert die Anbindung von Windparks auf See an das Stromnetz.
- Aufschlag für besondere Netznutzung: gleicht aus, dass bestimmte Großverbraucher weniger Netzentgelt zahlen. Seit 2025 verteilt er außerdem Mehrkosten aus Netzgebieten mit besonders vielen Anlagen für erneuerbare Energien auf alle Stromkunden.
Die EEG-Umlage, mit der früher der Ausbau erneuerbarer Energien bezahlt wurde, zahlen Stromkunden seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr. Die Förderung kommt seitdem aus Bundesmitteln (Bundesregierung).
Stromsteuer und Umsatzsteuer
Die Stromsteuer wird je Kilowattstunde erhoben. Für private Haushalte gilt der Regelsatz von 2,05 Cent pro kWh (Stand Oktober 2026; § 3 Stromsteuergesetz). Eine Entlastung gibt es seit 2026 nur auf Antrag für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft, nicht für Haushalte.
Die Umsatzsteuer von 19 Prozent (§ 12 Umsatzsteuergesetz) wird auf den gesamten Nettopreis berechnet, also auch auf die darin enthaltenen Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Umlagen und Stromsteuer.
Alle Bestandteile auf einen Blick
| Bestandteil | Wofür | Wer bestimmt die Höhe | Wie er berechnet wird |
|---|---|---|---|
| Energiebeschaffung und Vertrieb | Stromeinkauf, Vertrieb, Service, Marge | dein Lieferant (Wettbewerb) | im Arbeitspreis und im Grundpreis; die Aufteilung bestimmt der Lieferant |
| Netzentgelt | Transport und Verteilung des Stroms | Netzbetreiber, behördlich reguliert | je kWh, dazu ggf. ein fester Grundpreis |
| Messstellenbetrieb | Zähler, Messung, Datenübermittlung | Messstellenbetreiber, mit gesetzlichen Preisobergrenzen | fester Betrag; im Strompreis enthalten oder separat abgerechnet |
| Konzessionsabgabe | Nutzung öffentlicher Wege für Leitungen | vereinbart zwischen Gemeinde und Energieversorger, mit gesetzlichen Höchstbeträgen | je kWh |
| Umlagen (KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage, Aufschlag für besondere Netznutzung) | Kraft-Wärme-Kopplung; Anbindung von Windparks auf See; Ausgleich ermäßigter Netzentgelte und regionaler Mehrkosten | gesetzlich bzw. behördlich geregelt; jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt und veröffentlicht | je kWh |
| Stromsteuer | Steuer auf den Stromverbrauch | Gesetzgeber | je kWh |
| Umsatzsteuer | Steuer auf den gesamten Preis | Gesetzgeber | 19 % auf den Nettopreis |

Was du beeinflussen kannst und was nicht
Wenn du weißt, was in deinem Preis steckt, wird klarer, wo du ansetzen kannst.
| Stufe | Was dazugehört | Was du tun kannst |
|---|---|---|
| direkt beeinflussbar | Verbrauch in kWh; Tarif und Anbieter (Anteil für Beschaffung und Vertrieb); Abschlagshöhe (ändert nur die Zahlungsverteilung, nicht die Kosten) | Verbrauch senken; Tarif prüfen und vergleichen; Abschlag anpassen lassen |
| indirekt beeinflussbar | alles, was je kWh berechnet wird: Netzentgelt-Arbeitspreis, Konzessionsabgabe, Umlagen, Stromsteuer und die darauf entfallende Umsatzsteuer | sinkt mit jeder gesparten kWh, auch wenn du die Sätze nicht ändern kannst |
| nicht beeinflussbar | Steuer- und Umlagesätze, Höhe der Netzentgelte im Netzgebiet, feste Beträge für Netz und Messung | kein eigener Hebel; ein Anbieterwechsel ändert daran nichts |
Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern kann kein Lieferant beeinflussen (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie). Deshalb unterscheiden sich Angebote im selben Netzgebiet nur in einem Teil des Preises. Unterm Strich hast du zwei Hebel: deinen Verbrauch und den Anteil, den dein Lieferant selbst kalkuliert.
Nebenbeispiel: weniger Verbrauch (nicht Teil der Jahresrechnung)
Verbraucht der Musterhaushalt 500 kWh weniger, also 2.000 statt 2.500 kWh, sinken seine Kosten um 500 kWh × 0,30 € = 150 € auf 744 €. Die verbrauchsabhängigen Abgaben, Umlagen und Steuern stecken im Arbeitspreis und sinken mit. Der Grundpreis von 144 € bleibt gleich, weil er nicht vom Verbrauch abhängt.
Worauf du beim Vergleich von Tarifen mit unterschiedlichem Grund- und Arbeitspreis achten solltest, liest du im Artikel „Stromtarife vergleichen“.
Abschläge, Guthaben, Nachzahlung: der Abrechnungsteil
Am Ende der Rechnung werden von den Kosten die Abschläge abgezogen, die du bereits gezahlt hast. Hast du mehr gezahlt, als der Strom gekostet hat, bekommst du ein Guthaben. Hast du weniger gezahlt, folgt eine Nachzahlung.
Musterrechnung, Schritt 3: Abrechnung (fiktive Werte)
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Kosten im Abrechnungszeitraum (aus Schritt 2) | 894,00 € |
| abzüglich gezahlte Abschläge (12 × 72,00 €) | 864,00 € |
| Ergebnis: Nachzahlung | 30,00 € |
Zum Vergleich: Hätte der Musterhaushalt 78 € im Monat gezahlt, also 936 € im Jahr, bekäme er 42 € Guthaben.
Für beide Fälle gelten gesetzliche Fristen (§ 40c Energiewirtschaftsgesetz):
- Die Jahresrechnung muss dir spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen.
- Eine Nachzahlung wird frühestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig. Den genauen Termin nennt die Rechnung.
- Ein Guthaben wird vollständig mit dem nächsten Abschlag verrechnet oder innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt. In der Grundversorgung muss zu viel Gezahltes unverzüglich erstattet oder spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet werden (§ 13 Stromgrundversorgungsverordnung).
Auf der Rechnung steht in der Regel auch dein neuer Abschlag. Er ist eine Vorauszahlung für den nächsten Abrechnungszeitraum. Nachrechnen kannst du ihn so: voraussichtlicher Jahresverbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis, geteilt durch die Zahl der Abschläge (Bundesnetzagentur, Abschläge). In der Grundversorgung richtet er sich nach dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum; ändern sich die Preise, darf der Grundversorger ihn entsprechend anpassen (§ 13 Stromgrundversorgungsverordnung).
Musterrechnung, neuer Abschlag (fiktive Werte): Verteilt man die Kosten aus Schritt 2 gleichmäßig auf zwölf Monate, ergibt sich ein Abschlag von 894,00 € / 12 = 74,50 €. Ändern sich die Preise, kann der Lieferant das zusätzlich berücksichtigen.
Passt der neue Abschlag nicht zu deinem erwarteten Verbrauch, kannst du mit deinem Lieferanten über eine Anpassung sprechen. In der Grundversorgung muss er es angemessen berücksichtigen, wenn du glaubhaft machst, dass dein Verbrauch erheblich geringer ist (§ 13 Stromgrundversorgungsverordnung). Bei anderen Verträgen regeln die meisten Lieferanten Berechnung und Anpassung der Abschläge in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Bundesnetzagentur, Abschläge).
Weitere Angaben auf der Rechnung
Zum Schluss enthält die Rechnung einige Pflichtangaben, die leicht überlesen werden:
- Stromkennzeichnung: steht auf der Rechnung oder in einer Anlage dazu. Sie zeigt, aus welchen Energieträgern der Strom deines Lieferanten stammt, etwa Kohle, Erdgas oder erneuerbare Energien, und welche Umweltauswirkungen wie CO₂-Emissionen und radioaktiver Abfall damit verbunden sind. Zum Vergleich werden Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland angegeben (§ 42 Energiewirtschaftsgesetz).
- Schlichtungsstelle und Verbraucherservice: Die Rechnung nennt die Schlichtungsstelle Energie mit Anschrift und die Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur (§ 40 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz). An sie kannst du dich wenden, wenn du dich mit deinem Lieferanten nicht einigen kannst.
- Energieberatung und Anbieterwechsel: Hinweise auf Kontaktstellen zur Energieberatung sowie Informationen zum Lieferantenwechsel und zu Preisvergleichsportalen mit Vertrauenszeichen.
Gut zu wissen: Dein Lieferant muss dir die Rechnung auf Wunsch verständlich und kostenlos erläutern (§ 40 Energiewirtschaftsgesetz). Ist dir ein Posten unklar, kannst du also einfach nachfragen.
Häufige Fragen
Muss ich Netzentgelte und Umlagen zusätzlich zum Arbeitspreis bezahlen?
In der Regel nein. Sie sind in Arbeits- und Grundpreis enthalten und werden auf der Rechnung nur einzeln ausgewiesen. Eine Ausnahme kann der Messstellenbetrieb sein, wenn der Messstellenbetreiber ihn dir separat in Rechnung stellt.
Ist die Umsatzsteuer im Arbeitspreis schon enthalten?
Bei Haushaltskunden in der Regel ja. Führt deine Rechnung einzelne Posten netto auf, kommen 19 Prozent Umsatzsteuer am Ende hinzu. Achte dafür auf Angaben wie „brutto“, „netto“ oder „inklusive Umsatzsteuer“.
Warum zahle ich einen Grundpreis, auch wenn ich wenig Strom verbrauche?
Ein Teil der Kosten entsteht unabhängig vom Verbrauch, zum Beispiel für Zähler und Messung oder einen festen Netzentgeltanteil. Solche Kosten deckt der Grundpreis. Deshalb sinkt er nicht, wenn du weniger verbrauchst.
Warum steht keine EEG-Umlage mehr auf meiner Rechnung?
Weil Stromkunden sie seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr zahlen. Die Förderung erneuerbarer Energien wird seitdem aus Bundesmitteln bezahlt.
So geht es weiter
Du weißt jetzt, was auf deiner Stromrechnung steht und welche Posten du selbst beeinflussen kannst. Ob die Abrechnung stimmt und dein Tarif noch zu dir passt, prüfst du Schritt für Schritt mit unserer Anleitung „Stromrechnung prüfen“.
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