
Bild: KI-generiert
Zwei Stromangebote liegen vor dir, oder ein Vergleichsportal zeigt dir eine lange Liste. Auf den ersten Blick scheint die Sache klar: Der Tarif oben mit dem niedrigsten Preis ist der richtige. Nur sagt der niedrigste Preis in der Liste noch nicht, welcher Tarif zu dir passt.
Ein fairer Vergleich hängt davon ab, womit du rechnest und was du dir genau ansiehst. Ein Bonus kann das erste Jahr günstig aussehen lassen. Eine Preisgarantie kann weniger abdecken, als der Name vermuten lässt. Und manche Vertragsbedingung fällt erst auf, wenn es zu spät ist.
Du musst dafür kein Tarifexperte werden. Du solltest nur wissen, in welcher Reihenfolge du vorgehst und worauf es dabei ankommt. Der Beitrag gilt für private Haushalte in Deutschland. In Österreich und der Schweiz können die Regeln abweichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Vergleiche Angebote immer mit demselben Jahresverbrauch, sonst sind die Zahlen nicht vergleichbar.
- Schau zuerst auf die Gesamtkosten im Jahr und erst danach auf Arbeitspreis und Grundpreis.
- Rechne das erste Jahr mit Bonus und das Folgejahr ohne Bonus getrennt. Das Ergebnis kann sich drehen.
- „Preisgarantie“ bedeutet nicht automatisch, dass der komplette Preis feststeht. Entscheidend ist der Umfang laut Vertrag.
- Laufzeit, Kündigungsbedingungen und Zahlungsweise gehören genauso zum Vergleich wie der Preis.
Bevor du vergleichst: Kläre deine Ausgangslage
Ein Vergleich braucht einen festen Bezugspunkt. Das ist dein eigener Stromverbrauch und das, was du heute bezahlst. Beides findest du in deiner letzten Jahresabrechnung: den Verbrauch in Kilowattstunden (kWh), deinen aktuellen Arbeitspreis und Grundpreis und die Bedingungen deines bestehenden Vertrags. Wie du diese Angaben findest und deine Rechnung dabei gleich mit prüfst, zeigt dir unser Beitrag dazu, wie du deine Stromrechnung prüfst.
Wichtig ist auch, in welcher Art von Vertrag du bist. Bei der Stromversorgung von Haushalten gibt es drei Bereiche:
- Grundversorgung: die gesetzlich geregelte Standardversorgung für Haushalte durch den örtlichen Grundversorger zu dessen veröffentlichten Allgemeinen Preisen. Du kannst sie bewusst wählen. Oft entsteht sie aber ohne eigenen Abschluss: Ziehst du ein und verbrauchst Strom, ohne vorher einen Liefervertrag geschlossen zu haben, kommt in der Regel ein Grundversorgungsvertrag zustande. Dasselbe gilt in der Regel, wenn dein bisheriger Vertrag endet, weil du oder dein Lieferant wirksam gekündigt habt oder weil du ihn auslaufen lässt, und kein neuer Liefervertrag beginnt (laut Bundesnetzagentur). Im Einzelfall kann die Zuordnung abweichen.
- Sonderverträge: alle Verträge außerhalb der Grundversorgung. Das ist ein Oberbegriff. Ein Sondervertrag kann eine feste Mindestlaufzeit haben, muss es aber nicht.
- Ersatzversorgung: eine gesetzliche Übergangslösung durch den Grundversorger für Strom, den du verbrauchst, der aber keiner Lieferung oder keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann (§ 38 EnWG). Typisch ist der Fall, dass dein bisheriger Lieferant dich nicht mehr beliefern kann, weil ihm der Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrag gekündigt wurde, etwa bei einer Insolvenz. Für die ersten drei Monate hast du dann keinen Anspruch auf die Grundversorgung (§ 36 Abs. 1 EnWG). Verzögert sich ein Lieferantenwechsel um wenige Tage, wirst du für diese Tage ebenfalls der Ersatzversorgung zugeordnet (laut Bundesnetzagentur). Die Ersatzversorgung endet, sobald du auf Grundlage eines Liefervertrags beliefert wirst, spätestens drei Monate nach ihrem Beginn. Sie ist kein Tarif, den du beim Vergleichen auswählst.
Wenn du Stromtarife vergleichst, vergleichst du in aller Regel Sonderverträge. Dazu gehören auch die Sonderverträge deines örtlichen Grundversorgers. Ob du gerade in der Grundversorgung bist, erkennst du an deiner Rechnung. Wie das genau geht, erklären wir im Beitrag dazu, ob du in der Grundversorgung bist.
Der wichtigste Grundsatz: derselbe Jahresverbrauch für alle Angebote
Das klingt selbstverständlich, ist aber ein wichtiger Stolperstein. Rechner und Angebote arbeiten teils mit Standardwerten, etwa einem angenommenen Verbrauch für eine bestimmte Haushaltsgröße. Dann vergleichst du Äpfel mit Birnen.
So gehst du vor: Nimm deinen tatsächlichen Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung und rechne jedes Angebot genau damit. Weißt du, dass sich dein Verbrauch absehbar verändert, etwa weil jemand auszieht, dann rechne mit dem Wert, den du realistisch erwartest. Aber immer für alle Angebote mit demselben.
Zuerst die Gesamtkosten, dann die Details
Wenn ich zwei Stromtarife miteinander vergleiche, schaue ich zuerst auf die Gesamtkosten für ein Jahr. Beide Angebote rechne ich dabei mit demselben angenommenen Jahresverbrauch. Erst danach sehe ich mir an, wie diese Gesamtkosten zustande kommen: Wie hoch ist der Arbeitspreis, wie hoch der Grundpreis, gibt es einen Bonus, und welche Vertragsbedingungen hängen daran?
Diese Reihenfolge hat einen einfachen Grund. Ein niedriger Arbeitspreis allein sagt noch nichts darüber, was dich der Tarif am Ende kostet. Erst die Gesamtrechnung zeigt, wo du stehst.
Die Grundformel für ein Jahr lautet:
Grundpreis pro Monat × 12 + Arbeitspreis × Jahresverbrauch - Bonus (falls im ersten Jahr zutreffend) = Jahreskosten
Den Arbeitspreis setzt du dafür in Euro pro kWh ein: 31 Cent sind 0,31 €.
Arbeitspreis und Grundpreis richtig einordnen
Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde. Er wirkt mit jeder kWh, die du verbrauchst. Der Grundpreis ist ein fester Betrag pro Monat oder Jahr, den du unabhängig vom Verbrauch zahlst.
Daraus folgt etwas, das für deinen Vergleich wichtig ist: Je mehr Strom du verbrauchst, desto geringer ist der Anteil des Grundpreises an deinen Gesamtkosten und desto stärker bestimmt der Arbeitspreis das Ergebnis. Bei einem niedrigen Verbrauch ist es umgekehrt.
Für dich bedeutet das: Ein Tarif mit niedrigem Arbeitspreis und höherem Grundpreis kann für einen Haushalt mit hohem Verbrauch günstiger sein und für einen Haushalt mit geringem Verbrauch teurer. Welcher Tarif günstiger ist, hängt also von deinem Verbrauch ab. Das Beispiel weiter unten zeigt das konkret.
Achte außerdem darauf, was im Preis enthalten ist. Bei digitalen Stromzählern kann es sein, dass die Kosten für den Zähler (Messstellenbetrieb) nicht über den Stromlieferanten abgerechnet werden, sondern separat über den Messstellenbetreiber. Über Vergleichsportale lässt sich das nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht erkennen. Der Stromliefervertrag muss aber angeben, ob der Messstellenbetrieb und die Entgelte dafür in den Leistungen enthalten sind (§ 41 Abs. 1 EnWG). Schau deshalb in die Vertragsunterlagen des Angebots. Findest du die Angabe nicht, frag beim Anbieter nach.
Bonus: das erste Jahr und das Folgejahr getrennt betrachten
Viele Angebote enthalten einen einmaligen Bonus, etwa einen Neukundenbonus oder einen Sofortbonus. Das ist nichts Schlechtes. Ein einmaliger Bonus kann die Kosten im ersten Jahr spürbar senken, wiederholt sich im Folgejahr aber nicht.
Nach meiner Erfahrung wird unterschätzt, wie stark ein einmaliger Bonus den Preis im ersten Jahr prägt. Der ausgewiesene Vergleichspreis wirkt dann günstiger als das, was du ab dem zweiten Jahr tatsächlich zahlst, wenn der Vertrag weiterläuft.
Auch die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Bonustarife ab dem zweiten Vertragsjahr oft deutlich teurer werden können, weil höhere Arbeits- oder Grundpreise dann voll wirken. Besonders kritisch sehen sie Bonustarife mit zwei Jahren Laufzeit, weil du dann nach dem ersten Jahr nicht einfach wechseln kannst. Bei einem solchen Angebot gehören beide Vertragsjahre in deine Rechnung, bevor du abschließt.
Deshalb rechne ich zwei Werte getrennt:
- Erstes Jahr mit Bonus
- Folgejahr ohne einmaligen Bonus
Worauf du bei den Bonusbedingungen achten solltest
Ein Bonus wird selten ohne Bedingungen gezahlt. Laut Verbraucherzentrale finden sich zum Beispiel diese Regelungen:
- Die Höhe des Bonus hängt vom tatsächlichen Verbrauch ab oder setzt einen Mindestverbrauch voraus.
- Ein Umzug im ersten Lieferjahr kann den Bonus ausschließen.
- Als Neukunde gilt nur, wer eine bestimmte Zeit nicht vom selben Unternehmen beliefert wurde. Manchmal zählen dazu auch andere Marken desselben Unternehmens.
- Ein prozentualer Bonus bezieht sich manchmal nur auf einen Teil der Kosten.
Ein Detail ist besonders wichtig: Belieferungszeit und Vertragslaufzeit sind nicht dasselbe. Die Vertragslaufzeit beginnt oft mit dem Vertragsschluss, die Belieferung erst später. Ist der Bonus an zwölf Monate Belieferung geknüpft und du kündigst zum Ende des ersten Vertragsjahres, kann der Bonus verloren gehen.
Ein Neukundenbonus wird oft erst nach zwölf Monaten Belieferung verrechnet. Einen Sofortbonus erhältst du laut Verbraucherzentrale meist schon rund 60 Tage nach Lieferbeginn.
Deine monatlichen Abschläge enthalten den Bonus in der Regel nicht und können deshalb zunächst höher ausfallen, als ein beworbener Monatspreis mit eingerechnetem Bonus vermuten lässt. Eine Ausnahme sind Tarife, bei denen der Bonus ausdrücklich auf die Abschläge verteilt wird.
Für einen fairen Vergleich hilft ein einfacher Schritt: Rechne jedes Angebot zuerst ohne Bonus. Den Bonus rechnest du erst für das erste Jahr dazu, wenn du die Bedingungen kennst und realistisch erfüllen kannst.
Ein Beispiel macht es deutlich: zwei fiktive Tarife im Vergleich
Wichtig: Alle Werte in diesem Beispiel sind frei erfunden. Es handelt sich nicht um aktuelle Marktpreise und nicht um reale Tarife. Für das Folgejahr wird nur zur Veranschaulichung mit unveränderten Preisen gerechnet. In der Realität können sich Preise ändern, und die Bonusbedingungen echter Tarife können abweichen. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise.
Annahme: Ein Haushalt verbraucht 2.500 kWh im Jahr. Beide Tarife werden mit genau diesem Verbrauch gerechnet.
- Tarif A: Grundpreis 9 € pro Monat, Arbeitspreis 31 Cent pro kWh, einmaliger Bonus von 100 €. Im Beispiel sind die Bonusbedingungen erfüllt.
- Tarif B: Grundpreis 15 € pro Monat, Arbeitspreis 27 Cent pro kWh, kein Bonus.
| Tarif A | Tarif B | |
|---|---|---|
| Grundpreis im Jahr | 108 € (9 € × 12) | 180 € (15 € × 12) |
| Verbrauchskosten (2.500 kWh) | 775 € (0,31 € × 2.500) | 675 € (0,27 € × 2.500) |
| Bonus im ersten Jahr | - 100 € | - |
| Kosten im ersten Jahr | 783 € | 855 € |
| Kosten im Folgejahr (ohne erneuten Bonus) | 883 € | 855 € |
| Summe über zwei Jahre | 1.666 € | 1.710 € |
Was dieses Beispiel zeigt:
- Im ersten Jahr ist Tarif A günstiger, und zwar wegen des Bonus.
- Im Folgejahr dreht sich das Bild: Ohne Bonus ist Tarif B günstiger, weil sein niedrigerer Arbeitspreis bei 2.500 kWh stärker wirkt als der höhere Grundpreis.
- Über zwei Jahre liegt Tarif A in diesem konkreten Beispiel trotzdem noch etwas vorne.
Genau deshalb lohnt sich die getrennte Rechnung. Ein Bonusangebot ist nicht automatisch schlechter. Es kommt darauf an, wie lange du voraussichtlich im Tarif bleibst und wie sich die Preise ohne Bonus darstellen.
Wie stark der Verbrauch das Ergebnis verschiebt
Im selben Beispiel lässt sich auch zeigen, warum dein eigener Verbrauch so wichtig ist:
- Ohne Bonus ist Tarif A unterhalb von 1.800 kWh im Jahr günstiger, darüber Tarif B.
- Im ersten Jahr mit dem Bonus von 100 € verschiebt sich diese Grenze auf 4.300 kWh: Bis dahin liegt Tarif A vorn.
Der Grund ist der Grundpreisanteil: Bei 1.200 kWh macht der feste Grundpreis bei Tarif A gut ein Fünftel der Kosten aus, bei 4.000 kWh nur noch rund 8 Prozent. Je höher der Verbrauch, desto mehr zählt der Arbeitspreis.
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Preisgarantie: genau auf den Umfang schauen
Mit einer Preisgarantie sagt dein Lieferant zu, den Preis oder bestimmte Preisbestandteile für einen festgelegten Zeitraum nicht zu erhöhen. Welche Bestandteile genau garantiert sind, steht im Vertrag. Nach meiner Erfahrung verstehen viele Kunden eine Preisgarantie als festen Endpreis für die gesamte Garantiezeit. Das kann stimmen, muss es aber nicht.
Das liegt an der Zusammensetzung des Strompreises: Nur ein Teil davon liegt in der Hand deines Stromlieferanten.
Woraus sich dein Strompreis zusammensetzt
Schematisch besteht der Strompreis für Haushalte aus vier Blöcken (Gliederung nach der BDEW-Strompreisanalyse):
- Energiebeschaffung und Vertrieb: Das ist der Teil, den dein Lieferant selbst beeinflussen kann, also Einkauf des Stroms, Verwaltung und Service.
- Netzentgelte und Messstellenbetrieb: Kosten für Transport und Verteilung des Stroms sowie für den Zähler. Diese Entgelte sind reguliert.
- Stromsteuer, Abgaben und Umlagen: staatlich veranlasste Bestandteile, zum Beispiel die Stromsteuer und verschiedene gesetzliche Umlagen.
- Umsatzsteuer: Sie wird auf alle anderen Bestandteile aufgeschlagen.
Entscheidend ist also, welche dieser Blöcke die Garantie ausdrücklich einschließt.
Was eine Preisgarantie umfassen kann und was nicht
Wie weit eine Preisgarantie reicht, ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass viele Preisgarantien eingeschränkt sind: Sie klammern regulierte Bestandteile wie Netzentgelte, Steuern, Abgaben oder Umlagen aus. Ändern sich diese Bestandteile, greift die Garantie dann nicht, und der Preis kann trotzdem steigen.
Netzentgelte und gesetzliche Umlagen werden in der Regel jährlich neu festgelegt und ändern sich dann meist zum Jahreswechsel. Ob eine solche Änderung deinen Preis trotz Garantie verändern darf, hängt allein vom Garantieumfang in deinem Vertrag ab.
Hinzu kommt: Bezeichnungen wie „Preisgarantie“, „eingeschränkte Preisgarantie“ oder „Energiepreisgarantie“ werden nicht überall einheitlich verwendet. Zwei Tarife mit demselben Etikett können unterschiedlich viel abdecken. Die Verbraucherzentralen empfehlen Preisgarantien, die neben den Beschaffungskosten auch die Netzentgelte umfassen. Nicht der Name der Garantie zählt, sondern ihr konkreter Umfang.
So gehst du vor:
- Lies nach, welche Preisbestandteile die Garantie ausdrücklich umfasst und welche nicht.
- Prüfe, wie lange die Garantie gilt und ab wann sie zählt.
- Verlass dich nicht auf den Namen der Garantie, sondern auf den Wortlaut im Vertrag bzw. in den Vertragsbedingungen.
Wenn der Preis sich doch ändert
Ohne Garantie oder bei Bestandteilen, die nicht garantiert sind, kann dein Lieferant den Preis ändern, wenn er sich im Vertrag das Recht vorbehalten hat, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Bei einem Vertrag außerhalb der Grundversorgung gelten dafür Schutzregeln (§ 41 Abs. 5 EnWG): Über eine beabsichtigte Preisänderung muss er dich als Haushaltskunde spätestens einen Monat vor ihrem Eintritt unmittelbar und verständlich informieren, mit Anlass, Voraussetzungen und Umfang. Macht er von seinem Änderungsrecht Gebrauch, kannst du den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen, ohne dass er dafür ein gesondertes Entgelt verlangen darf. Das ist das sogenannte Sonderkündigungsrecht.
Es gibt zwei eng gefasste Ausnahmen:
- Gibt dein Lieferant ausschließlich eine Mehr- oder Minderbelastung aus einer gesetzlichen Änderung des Umsatzsteuersatzes unverändert weiter, braucht er dich nicht nach diesen Regeln vorab zu informieren, und ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch nicht. Dasselbe gilt, wenn er ausschließlich eine Entlastung unverändert weitergibt, die dadurch entsteht, dass die Summe bestimmter gesetzlich festgelegter Preisbestandteile sinkt. Dazu gehören die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, bestimmte gesetzliche Umlagen und Aufschläge sowie die Netzentgelte und, soweit sie Teil deines Vertrags sind, die Entgelte für den Messstellenbetrieb (§ 41 Abs. 6 EnWG).
- Stromlieferanten, die zum Jahresende mehr als 200.000 Letztverbraucher beliefern, müssen im folgenden Jahr auch einen gesetzlich geregelten Festpreisvertrag anbieten. Er hat eine bindende Laufzeit von mindestens zwölf Monaten und garantiert für diese Zeit einen festen Preis für den sogenannten Versorgeranteil. Das ist der Preisanteil für die Belieferung, der nach Abzug der Umsatzsteuer und der gesetzlich festgelegten Bestandteile übrig bleibt. In diesem Vertrag darf vereinbart werden, dass der Lieferant den Preis an Änderungen der übrigen Preisbestandteile anpasst. Für Preiserhöhungen aufgrund einer solchen Vereinbarung gelten die Regeln nach § 41 Abs. 5 EnWG nicht, also weder die Pflicht zur Vorabinformation nach diesen Regeln noch das Sonderkündigungsrecht (§ 41a Abs. 4 EnWG). Die Ausnahme betrifft nur diesen gesetzlichen Festpreisvertrag und nur Erhöhungen aus diesem Grund.
Prüfe deshalb, worauf sich eine angekündigte Erhöhung bezieht und was dein Vertrag dazu regelt. Was du bei einer Preiserhöhung konkret tun kannst, liest du im Beitrag dazu, wie du deinen Stromanbieter wechselst.
Vertragslaufzeit: 12 oder 24 Monate nicht pauschal bewerten
Die Laufzeit gehört zum Vergleich, weil sie festlegt, wie lange du an ein Angebot gebunden bist. Für die vorformulierten Vertragsbedingungen der Anbieter setzt das Gesetz Grenzen (§ 309 Nr. 9 BGB; Bundesnetzagentur). Welche Grenzen gelten, hängt davon ab, wann dein Vertrag geschlossen wurde (Art. 229 § 60 EGBGB):
- Die erste Vertragslaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen.
- Bei Verträgen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf die Kündigungsfrist zum Ende der ersten Laufzeit höchstens einen Monat betragen. Verlängert sich der Vertrag danach automatisch, dann nur auf unbestimmte Zeit, und du kannst ihn jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.
- Bei Verträgen, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gelten die früheren Grenzen weiter: Die Vertragsbedingungen durften eine automatische Verlängerung um jeweils höchstens ein Jahr und eine Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten vor Ablauf der ersten oder der verlängerten Laufzeit vorsehen.
Das sind Höchstgrenzen. Was für deinen Vertrag gilt, ergibt sich aus den Bedingungen, die bei Vertragsschluss wirksam vereinbart wurden. Sie können auch kürzere Fristen oder eine kürzere Verlängerung vorsehen. Maßgeblich dafür, welche Grenzen gelten, ist das Datum des Vertragsschlusses, nicht der Lieferbeginn.
Welche Laufzeit besser passt, lässt sich nicht pauschal sagen. Ich entscheide das in meiner Praxis situationsabhängig. Häufig wähle ich 24 Monate, aber nicht automatisch. Wenn ich eher mit steigenden Preisen rechne, kann eine längere Laufzeit zusammen mit einer passenden Preisgarantie interessant sein, um gute Konditionen länger zu sichern. Wenn ich eher mit sinkenden Preisen rechne, bevorzuge ich eine kürzere Bindung, um früher auf bessere Angebote reagieren zu können. Das ist meine persönliche Abwägung, keine Prognose, wie sich die Preise entwickeln werden.
Wichtig dabei: Eine längere Laufzeit allein sichert dir keinen Preis. Sie bindet dich nur an den Vertrag. Ohne Preisgarantie kann der Preis auch während einer langen Laufzeit steigen, wenn sich der Lieferant Preisänderungen im Vertrag vorbehalten hat. Ob und wie weit du abgesichert bist, entscheidet der konkrete Umfang der Preisgarantie: welche Preisbestandteile sie umfasst und wie lange sie gilt.
Die Verbraucherzentralen sehen das etwas anders: Sie empfehlen bei einem akzeptablen Angebot eher eine Laufzeit von etwa einem Jahr in Verbindung mit einer Preisgarantie. Kurze Laufzeiten halten dich flexibel. Sie können aber auch dazu führen, dass der Anbieter früher kündigt und neue Angebote mit schlechteren Konditionen macht.
Unterm Strich hängt die passende Laufzeit von deiner Situation ab: von den Konditionen, dem Umfang der Preisgarantie und davon, wie flexibel du bleiben möchtest. Wichtig ist, dass du Laufzeit und Preisgarantie zusammen betrachtest. Eine lange Bindung mit schwacher Garantie gibt dir wenig Sicherheit.
Kündigungsbedingungen kompakt im Blick
Bevor du dich festlegst, schau dir vier Punkte an:
- Wann endet die erste Laufzeit, und ab wann läuft sie: ab Vertragsschluss oder ab Lieferbeginn?
- Verlängert sich der Vertrag automatisch, und auf welche Dauer?
- Welche Frist gilt, wenn du zum Ende der ersten Laufzeit kündigen möchtest? Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 darf sie in den Vertragsbedingungen höchstens einen Monat betragen.
- Gefährdet eine Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt deinen Bonus?
Nach dem Abschluss muss dir der Lieferant innerhalb einer angemessenen Frist eine kurze Vertragszusammenfassung zur Verfügung stellen. Darin stehen unter anderem die geltenden Preise, die Kündigungsfrist sowie mögliche Bonusvereinbarungen und Mindestlaufzeiten (§ 41 Abs. 4 EnWG). Gleiche sie mit dem Angebot ab, für das du dich entschieden hast. Wie du deine Fristen beim Wechsel richtig planst, zeigen wir im Beitrag dazu, wie du deinen Stromanbieter Schritt für Schritt wechselst.
Zahlungsweise: Abschlag, Vorkasse, Kaution und Paketpreis
Auch die Art, wie du zahlst, gehört zum Vergleich. Üblich ist dieses Modell: Du zahlst monatliche Abschläge, die sich an deinen erwarteten Jahreskosten orientieren. Einmal im Jahr wird mit der Jahresabrechnung nach deinem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet; ein Guthaben wird verrechnet oder ausgezahlt.
Achte dabei auch auf die Zahl der Abschläge. Üblich sind zwölf. Manche Anbieter verlangen nur elf, die dann etwas höher ausfallen. Die Verbraucherzentrale rät zu zwölf Abschlägen, weil bei elf ein unnötig hohes Guthaben beim Anbieter entsteht.
Daneben gibt es Tarife mit anderen Zahlungsmodellen:
- Vorkasse: Du zahlst einen größeren Betrag im Voraus.
- Kaution: Du hinterlegst eine Sicherheitsleistung beim Lieferanten.
- Paketpreis: Du kaufst vorab eine feste Strommenge zu einem festen Preis. Wie Mehr- oder Minderverbrauch behandelt wird, regeln die jeweiligen Vertragsbedingungen.
Solche Tarife sind nicht verboten. Wer vorab zahlt, geht aber in Vorleistung: Das Geld liegt beim Lieferanten, bevor du den Strom verbrauchst. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass eine Vorauszahlung von Haushaltskunden nicht vor Beginn der Lieferung verlangt werden kann und dass Vorauszahlungen bei einer Insolvenz des Lieferanten normalerweise nicht zurückgefordert werden können. Sie rät, solche Angebote genau zu prüfen. Die Verbraucherzentralen weisen zudem darauf hin, dass schon ein zu hohes Guthaben bei einem Anbieter im Fall einer Insolvenz ein Risiko ist, weil man es dann kaum zurückbekommt.
Für meine Kunden habe ich eine klare Auswahlregel: Tarife mit Vorkasse, Kaution oder festen Strompaketen biete ich bewusst nicht an, auch wenn solche Tarife theoretisch verfügbar sein können. Ich bevorzuge das klassische Modell mit laufenden monatlichen Abschlägen: Du zahlst über das Jahr verteilt, statt größere Beträge im Voraus beim Lieferanten zu hinterlegen. Das ist meine persönliche Praxis, keine gesetzliche Vorgabe.
Vergleichsportale richtig einstellen und Ergebnisse einordnen
Vergleichsportale sind ein hilfreiches Werkzeug, um einen Überblick über Tarife in deinem Postleitzahlgebiet zu bekommen. Was du dort siehst, hängt aber stark von den Einstellungen ab.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt unter anderem:
- Bonus nicht einrechnen lassen, damit du die Jahreskosten realistischer einschätzen kannst.
- Die Einschränkung auf Tarife mit direkter Wechselmöglichkeit über das Portal deaktivieren. Sonst wird die Auswahl unnötig kleiner.
- Voreingestellte Empfehlungen wie eine hohe Kundenempfehlungsquote abschalten, denn auch sie können die Auswahl einschränken.
- Nur Festpreistarife anzeigen lassen, wenn du einen normalen Haushaltsstromtarif suchst.
- Nur einen Tarif pro Anbieter anzeigen lassen.
- Die Ergebnisse nach Gesamtpreis sortieren, nicht nach Beliebtheit.
Darüber hinaus solltest du bei jedem Ergebnis selbst prüfen: Stimmt der Jahresverbrauch? Welche Preisgarantie gilt, wie lang ist die Laufzeit, welche Kündigungsbedingungen gelten, und wie wird gezahlt?
Wichtig ist außerdem: Dein Vertragspartner ist der Stromanbieter, nicht das Portal. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, Preise und Konditionen vor dem Abschluss mit den Angaben auf der Internetseite des Anbieters abzugleichen. Und: Je nach Einstellung zeigt ein Portal nicht zwangsläufig alle Tarife.
Zwei Hinweise nur zur Einordnung:
- Dynamische Stromtarife funktionieren nach einer anderen Preislogik, weil sich der Preis an der Strombörse orientiert. Sie setzen ein intelligentes Messsystem voraus und sind nicht Thema dieses Artikels.
- Ökostrom: Wenn dir die Herkunft des Stroms wichtig ist, ist das ein zusätzliches persönliches Auswahlkriterium neben den Kosten.
Checkliste: So prüfst du ein Stromangebot
- Jahresverbrauch aus der letzten Jahresabrechnung notiert
- alle Angebote mit demselben Jahresverbrauch gerechnet
- Gesamtkosten für das erste Jahr mit Bonus und das Folgejahr ohne Bonus getrennt notiert
- Arbeitspreis und Grundpreis notiert und mit dem eigenen Verbrauch eingeordnet
- in den Vertragsunterlagen geprüft, ob der Messstellenbetrieb im Preis enthalten ist
- Bonusbedingungen gelesen: Wann wird er gezahlt, unter welchen Voraussetzungen, und was passiert bei Kündigung?
- Preisgarantie geprüft: Welche Bestandteile umfasst sie, und wie lange gilt sie?
- Laufzeit, Kündigungsfrist und Regelung nach der ersten Laufzeit geprüft
- Zahlungsweise geprüft: zwölf monatliche Abschläge oder Vorkasse, Kaution, Paketpreis?
- bei Portalergebnissen die Angaben mit der Internetseite des Anbieters abgeglichen
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Mit dem Wissen aus diesem Artikel kannst du Angebote selbst gut vergleichen. Wenn du dir diese Arbeit nicht machen möchtest oder unsicher bist, kannst du die BESSERWÄRTS StromAnalyse nutzen.
Wir schauen uns deinen Verbrauch, deinen Tarif und deine Kosten an. Soweit für den konkreten Tarif relevant, berücksichtigen wir dabei auch die Punkte aus diesem Artikel: Gesamtkosten, Arbeitspreis, Grundpreis, Bonus, Preisgarantie, Vertragslaufzeit, Kündigungsbedingungen und Zahlungsweise. Wir prüfen anhand deiner Abrechnung, ob ein Wechsel in einen der Tarife, die wir vermitteln können, für dich wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Das heißt nicht automatisch: der billigste Tarif.
Was die StromAnalyse nicht ist:
- kein vollständiger Marktvergleich
- keine Vermittlung von Grundversorgung oder Ersatzversorgung; vermittelt werden ausschließlich Sonderverträge bzw. Tarife außerhalb der Grundversorgung
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Wichtig zur Einordnung: BESSERWÄRTS ist nicht dein Stromlieferant und nicht Vertragspartner deines Stromliefervertrags. Dein Vertrag kommt mit dem neuen Lieferanten zustande.
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Stand der rechtlichen Angaben: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen
Gesetze (Stand 11.10.2026)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): § 36, § 38, § 41, § 41a
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 309
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB): Art. 229 § 60
Bundesnetzagentur
Verbraucherzentrale
- So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif (Stand 29.07.2026)
- Was Sie bei Bonus-Tarifen für Strom und Gas beachten sollten (Stand 05.08.2026)
- Verbraucherzentrale NRW: Grundversorgung oder Sondervertrag? Verträge bei Strom und Gas (Stand 24.08.2026)
BDEW
- BDEW-Strompreisanalyse (Gliederung der Preisbestandteile; Ausgabe Herbst 2026)
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