
Bild: KI-generiert
Einen Stromanbieter zu wechseln klingt für viele nach Papierkram, Fristen und dem Risiko, plötzlich ohne Strom dazustehen. Das ist nachvollziehbar. Mit Stromverträgen möchte sich kaum jemand länger beschäftigen als nötig.
Die eigentliche Umstellung ist heute weitgehend ein Datenaustausch im Hintergrund, und dein Strom fließt dabei weiter. Worauf es wirklich ankommt, sind zwei andere Dinge: der richtige Zeitpunkt und ein Tarif, der zu dir passt, nicht nur einer, der auf den ersten Blick am billigsten wirkt. Der Beitrag gilt für private Haushalte in Deutschland. In Österreich und der Schweiz können die Regeln abweichen.
Falls du noch gar nicht weißt, ob dein aktueller Tarif überhaupt ein Problem ist, lohnt sich zuerst ein Blick darauf, wie du deine Stromrechnung prüfst.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Wechsel ist für dich kostenlos. In der Regel kündigt dein neuer Lieferant den alten Vertrag für dich, und dein Strom fließt währenddessen weiter.
- Der 24-Stunden-Wechsel betrifft nur den technischen Ablauf. Laufzeit und Kündigungsfrist deines bisherigen Vertrags gelten weiter.
- Entscheidend ist der Zeitpunkt: Wann kommst du aus deinem Vertrag heraus, und woran bindest du dich mit dem neuen?
- Bereitlegen: Zählernummer, MaLo-ID und Jahresverbrauch von deiner Jahresabrechnung. Nach dem Abschluss: Bestätigungen prüfen und am Wechseltag den Zählerstand festhalten.
- Lehnt ein Anbieter deinen Antrag ab, bedeutet das nicht automatisch, dass auch ein anderer ablehnt.
So läuft ein Stromanbieterwechsel ab - der Überblick
An einem Wechsel sind mehrere Stellen beteiligt: du, dein bisheriger Lieferant, dein neuer Lieferant und der Netzbetreiber vor Ort. Den nötigen Datenaustausch zwischen ihnen stößt dein neuer Lieferant an. Du selbst musst dich im Normalfall nur um die Auswahl, den Vertragsabschluss und ein paar Kontrollen kümmern.
Wichtig ist eine Unterscheidung, die viele Missverständnisse erklärt: Es gibt die vertragliche Seite (dein alter Vertrag endet, dein neuer beginnt) und die technische Seite (deine Lieferstelle wird dem neuen Lieferanten zugeordnet). Die technische Umstellung hat keinen direkten Einfluss darauf, wann dein Vertrag endet.
Für dich sieht der Wechsel in sechs Schritten so aus:
- Ausgangslage klären: Welcher Vertrag läuft, welche Daten brauchst du?
- Den richtigen Zeitpunkt bestimmen.
- Einen passenden Tarif wählen.
- Den Vertrag abschließen und die Kündigung regeln.
- Die Bestätigungen prüfen.
- Am Wechseltag den Zählerstand festhalten.
Kündigung und Lieferantenwechsel sind für Haushaltskunden kostenfrei (§ 20a Abs. 3 EnWG).
Wie lange dauert der Wechsel? Was der 24-Stunden-Lieferantenwechsel wirklich bedeutet
Technisch geht es schnell. Wann du tatsächlich beim neuen Lieferanten bist, bestimmt in erster Linie dein bisheriger Vertrag.
Das heißt nämlich nicht, dass du heute kündigst und morgen beim neuen Anbieter bist. Laufzeit und Kündigungsfrist deines bisherigen Vertrags gelten weiter. Der schnelle technische Ablauf beendet keinen Vertrag früher.
Seit dem 6. Juni 2025 wird der technische Wechsel des Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden vollzogen und ist an jedem Werktag möglich. Seit dem 1. Januar 2026 schreibt das Energiewirtschaftsgesetz diese Frist auch ausdrücklich vor (§ 20a Abs. 2 EnWG). Dahinter steckt ein schnellerer Datenaustausch zwischen den beteiligten Unternehmen, keine Arbeit an Stromleitungen.
Laut Bundesnetzagentur stoßen die meisten ihren Wechsel einige Wochen im Voraus an und merken von der Neuerung nichts. Hilfreich ist sie vor allem dann, wenn ein Vertrag kurzfristig endet, zum Beispiel nach einer Sonderkündigung: Dann kann die Belieferung sehr schnell angepasst werden.
Rückwirkend geht es bei Strom nicht. Dein neuer Vertrag muss abgeschlossen sein, bevor du Strom entnimmst, etwa vor dem Einzug in eine neue Wohnung. Ziehst du ein und verbrauchst Strom, ohne vorher einen Vertrag abgeschlossen zu haben, kommt in der Regel ein Vertrag in der Grundversorgung zustande. Ein anderer Lieferant kann dich dann nur für die Zukunft beliefern.
Schritt 1: Deine Ausgangslage klären
Welcher Vertrag läuft bei dir gerade?
Für alles Weitere ist entscheidend, ob du in der Grundversorgung bist oder einen Sondervertrag hast, also einen frei gewählten Tarif. Das lässt sich anhand deiner Unterlagen klären. Wie du es sicher erkennst und was es bedeutet, erklären wir ausführlich im Beitrag dazu, ob du in der Grundversorgung bist.
Diese Daten brauchst du für den Wechsel
Die meisten Angaben stehen auf deiner letzten Jahresabrechnung:
- Name und Anschrift der Lieferstelle
- Zählernummer
- MaLo-ID (Marktlokations-ID)
- Jahresverbrauch in Kilowattstunden
- bisheriger Lieferant und deine Kundennummer dort
- Vertragsende bzw. Kündigungsfrist deines aktuellen Vertrags
- Zahlungsdaten für den neuen Vertrag
Was ist die MaLo-ID? Sie kennzeichnet deine Lieferstelle eindeutig. Vergeben wird sie vom Netzbetreiber, sie ändert sich nicht, solange die Lieferstelle besteht, und sie muss auf deiner Stromrechnung stehen. Für einen reibungslosen Wechsel ist sie die zuverlässigste Angabe. Kennst du sie nicht, kannst du stattdessen Name, Adresse, Zählernummer, den bisherigen Lieferanten und die Kundennummer angeben.
Ein Hinweis zur Vorsicht: Schon wenige Angaben wie die Zählernummer können genügen, um einen Wechsel einzuleiten. Gib diese Daten deshalb nur weiter, wenn du selbst einen Wechsel beauftragst, und nicht an unbekannte Anrufer.
Schritt 2: Den richtigen Zeitpunkt bestimmen
Aus meiner Praxis kenne ich beim Wechsel einen typischen Stolperstein: den Zeitpunkt. Kunden schließen einen neuen Stromtarif meistens zu einem ungünstigen Zeitpunkt ab.
Welcher Zeitpunkt für dich passt, hängt weniger vom Kalender ab als von deiner persönlichen Situation. Die folgenden Punkte kannst du selbst prüfen: wann du aus deinem Vertrag herauskommst, woran du dich mit dem neuen bindest und ob gerade ein Sonderfall vorliegt.
Ab wann du aus deinem Vertrag herauskommst
Wie lange du gebunden bist, steht in deinen Vertragsbedingungen. Das Gesetz setzt dabei Grenzen (§ 309 Nr. 9 BGB):
- Die Erstlaufzeit eines Stromvertrags darf höchstens zwei Jahre betragen.
- Hast du den Vertrag ab dem 1. März 2022 abgeschlossen, darf er sich nach der Erstlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern. Du kannst dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. Auch für die Kündigung zum Ende der Erstlaufzeit gilt höchstens ein Monat Frist.
- Bei älteren Verträgen kann sich der Vertrag noch um jeweils bis zu ein Jahr verlängern, und die Kündigungsfrist kann bis zu drei Monate zum Laufzeitende betragen.
Das sind Höchstgrenzen. Dein Vertrag kann kürzere Fristen vorsehen, deshalb lohnt der Blick in die eigenen Unterlagen.
Bist du in der Grundversorgung, kannst du mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 20 StromGVV). Was du beim Verlassen der Grundversorgung zusätzlich beachten solltest, steht im Beitrag darüber, worauf es beim Verlassen der Grundversorgung ankommt.
Woran du dich mit dem neuen Vertrag bindest
Mit dem Abschluss legst du dich für die Laufzeit des neuen Vertrags fest. Deshalb gehören diese Fragen zur Zeitpunkt-Entscheidung dazu:
- Laufzeit: Kürzere Laufzeiten lassen dir mehr Flexibilität.
- Umfang der Preisgarantie: Eine Preisgarantie deckt nicht unbedingt den ganzen Preis ab. Manche Festpreisverträge garantieren nur den Teil, den der Lieferant selbst beeinflussen kann. Ist das im Vertrag so vereinbart, kann sich der Preis trotz Garantie ändern, wenn sich zum Beispiel Steuern, Umlagen, Abgaben oder Netzentgelte ändern.
- Bonusbedingungen: Ein Neukundenbonus bezieht sich in der Regel auf das erste Lieferjahr. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale sind viele Bonus-Tarife ab dem zweiten Vertragsjahr besonders teuer. Plane deshalb von Anfang an ein, wann du den Tarif wieder überprüfst und wann du frühestens kündigen kannst.
Sonderfall: Preiserhöhung angekündigt
Will dein Lieferant bei einem Sondervertrag die Preise erhöhen, muss er dich mindestens einen Monat vorher verständlich informieren, mit Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Änderung. Du kannst den Vertrag dann ohne Frist zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen, und zwar kostenlos (§ 41 Abs. 5 EnWG).
Das gilt nicht, wenn dein Lieferant nur eine gesetzliche Änderung der Umsatzsteuer unverändert weitergibt. Dann muss er dich nicht vorab informieren, und ein Sonderkündigungsrecht entsteht nicht (§ 41 Abs. 6 EnWG).
Eine weitere Ausnahme gilt für einen besonderen, gesetzlich geregelten Festpreisvertrag, den große Stromlieferanten anbieten müssen. Ist dort vereinbart, dass sich Preisbestandteile außerhalb des garantierten Teils auf den Preis auswirken, und erhöht sich der Preis aus diesem Grund, gilt dieses Sonderkündigungsrecht nicht (§ 41a Abs. 4 EnWG). Prüfe deshalb, worauf sich die Erhöhung bezieht und was dein Vertrag dazu regelt.
Sonderfall: Umzug
Hast du einen Sondervertrag, kannst du ihn bei einem Umzug außerordentlich mit sechs Wochen Frist kündigen, zum Auszug oder zu einem späteren Termin. Das gilt nicht, wenn dein bisheriger Lieferant dir anbietet, dich am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, und das dort auch möglich ist. Dieses Angebot muss er dir innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt deiner Kündigung in Textform machen, also zum Beispiel per Brief oder E-Mail (§ 41b Abs. 5 EnWG).
Den Vertrag für die neue Wohnung schließt du am besten vor dem Einzug ab, denn rückwirkend geht es bei Strom nicht. Bei einem Umzug solltest du dich frühzeitig um deinen Vertrag kümmern, auch wenn die Bundesnetzagentur keine Pflicht eingeführt hat, Ein- oder Auszüge mehrere Wochen vorher beim Lieferanten oder Netzbetreiber zu melden.
Deine Situation auf einen Blick
| Deine Situation | Was das für den Zeitpunkt bedeutet |
|---|---|
| Grundversorgung | Kündigung mit zwei Wochen Frist möglich |
| Sondervertrag in der Erstlaufzeit | Wechsel zum Ende der Erstlaufzeit; Kündigungsfrist im Vertrag beachten (bei Verträgen ab 1. März 2022 höchstens ein Monat) |
| Sondervertrag nach der Erstlaufzeit, abgeschlossen ab 1. März 2022 | jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar |
| Sondervertrag nach der Erstlaufzeit, abgeschlossen vor dem 1. März 2022 | Verlängerung um bis zu ein Jahr möglich; Kündigungsfrist bis zu drei Monate zum Laufzeitende |
| Preiserhöhung angekündigt | Kündigung ohne Frist zum Zeitpunkt der Erhöhung; Ausnahmen bei reiner Weitergabe einer Umsatzsteueränderung und beim gesetzlichen Festpreisvertrag, wenn sich nur Preisbestandteile außerhalb der Garantie ändern |
| Umzug steht an | Sonderkündigung mit sechs Wochen Frist, außer bei einem Fortsetzungsangebot; neuen Vertrag vor dem Einzug abschließen |
Schritt 3: Einen Tarif wählen, der zu dir passt - nicht nur einen billigen
Ob sich ein Wechsel für dich wirtschaftlich lohnt, ist eine eigene Frage. Was in diese Gesamtbetrachtung gehört, erklären wir im Beitrag darüber, ob sich ein Wechsel für dich wirtschaftlich lohnt. Hier geht es um die Vertragsbedingungen, die du vor dem Abschluss kritisch prüfen solltest:
- Laufzeit und Kündigungsfrist des neuen Vertrags
- Preisgarantie: Gibt es eine, wie lange gilt sie und welche Preisbestandteile umfasst sie?
- Preisanpassungsklauseln: Unter welchen Bedingungen darf der Lieferant den Preis ändern?
- Bonus: Was kostet der Tarif ohne Bonus, und welche Bedingungen gelten für die Auszahlung? Die Bedingungen unterscheiden sich von Tarif zu Tarif. Ein Bonus kann zum Beispiel an einen Mindestverbrauch gekoppelt sein, bei einem Umzug im ersten Lieferjahr entfallen oder nur gezahlt werden, wenn du in den Monaten davor nicht vom selben Unternehmen oder einer seiner Marken beliefert wurdest.
- Zahlungsweise: Vorkasse-Angebote solltest du besonders kritisch prüfen. Wird ein Lieferant insolvent, können im Voraus bezahlte Beträge verloren gehen. Deine Versorgung bleibt dabei aber gesichert.
Zwei weitere Punkte gehören dazu. Du kannst zuerst deinen aktuellen Lieferanten fragen, ob er dir einen günstigeren Tarif anbietet. Und hast du spezielle Verbrauchseinrichtungen wie eine Wärmepumpe, eine Nachtspeicherheizung oder eine Wallbox, kann die Auswahl an passenden Lieferanten eingeschränkt sein.
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Schritt 4: Vertrag abschließen - und die Kündigung richtig regeln
Dein neuer Vertrag braucht Textform
Stromverträge außerhalb der Grundversorgung müssen in Textform geschlossen werden, zum Beispiel per Brief, Fax, E-Mail oder SMS (§ 41b Abs. 1 EnWG). Eine rein mündliche oder telefonische Zusage reicht nicht. Du kannst einen Vertrag also telefonisch besprechen, abgeschlossen wird er aber erst in Textform.
Wer kündigt deinen bisherigen Vertrag?
Im Regelfall übernimmt das dein neuer Lieferant. Er kündigt beim bisherigen Lieferanten unter Beachtung der Kündigungsfristen und braucht dafür eine Vollmacht von dir. So musst du dich um die Kündigung nicht selbst kümmern.
Du kannst auch selbst kündigen. Dann solltest du wissen: Endet dein bisheriger Vertrag, ohne dass ein neuer Liefervertrag greift, bleibt dein Strom trotzdem an. Du landest dann aber in der Regel in der Grundversorgung, zu deren Preisen und Bedingungen, bis dein neuer Vertrag beginnt. Deshalb kann es sinnvoll sein, vorher die Bestätigung deines neuen Lieferanten abzuwarten, ob und ab wann er dich beliefert, ohne dabei deine Kündigungsfrist aus dem Blick zu verlieren. So vermeidest du eine ungeplante Zeit in der Grundversorgung.
Vertragsbeginn und Lieferbeginn
Dein neuer Lieferant muss dir unverzüglich in Textform bestätigen, ob und ab welchem Termin er dich beliefert (§ 20a Abs. 1 EnWG). Ab diesem Termin beginnt die Lieferung. Zusätzlich muss er dir innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsabschluss eine kurze Vertragszusammenfassung zur Verfügung stellen (§ 41 Abs. 4 EnWG). Darin stehen unter anderem die geltenden Preise, der voraussichtliche Lieferbeginn, die Kündigungsfrist sowie mögliche Bonusvereinbarungen und Mindestlaufzeiten.
Dein Widerrufsrecht
Wann besteht das Widerrufsrecht? Schließt du den Vertrag ausschließlich auf Distanz ab, etwa online, per E-Mail oder per Brief, oder außerhalb von Geschäftsräumen, zum Beispiel an der Haustür, hast du in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 312g BGB, § 355 BGB).
Wann beginnt die Frist? Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss, aber nicht, bevor du ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht informiert wurdest (§ 356 BGB).
Bei gewünschtem vorzeitigem Lieferbeginn: Hast du ausdrücklich verlangt, dass die Lieferung schon innerhalb der Widerrufsfrist beginnt, und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, unter anderem eine ordnungsgemäße Information durch den Lieferanten, musst du bei einem Widerruf für den bis dahin gelieferten Strom Wertersatz leisten. Dieser wird grundsätzlich auf Basis des vereinbarten Preises berechnet (§ 357a BGB).
Schritt 5: Die Bestätigungen prüfen
Nach dem Abschluss bekommst du Post von beiden Seiten. Ein kurzer Abgleich hilft, Fehler früh zu erkennen.
Vertragsbestätigung und Vertragszusammenfassung des neuen Lieferanten:
- Lieferbeginn
- Arbeitspreis und Grundpreis
- Preisgarantie: Dauer und Umfang
- Laufzeit und Kündigungsfrist
- Bonus und seine Bedingungen
- Höhe des Abschlags
- Lieferadresse, Zählernummer und MaLo-ID
Kündigungsbestätigung des bisherigen Lieferanten: Bei einem Sondervertrag muss er deine Kündigung innerhalb einer Woche nach Eingang in Textform bestätigen und dabei das Vertragsende nennen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Der Grundversorger muss eine Kündigung unverzüglich bestätigen (§ 20 Abs. 2 StromGVV).
Stimmt in der Bestätigung deines neuen Lieferanten etwas nicht, wende dich an ihn und behalte die Widerrufsfrist im Blick. Fehler in der Kündigungsbestätigung klärst du mit deinem bisherigen Lieferanten.
Schritt 6: Den Zählerstand festhalten
Lies am Wechseltag deinen Zähler ab, am besten mit Foto und Datum. Den Stand schickst du an deinen bisherigen und deinen neuen Lieferanten sowie an den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber. So hast du einen eigenen Nachweis für den Zählerstand beim Wechsel.
Wird dein Verbrauch geschätzt, muss das auf der Rechnung deutlich hervorgehoben und mit Grund und Berechnungsgrundlage angegeben sein (§ 40a EnWG).
Dein bisheriger Lieferant muss dir die Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Lieferende zur Verfügung stellen. Ergibt sich daraus ein Guthaben, muss er es innerhalb von zwei Wochen auszahlen (§ 40c EnWG). Wie du eine solche Abrechnung prüfst, zeigen wir im Beitrag darüber, wie du eine Stromrechnung prüfst.
Wenn es hakt: typische Probleme und was du tun kannst
Deine Kündigung wird abgelehnt
In meiner Praxis kommt es beim Anbieterwechsel vor, dass eine Kündigung abgelehnt wird.
Eine allgemeingültige Liste von Gründen gibt es nicht. Mögliche Gründe können zum Beispiel fehlerhafte oder unvollständige Angaben sein, eine Kündigung zu einem Termin, zu dem der Vertrag nach Laufzeit und Kündigungsfrist noch nicht enden kann, oder eine fehlende Vollmacht, wenn der neue Lieferant für dich kündigt. So gehst du vor:
- Prüfe die Angaben, die du beim Vertragsabschluss gemacht hast.
- Prüfe dein Vertragsende und die Kündigungsfrist.
- Sprich mit deinem neuen Lieferanten. Er kann klären, an welcher Stelle es hängt.
Scheitert der Wechsel daran, dass deine Lieferstelle nicht zugeordnet werden konnte, prüfe zuerst deine Angaben. Stimmen sie, weise deinen neuen Lieferanten darauf hin. Der Netzbetreiber darf die Identifizierung nämlich nur ablehnen, wenn trotz gebotener Sorgfalt keine eindeutige Zuordnung möglich war. Lässt sich nichts klären, kommen eine Verbraucherbeschwerde und anschließend ein Schlichtungsverfahren in Betracht.
Deine Anmeldung beim neuen Lieferanten wird abgelehnt - auch wegen der Bonität
Auch abgelehnte Neuanmeldungen kommen in meiner Praxis vor. Bei Neuanmeldungen außerhalb der Grundversorgung habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Bonität bzw. die SCHUFA eine Rolle spielen kann: Manche Anbieter oder Tarife lehnen deswegen ab, andere nehmen auch Kunden mit schwächerer Bonität an.
Sachlich eingeordnet heißt das: Ein wettbewerblicher Stromlieferant, also ein Lieferant mit frei wählbaren Tarifen, hat Vertragsfreiheit. Er darf einen Vertragsabschluss ablehnen und muss die Gründe nicht nennen. Das kann ganz unterschiedliche Ursachen haben, zum Beispiel:
- Der Lieferant ist in deinem Gebiet nicht tätig.
- Dein Jahresverbrauch ist sehr gering.
- Du hast einen Stromspeicher oder eine Ladestation.
- Der Lieferant beliefert nur Gewerbekunden.
- Es gibt Einträge zu dir bei einer Auskunftei.
Eine Ablehnung bei einem Anbieter bedeutet deshalb nicht automatisch, dass auch ein anderer Anbieter ablehnt. Davon zu unterscheiden ist die Grundversorgung: Auf sie hast du als Haushaltskunde grundsätzlich einen Anspruch (§ 36 Abs. 1 EnWG). Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, etwa wenn die Versorgung für den Grundversorger wirtschaftlich unzumutbar ist; dafür bestehen nach Angaben der Bundesnetzagentur hohe Hürden. Außerdem gibt es einen Sonderfall nach dem Ausfall eines Lieferanten, in dem für bis zu drei Monate die Ersatzversorgung greift.
Hast du deinen bisherigen Vertrag bereits gekündigt und der neue Lieferant lehnt ab, bleibt dein Strom an. Wie die Versorgung dann läuft, erklärt der nächste Abschnitt.
Zur Einordnung die vier Versorgungsarten im Überblick:
| Versorgungsart | Was sie ist | Kann ein Antrag abgelehnt werden? |
|---|---|---|
| Grundversorgung | Tarif des örtlichen Grundversorgers zu öffentlich bekannt gegebenen Bedingungen und Preisen | grundsätzlich Anspruch; gesetzliche Ausnahmen (wirtschaftliche Unzumutbarkeit mit hohen Hürden, zeitlich begrenzter Sonderfall) |
| Sondervertrag beim Grundversorger | andere, frei wählbare Tarife desselben Unternehmens | Die gesetzliche Versorgungspflicht bezieht sich auf die Grundversorgung zu den veröffentlichten Bedingungen und Preisen; einen Anspruch auf andere Tarife begründet sie nicht. |
| Sondervertrag bei einem anderen Lieferanten | frei gewählter Tarif eines Wettbewerbers | ja, ohne Begründung möglich |
| Ersatzversorgung | gesetzliche Übergangslösung durch den Grundversorger, ohne Vertrag | keine Frage der Annahme: sie greift automatisch |
Keine Stromlücke: Was gilt, wenn alter und neuer Vertrag nicht nahtlos anschließen
Deine Versorgung bleibt gesichert, auch wenn es zwischen altem und neuem Vertrag nicht glatt läuft. Welche Versorgung greift, hängt von der Situation ab:
- Du hast selbst gekündigt oder deinen Vertrag auslaufen lassen, ohne dass ein neuer Liefervertrag beginnt: Dann kommst du in der Regel in die Grundversorgung.
- Ein bereits laufender Lieferantenwechsel verzögert sich: Dann kann für diese Zeit die Ersatzversorgung greifen.
Die konkrete Zuordnung kann im Einzelfall anders ausfallen.
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzliche Übergangslösung durch den örtlichen Grundversorger. Einen Vertrag brauchst du dafür nicht, und der Grundversorger muss dir Beginn und Ende in Textform mitteilen (§ 3 Abs. 2 StromGVV). Sie dauert höchstens drei Monate und ist meist teurer. Die Preise dürfen jeweils zum Ersten und Fünfzehnten eines Monats ohne Frist angepasst werden (§ 38 EnWG). Du kannst sie jederzeit ohne Kündigungsfrist beenden, indem du einen neuen Lieferanten beauftragst.
Weil der Verbrauch in der Ersatzversorgung geschätzt werden darf, lohnt es sich, bei Beginn den Zähler abzulesen und den Stand dem Grundversorger und dem Netzbetreiber mitzuteilen.
Häufige Fragen zum Stromanbieterwechsel
Kostet der Wechsel etwas?
Nein. Kündigung und Lieferantenwechsel sind für Haushaltskunden kostenfrei. Auch der Grundversorger darf für eine Kündigung wegen eines Lieferantenwechsels kein gesondertes Entgelt verlangen (§ 20 Abs. 3 StromGVV).
Muss dafür jemand zu mir nach Hause kommen?
Für den Wechsel selbst sind keine Arbeiten an Stromleitungen nötig. Es handelt sich um einen Datenaustausch zwischen den beteiligten Unternehmen. Deine Aufgabe am Wechseltag ist vor allem, den Zählerstand festzuhalten und weiterzugeben.
Kann ich als Mieter selbst den Stromanbieter wechseln?
Ja. Grundsätzlich kann jeder Kunde eines Stromversorgers den Lieferanten wechseln. Einen Sonderfall gibt es, wenn deine Wohnung nicht direkt ans öffentliche Netz angeschlossen ist, sondern über eine sogenannte Kundenanlage versorgt wird, etwa in manchen Wohnanlagen. Dann brauchst du zunächst eine eigene MaLo-ID. Die fragst du beim Betreiber der Anlage an, der sich an den Netzbetreiber wendet. Wenn der Betreiber der Anlage nicht erreichbar ist, können auch dein Wunschlieferant oder der Netzbetreiber helfen.
Dein nächster Schritt: selbst wechseln oder prüfen lassen
Mit den sechs Schritten aus diesem Artikel kannst du deinen Wechsel selbst sauber vorbereiten und durchführen. Fang mit Schritt 1 an: Unterlagen bereitlegen, Vertragsende prüfen, Zeitpunkt festlegen.
Die BESSERWÄRTS StromAnalyse
Wenn du deine Situation lieber persönlich einordnen lassen möchtest, ist die BESSERWÄRTS StromAnalyse der passende nächste Schritt. Sie ist kostenlos und keine automatische Online-Berechnung.
So läuft sie ab:
- Du gibst uns deine E-Mail-Adresse und deine vollständige aktuelle Strom-Jahresabrechnung.
- Wir schauen auf Verbrauch, Tarif und Kosten und prüfen, ob es wirtschaftliches Optimierungspotenzial gibt.
- Du erhältst eine persönliche Einordnung deiner Situation und eine Empfehlung, wie du weiter vorgehen kannst.
- Ergibt sich ein sinnvoller Wechsel, machen wir dir ein konkretes Angebot und übernehmen auf Wunsch die Abwicklung. Ergibt sich aktuell kein sinnvoller Wechsel, sagen wir dir das offen.
Die Entscheidung liegt bei dir. Die StromAnalyse ist keine vollständige rechtliche Rechnungsprüfung.
Wenn du deine Jahresabrechnung einordnen lassen möchtest, starte hier:
Wichtig zur Einordnung: BESSERWÄRTS ist nicht dein Stromlieferant und nicht Vertragspartner deines Stromliefervertrags. Dein Vertrag kommt mit dem neuen Lieferanten zustande.
Transparenz: Die StromAnalyse ist für dich kostenlos: Du zahlst uns dafür nichts. Kommt über unsere Vermittlung ein Stromliefervertrag zustande, erhalten wir dafür eine Vermittlungsvergütung. Wir berücksichtigen dabei nur Stromlieferanten und Tarife, die über unseren Vertriebsweg vermittelbar sind. Einen vollständigen Marktvergleich bieten wir nicht.
Stand der rechtlichen Angaben: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen
Gesetze und Verordnungen (Stand 11.10.2026)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): § 20a, § 36, § 38, § 40a, § 40c, § 41, § 41a, § 41b
- Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV): § 3, § 20
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 309, § 312g, § 355, § 356, § 357a
Bundesnetzagentur
- Verbraucherportal: Lieferantenwechsel
- Verbraucherportal: Arten der Energiebelieferung
- Verbraucherportal: Ersatzversorgung
- Glossar: Marktlokation
Verbraucherzentrale
- Was Sie bei Bonus-Tarifen für Strom und Gas beachten sollten (Stand 05.08.2026)
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