Versicherungen prüfen: Welche du brauchst und welche nicht

23.10.2026 · BESSERWÄRTS Redaktion

Symbolbild zum Thema Versicherungen prüfen: Frau sortiert am Küchentisch Unterlagen aus einem Ordner

Bild: KI-generiert

Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz, Handy, Brille, Reisegepäck: Im Laufe der Jahre sammeln sich Versicherungen an, oft abgeschlossen nebenbei beim Kauf oder auf Empfehlung. Ob sie noch zu deinem Leben passen, prüft kaum jemand. Wer seine Versicherungen prüfen will, merkt oft schnell: Wichtige Risiken bleiben manchmal ungeschützt, während für Kleinigkeiten jedes Jahr Beiträge fließen.

Dieser Artikel zeigt dir, welche Versicherungen Pflicht sind, welche Risiken du unbedingt absichern solltest und welche Policen meist überflüssig sind. Dazu bekommst du einen Ablauf in fünf Schritten und die wichtigsten Kündigungsregeln. Alle Angaben gelten für Deutschland, Stand Oktober 2026. Der Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung; unabhängige Beratung bieten zum Beispiel die Verbraucherzentralen an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht sind in Deutschland vor allem die Krankenversicherung mit der Pflegeversicherung und für Fahrzeughalter die Kfz-Haftpflicht. In vielen Bundesländern kommt für Hundehalter eine Hundehaftpflicht dazu.
  • Existenziell wichtig ist für fast alle eine private Haftpflichtversicherung. Wer von seinem Einkommen lebt, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen. Wer Angehörige oder ein Haus finanziert, braucht je nach Lage eine Risikolebens- und eine Wohngebäudeversicherung.
  • Hausrat, Rechtsschutz oder Zahnzusatz können sinnvoll sein, hängen aber von deiner Lebenslage ab.
  • Handy-, Brillen- und Reisegepäckversicherungen gelten bei Verbraucherschützern meist als überflüssig.
  • Kündige wichtige Verträge erst, wenn der neue Schutz steht. Bei einer Beitragserhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Pflicht: Was das Gesetz vorschreibt

Nur wenige Versicherungen sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Diese musst du haben, sonst drohen Nachzahlungen, Bußgelder oder andere Nachteile:

  • Krankenversicherung: Wer in Deutschland wohnt, muss krankenversichert sein, gesetzlich oder privat. Für alle, die nicht gesetzlich versichert sind, steht diese Pflicht in § 193 Abs. 3 VVG. Dazu kommt die Pflegeversicherung: Gesetzlich Krankenversicherte sind in der Regel automatisch pflegeversichert, privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 SGB XI). Wer Beihilfe bekommt, etwa als Beamtin oder Beamter, versichert nur den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt. Wer sich zu spät krankenversichert, muss Beiträge bzw. einen Zuschlag nachzahlen.
  • Kfz-Haftpflicht: Wer ein Auto, ein Motorrad oder ein versicherungspflichtiges Kleinfahrzeug wie Mofa, Moped oder E-Scooter hält, muss dafür eine Haftpflichtversicherung abschließen (§ 1 PflVG). Ohne sie bekommst du keine Zulassung, für Mofa und Moped kein Versicherungskennzeichen und für den E-Scooter keine Versicherungsplakette. Auch Anhänger sind grundsätzlich versicherungspflichtig. Ausgenommen sind bestimmte zulassungsfreie Anhänger, etwa einachsige Anhänger hinter Motorrädern, spezielle Anhänger für Sportgeräte oder langsame Anhänger in der Land- und Forstwirtschaft (§ 2a PflVG).
  • Hundehaftpflicht: Sie ist Landesrecht. In Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt sie nach einer Übersicht vom September 2026 für alle Hunde. In den meisten anderen Ländern gilt sie nur für bestimmte Hunde, etwa als gefährlich eingestufte, in Nordrhein-Westfalen auch für große Hunde ab 40 Zentimeter Schulterhöhe oder 20 Kilogramm. In Bayern entscheidet im Einzelfall die Gemeinde, in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Pflicht. Prüfe die Regel deines Bundeslandes beim Ordnungsamt.
  • Berufliche Pflichtversicherungen: Für manche Berufe ist eine Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, etwa für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder Versicherungsvermittler. Ob du selbst einen Vertrag brauchst oder über deinen Arbeitgeber abgesichert bist, hängt vom Beruf und deiner Stellung ab. Frag im Zweifel bei deiner Berufskammer nach.

Bei der Kfz-Versicherung lohnt der regelmäßige Preisvergleich besonders, weil die Beiträge stark schwanken. Meist kannst du einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, bei Verträgen nach Kalenderjahr also bis zum 30. November. Die genaue Frist steht in deinem Vertrag.

Existenziell: Diese Risiken solltest du absichern

Die wichtigste Prüffrage für jede Versicherung lautet: Würde mich der Schaden finanziell ruinieren? Wenn ja, ist Schutz sinnvoll. Wenn du den Schaden aus eigener Tasche zahlen könntest, brauchst du meist keine Versicherung dafür. Diese Versicherungen stufen die Verbraucherzentralen je nach Lage als unverzichtbar ein:

Private Haftpflichtversicherung

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür grundsätzlich unbegrenzt, auch mit seinem künftigen Einkommen. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann zu Ansprüchen in Millionenhöhe führen. Die private Haftpflicht zahlt solche Schäden bis zur vereinbarten Summe und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro, der Bund der Versicherten empfahl 2020 mindestens 15 Millionen Euro pauschal und für Mietsachschäden mindestens eine Million Euro. Guter Schutz ist in der Regel nicht teuer.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer von seinem Einkommen lebt, für den ist der Verlust der Arbeitskraft eines der größten finanziellen Risiken. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht meist nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte Rente, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Sie ist oft teuer, und der Versicherer fragt nach Vorerkrankungen. Je jünger und gesünder du beim Abschluss bist, desto günstiger ist sie in der Regel. Lass dich hier unabhängig beraten.

Risikolebensversicherung

Sie zahlt eine vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person stirbt. Wichtig ist sie, wenn andere finanziell von dir abhängen: Kinder, ein Partner mit geringerem Einkommen oder eine gemeinsame Immobilienfinanzierung. Wer allein lebt und keine Schulden hat, braucht sie in der Regel nicht.

Wohngebäudeversicherung und Elementarschutz

Gehört dir ein Haus, ist die Wohngebäudeversicherung für dich existenziell: Sie zahlt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch sind darin aber nur abgedeckt, wenn du einen Elementarschutz dazu vereinbart hast. Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es noch nicht. Nach Eckpunkten der Bundesregierung sollen neue Wohngebäudeversicherungen Elementarschäden künftig einschließen und bestehende Verträge schrittweise angepasst werden. Ein Gesetzentwurf wird erst für 2027 erwartet (Stand Oktober 2026). Bis dahin entscheidest du selbst, ob du den Baustein abschließt. Als Mieterin oder Mieter brauchst du keine Wohngebäudeversicherung, das ist Sache des Eigentümers.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Ausland nur eingeschränkt: In der EU und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen nur nach den dortigen Regeln, und nicht jede Praxis akzeptiert die Europäische Krankenversicherungskarte. Außerhalb davon zahlt sie meist gar nicht, einen Rücktransport nach Deutschland nie. Eine Auslandsreisekrankenversicherung gibt es schon für wenige Euro im Jahr. Jahresverträge decken aber meist nur Reisen bis zu einer bestimmten Dauer ab, oft sechs bis acht Wochen; für längere Aufenthalte brauchst du einen eigenen Tarif. Wer verreist, sollte sie haben. Prüfe vorher, ob sie schon in einer Kreditkarte oder einem Kontomodell enthalten ist und unter welchen Bedingungen.

Je nach Lebenslage sinnvoll

Bei diesen Versicherungen kommt es darauf an, was du besitzt, wie du lebst und welche Schäden du selbst tragen könntest:

VersicherungSinnvoll, wenn …Eher nicht nötig, wenn …
Hausratdein Hausrat einen Wert hat, den du nach einem Brand oder Einbruch nicht selbst ersetzen könntestdu sparsam eingerichtet bist, etwa im WG-Zimmer
Rechtsschutzdu ein erhöhtes Streitrisiko hast, etwa im Arbeitsverhältnis oder als Vermieterdu Kosten eines Rechtsstreits notfalls selbst tragen kannst; viele Streitfälle sind ohnehin ausgeschlossen
Unfallversicherungdu keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommst oder ein hohes Unfallrisiko in der Freizeit hastdu eine Berufsunfähigkeitsversicherung hast; sie ist kein Ersatz dafür
Kfz-Kaskodein Fahrzeug neu oder wertvoll ist oder du es finanzierstdas Auto alt ist und einen geringen Restwert hat
Zahnzusatz, Pflegezusatzdu die Leistungen genau prüfst und die Beiträge langfristig tragen kannstdu nur kleinere Zahnkosten absichern willst, die du auch selbst zahlen könntest

Die Verbraucherzentrale Hamburg hält die Hausratversicherung in vielen Fällen für sinnvoll, die Rechtsschutzversicherung dagegen für kein Muss. Unfälle sind nur für etwa zehn Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle verantwortlich, Krankheiten für den Großteil. Deshalb ersetzt eine Unfallversicherung keine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Oft verzichtbar: Hier zahlst du schnell zu viel

Viele Versicherungen werden beim Kauf angeboten, etwa an der Kasse, bei der Reisebuchung oder beim Kredit. Sie decken meist kleine Schäden ab, die du selbst bezahlen könntest, und sind im Verhältnis zur Leistung teuer. Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten raten in der Regel ab von:

  • Handy- und Geräteversicherungen, Garantieverlängerungen: Die Beiträge sind im Verhältnis zum Gerätewert hoch, gezahlt wird oft nur der Zeitwert abzüglich Selbstbeteiligung, und bei Diebstahl gibt es viele Ausschlüsse.
  • Brillen-, Fahrrad- und Glasversicherungen: Sie sichern kleine Schäden ab. Ein teures Fahrrad lässt sich oft günstiger über die Hausratversicherung mitversichern.
  • Reisegepäckversicherung: Viele Bedingungen sind streng, und ein Teil der Schäden ist schon über die Hausratversicherung abgedeckt.
  • Restschuldversicherung: Sie wird oft mit einem Kredit verkauft und macht ihn deutlich teurer. Wegen vieler Ausschlüsse zahlt sie selten. Für den Todesfall ist eine Risikolebensversicherung meist günstiger, für den Verlust der Arbeitskraft eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Kapitalbildende Versicherungen: Kapitallebens-, private Renten- und Sterbegeldversicherungen halten die Verbraucherzentralen in der Regel für überflüssig, weil sie oft teuer, unflexibel und intransparent sind. Vorsicht: Solche Verträge solltest du nicht vorschnell kündigen, weil das Verluste bringen kann. Lass dich vorher unabhängig beraten.

Welche Versicherungen braucht man in welcher Lebenslage?

Die Übersicht ersetzt keine Beratung, zeigt aber, worauf du je nach Lebenslage zuerst schauen solltest. Krankenversicherung und, falls zutreffend, Kfz-Haftpflicht gelten immer.

LebenslageZuerst prüfenJe nach Lage
Studium oder AusbildungPrivathaftpflicht (oft noch über die Eltern), AuslandsreisekrankenBerufsunfähigkeit früh prüfen, Hausrat bei wertvoller Einrichtung
Single, MietwohnungPrivathaftpflicht, BerufsunfähigkeitHausrat, Auslandsreisekranken
Paar ohne Kindereine gemeinsame Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeit für beideHausrat, Risikoleben bei gemeinsamen Schulden
Familie mit KindernFamilien-Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, RisikolebenHausrat, Rechtsschutz
EigentumWohngebäude mit Elementarschutz prüfen, Risikoleben bei FinanzierungHausrat
RuhestandPrivathaftpflicht, Wohngebäude bei EigentumHausrat, Pflegezusatz prüfen; Berufsunfähigkeit entfällt

Versicherungen prüfen in 5 Schritten

Für einen gründlichen Check brauchst du ein bis zwei Stunden, deine Versicherungsunterlagen und die Kontoauszüge des letzten Jahres.

Schritt 1: Alle Verträge sammeln

Sammle alle Versicherungsscheine und Beitragsrechnungen. Verträge, die du vergessen hast, findest du über die Abbuchungen auf dem Konto, die Kreditkartenabrechnung und dein E-Mail-Postfach. Wie du dabei systematisch vorgehst, zeigt dir unser Beitrag Vergessene Abos und Verträge finden.

Schritt 2: Eine Liste mit Jahresbeiträgen anlegen

Schreib für jeden Vertrag auf: Versicherer, Art der Versicherung, versicherte Personen, Jahresbeitrag, Selbstbeteiligung, Laufzeit und Kündigungsfrist. Rechne monatliche oder vierteljährliche Beiträge auf das Jahr hoch. Erst die Jahressumme zeigt, wie viel du insgesamt für Versicherungen ausgibst.

Schritt 3: Jeden Vertrag einordnen

Ordne jede Versicherung einer der vier Gruppen zu: Pflicht, existenziell, je nach Lage sinnvoll oder oft verzichtbar. Stell dir bei jedem Vertrag die Prüffrage: Könnte ich diesen Schaden selbst bezahlen?

Schritt 4: Doppelten Schutz und Lücken finden

Achte auf Verträge, die dasselbe Risiko zweimal absichern, und auf existenzielle Risiken, für die du gar keinen Schutz hast. Typische Fälle findest du im nächsten Abschnitt.

Schritt 5: Leistungen und Preis vergleichen, dann entscheiden

Prüfe bei den wichtigen Verträgen, ob Deckungssumme und Leistungen noch reichen. Ältere Verträge haben oft niedrigere Summen oder schlechtere Bedingungen als neue. Vergleiche Angebote nicht nur nach Preis, sondern auch nach Leistungen und Selbstbeteiligung. Jährliche Zahlung ist oft günstiger als monatliche. Entscheide dann für jeden Vertrag: behalten, anpassen, wechseln oder kündigen.

Wenn du dranbleiben willst, begleitet dich die 30-Tage-Spar-Challenge von BESSERWÄRTS mit 30 kleinen Schritten.

Doppelt versichert: typische Fälle

  • Zwei Haftpflichtverträge in einer Partnerschaft: Viele Tarife versichern Ehe- oder Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt mit. Nach dem Zusammenziehen reicht oft ein Vertrag. Prüfe vor der Kündigung, ob der verbleibende Vertrag den Partner ausdrücklich einschließt.
  • Kinder mit eigener Haftpflicht: Minderjährige Kinder sind in der Familien-Haftpflicht meist mitversichert, volljährige, unverheiratete Kinder oft noch während der ersten Ausbildung oder des Studiums. Wie lange genau und ob Zeiten wie ein Freiwilligendienst dazugehören, regelt jeder Tarif anders.
  • Auslandsreisekranken doppelt: Sie ist manchmal schon in einer Kreditkarte oder einem Kontomodell enthalten, oft aber nur unter Bedingungen, etwa wenn du die Reise mit der Karte bezahlt hast.
  • Fahrrad oder Reisegepäck extra: Ein Teil dieser Risiken lässt sich über die Hausratversicherung abdecken, teils mit einem Zusatzbaustein.

Worauf du beim Vergleich achten solltest

Wer Versicherungen prüfen will, schaut am besten nicht nur auf den Beitrag. Diese Punkte entscheiden bei den häufigsten Verträgen, ob du im Schadensfall gut geschützt bist:

Privathaftpflicht

  • Deckungssumme: pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mindestens in der Höhe, die Verbraucherschützer empfehlen
  • Mietsachschäden: wichtig für Mieterinnen und Mieter, etwa wenn in der Mietwohnung etwas beschädigt wird
  • Forderungsausfall: zahlt, wenn dir jemand einen Schaden zufügt, der selbst nicht versichert ist und nicht zahlen kann
  • Schäden durch kleine Kinder: Kinder unter sieben Jahren haften nicht selbst (§ 828 BGB). Zwischen sieben und zehn Jahren haften sie nicht für Unfälle mit einem Auto oder einer Bahn, es sei denn, sie haben absichtlich gehandelt; für Kratzer an einem geparkten Auto gilt das in der Regel nicht. Ältere Kinder haften, wenn sie die Folgen ihres Handelns einsehen konnten. Gute Tarife zahlen auch Schäden durch nicht haftende Kinder, damit Freunde oder Nachbarn nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Hausrat

  • Versicherungssumme: Sie sollte dem Wert deines gesamten Hausrats entsprechen. Ist sie zu niedrig, zahlt der Versicherer im Schadensfall nur anteilig. Viele Tarife verzichten darauf, wenn du eine Summe je Quadratmeter Wohnfläche vereinbarst. Das gilt aber nur, solange die angegebene Wohnfläche stimmt. Melde deshalb eine größere Wohnung sofort.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Gute Tarife zahlen auch, wenn du zum Beispiel eine Kerze unbeaufsichtigt gelassen hast.
  • Fahrrad und Elementarschutz: Fahrraddiebstahl und Schäden durch Überschwemmung oder Starkregen sind oft nur mit einem Zusatzbaustein versichert.

Berufsunfähigkeit

  • Rentenhöhe und Laufzeit: Die Rente sollte deinen Bedarf decken, die Laufzeit möglichst bis zum Renteneintritt reichen.
  • Kein Verweis auf einen anderen Beruf: Gute Verträge verzichten auf die sogenannte abstrakte Verweisung. Sonst kann der Versicherer dich auf einen anderen Beruf verweisen, den du theoretisch noch ausüben könntest. Arbeitest du später tatsächlich in einem vergleichbaren Beruf, darf er dich in vielen Verträgen trotzdem darauf verweisen.
  • Gesundheitsfragen ehrlich beantworten: Falsche oder unvollständige Angaben können den Schutz im Ernstfall kosten.

Ein Beispiel: der Versicherungsordner einer Familie

Wie das Ergebnis aussehen kann, zeigt ein Beispiel mit frei gewählten Beträgen: ein Paar mit einem Kind, Mietwohnung, ein Auto.

VertragJahresbeitragEinordnungEntscheidung
Privathaftpflicht Partnerin95 €existenziellbehalten, als Familientarif mit Partner und Kind
Privathaftpflicht Partner80 €doppeltkündigen, sobald der Familientarif gilt
Hausrat110 €je nach Lagebehalten, Versicherungssumme prüfen
Kfz-Haftpflicht und Teilkasko520 €Pflicht und je nach LageAngebote vergleichen
Handyversicherung120 €oft verzichtbarzum nächsten möglichen Termin kündigen
Reisegepäck45 €oft verzichtbarkündigen
Berufsunfähigkeit-Lückeunabhängige Beratung, für beide prüfen
Risikoleben-Lückewegen Kind prüfen

Durch die gekündigte zweite Haftpflicht, die Handy- und die Reisegepäckversicherung fallen in diesem Beispiel 245 Euro im Jahr weg, abzüglich eines möglichen Aufpreises für den Familientarif. Das frei werdende Geld kann helfen, die Lücken bei Berufsunfähigkeit und Risikoleben zu schließen. Gespart wird also nicht unbedingt an der Gesamtsumme, aber am richtigen Ort. Wie du solche Jahresbeiträge in dein Monatsbudget einplanst, zeigt dir unser Beitrag Budget planen.

Kündigen und wechseln: Fristen und Sonderrechte

Bevor du kündigst, solltest du die wichtigsten Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes kennen:

  • Ordentliche Kündigung: Die meisten Verträge laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch um jeweils ein Jahr. Kündigen kannst du zum Ende der Versicherungsperiode; die Frist steht im Vertrag und liegt zwischen einem und drei Monaten (§ 11 VVG). Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit kannst du zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit drei Monaten Frist kündigen. Für einige Verträge gelten eigene Regeln: Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen kannst du zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen, eine private Krankenversicherung meist erst zum Ende eines Versicherungsjahres und nur, wenn der neue Schutz nachgewiesen ist.
  • Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel im Vertrag, ohne dass sich der Schutz entsprechend verbessert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG). Der Versicherer muss dich darauf hinweisen. In der privaten Krankenversicherung hast du dafür zwei Monate Zeit (§ 205 Abs. 4 VVG). Steigt der Beitrag dagegen, weil du nach einem eigenen Schaden zurückgestuft wirst, gilt dieses Recht in der Regel nicht.
  • Nach einem Schadensfall: In der Sachversicherung, etwa Hausrat oder Wohngebäude, können beide Seiten nach einem Schaden kündigen, und zwar bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 92 VVG). In der Haftpflichtversicherung gilt § 111 VVG: Beide Seiten können kündigen, wenn der Versicherer anerkannt hat, dass er dich vom Schaden freistellt, also für ihn aufkommt, wenn er das zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn er dich angewiesen hat, es auf einen Rechtsstreit mit dem Geschädigten ankommen zu lassen. Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monats möglich, gerechnet ab der Anerkennung oder Ablehnung, im Fall eines Rechtsstreits ab der Rechtskraft des Urteils. In beiden Versicherungsarten gilt: Kündigt der Versicherer, muss er dir einen Monat Vorlauf lassen; du selbst kannst höchstens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
  • Widerruf nach dem Abschluss: Einen neu abgeschlossenen Vertrag kannst du in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung in Textform widerrufen (§ 8 VVG). Bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen hast du 30 Tage Zeit (§ 152 VVG, für die Berufsunfähigkeitsversicherung über § 176 VVG). Die Frist beginnt erst, wenn der Vertrag geschlossen ist und du Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Vertragsinformationen und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hast. Kein Widerrufsrecht gibt es zum Beispiel bei Verträgen, die kürzer als einen Monat laufen, etwa einer Reiseversicherung für einen Kurzurlaub.

Kündige schriftlich oder per E-Mail, nenne Vertragsnummer und gewünschtes Vertragsende und bitte um eine Bestätigung. Eine wichtige Regel gilt für alle existenziellen Versicherungen: Erst den neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen. Sonst entsteht eine Lücke. Bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen gilt besondere Vorsicht: Ein neuer Vertrag setzt eine neue Gesundheitsprüfung voraus und ist mit höherem Alter meist teurer. Wie du allgemein beim Kündigen vorgehst, erklären wir in Vergessene Abos und Verträge finden und kündigen.

Typische Fehler

  • Kleine Risiken versichern, große nicht: Eine Handyversicherung, aber keine Haftpflicht ist die falsche Reihenfolge.
  • Nur auf den Preis schauen: Ein günstiger Tarif mit niedriger Deckungssumme oder vielen Ausschlüssen kann im Schadensfall teuer werden.
  • Alte Verträge nie prüfen: Nach Umzug, Heirat, Geburt oder Jobwechsel ändert sich dein Bedarf. Melde Änderungen, etwa eine größere Wohnung bei der Hausratversicherung.
  • Vorschnell kündigen: Wer einen wichtigen Vertrag ohne Ersatz kündigt oder eine Lebensversicherung ohne Beratung auflöst, kann viel Geld verlieren.

Häufige Fragen

Welche Versicherungen braucht man wirklich?
Pflicht sind die Krankenversicherung mit der Pflegeversicherung und für Fahrzeughalter die Kfz-Haftpflicht. Existenziell wichtig ist für fast alle eine private Haftpflicht, für Berufstätige eine Berufsunfähigkeitsversicherung und je nach Lage eine Risikolebens- oder Wohngebäudeversicherung.

Wie oft sollte ich meine Versicherungen prüfen?
Einmal im Jahr und zusätzlich bei jedem größeren Einschnitt: Umzug, Heirat oder Trennung, Geburt eines Kindes, Jobwechsel, Hauskauf oder Ruhestand.

Kann ich eine Versicherung jederzeit kündigen?
Nein. Ordentlich kündigen kannst du zum Ende der Versicherungsperiode mit der Frist aus deinem Vertrag. Bei einer Beitragserhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel oder nach einem Schadensfall hast du zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht, meist innerhalb eines Monats. Wann diese Frist beginnt, hängt von der Versicherungsart ab.

Reicht eine Haftpflichtversicherung für die ganze Familie?
Meistens ja. Familientarife schließen Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder ein. Volljährige, unverheiratete Kinder sind oft bis zum Ende der ersten Ausbildung oder des Studiums mitversichert. Wie lange genau, regelt jeder Tarif anders.

Wo bekomme ich unabhängige Beratung?
Die Verbraucherzentralen bieten Versicherungsberatung gegen eine Gebühr an, außerdem gibt es Versicherungsberater, die nach Honorar arbeiten und keine Provision bekommen.

Dein nächster Schritt

Nimm dir an einem ruhigen Abend deinen Versicherungsordner vor und lege die Liste aus Schritt 2 an. Markiere zuerst, ob Haftpflicht und, falls du berufstätig bist, Berufsunfähigkeit abgedeckt sind. Danach suchst du nach doppelten und verzichtbaren Verträgen und trägst dir die Kündigungsfristen in den Kalender ein. Versicherungen sind nur ein Teil deiner laufenden Kosten; wie du alle festen Ausgaben prüfst, zeigt dir unser Beitrag Fixkosten senken.

Wenn du dranbleiben willst, begleitet dich die 30-Tage-Spar-Challenge von BESSERWÄRTS mit 30 kleinen Schritten.

Quellen

Alle Angaben für Deutschland, abgerufen am 23.10.2026.

  1. Verbraucherzentrale Hamburg: Welche Versicherung brauche ich wirklich? (Stand 15.04.2026): https://www.vzhh.de/themen/versicherungen/versicherungsbedarf/welche-versicherung-brauche-ich-wirklich
  2. Verbraucherzentrale Hamburg: Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen (24.11.2025): https://www.vzhh.de/presse/versicherungsschutz-pruefen-dem-neuen-versicherungs-check-der-verbraucherzentralen
  3. Verbraucherzentrale Hamburg: Lohnt sich eine Versicherung fürs Smartphone? https://www.vzhh.de/themen/versicherungen/versicherungsbedarf/lohnt-sich-eine-versicherung-fuers-smartphone
  4. Cash.: BdV: Welche Versicherungen unnötig sind (27.07.2026): https://www.cash-online.de/a/bdv-welche-versicherungen-unnoetig-sind-722979/
  5. ihre-vorsorge.de (dpa/tmn): Eine Haftpflichtversicherung ist existenziell (Deckungssumme BdV, Stiftung Warentest): https://www.ihre-vorsorge.de/finanzen/nachrichten/eine-haftpflichtversicherung-ist-existenziell
  6. agila: Hundehaftpflicht in den Bundesländern, Tabelle Stand September 2026: https://www.agila.de/images/Infos-und-Infografiken/agila-info-hundehaftpflicht-tabelle-a4-2026-09.pdf
  7. Versicherungswirtschaft heute: Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird konkreter (21.10.2026): https://versicherungswirtschaft-heute.de/politik-und-regulierung/2026-10-21/pflichtversicherung-gegen-elementarschaeden-wird-konkreter/
  8. Versicherungsvertragsgesetz, §§ 8, 11, 40, 92, 111, 152, 176, 193, 205: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/
  9. Sozialgesetzbuch XI, § 23: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__23.html
  10. Pflichtversicherungsgesetz, §§ 1, 2a: https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__1.html, https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__2a.html
  11. Bürgerliches Gesetzbuch, § 828: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html

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