Umzug: Strom richtig ummelden und an der neuen Adresse anmelden

16.10.2026 · BESSERWÄRTS Redaktion

Ein Paar trägt gemeinsam einen Umzugskarton durch die Tür in eine helle, noch fast leere Wohnung.

Bild: KI-generiert

Beim Umzug gehört der Stromvertrag zu den Dingen, die leicht nach hinten rutschen. Das kann teuer werden: Läuft der alte Vertrag weiter, zahlst du womöglich doppelt. Hast du in der neuen Wohnung keinen Vertrag, landest du in der Regel in der Grundversorgung. Die ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale meist teurer als ein Sondervertrag.

Strom ummelden heißt beim Umzug eigentlich zweierlei: den alten Vertrag beenden oder mitnehmen und an der neuen Adresse rechtzeitig einen Vertrag starten. Dieser Beitrag zeigt dir, was du wann erledigst: ob du deinen bisherigen Vertrag mitnimmst oder kündigst, wie du den Strom an der neuen Adresse rechtzeitig anmeldest und warum die Zählerstände am Umzugstag so wichtig sind. Die Angaben gelten für private Haushalte in Deutschland, Stand: Oktober 2026. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt der Beitrag nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Sondervertrag, also jeden Stromvertrag außerhalb der Grundversorgung, kannst du beim Umzug mit sechs Wochen Frist kündigen, zum Auszug oder später. Bietet dir dein Anbieter innerhalb von zwei Wochen nach Zugang deiner Kündigung in Textform an, dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, und ist das dort möglich, läuft der Vertrag dort weiter.
  • Die Grundversorgung kannst du jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.
  • Seit dem schnelleren Lieferantenwechsel (seit Juni 2025) kannst du dich in der neuen Wohnung nicht mehr rückwirkend anmelden. Schließ den neuen Vertrag deshalb vor dem Einzug ab.
  • Notiere am Umzugstag in alter und neuer Wohnung Zählernummer und Zählerstand, am besten mit Foto und im Übergabeprotokoll.
  • Ohne eigenen Vertrag kommt mit der ersten Kilowattstunde in der Regel ein Vertrag in der Grundversorgung zustande. Das ist kein Notfall, aber oft nicht der günstigste Tarif.

Dein Zeitplan für den Strom beim Umzug

Die wichtigste Frist ist die für deinen alten Vertrag: Willst du einen Sondervertrag wegen des Umzugs kündigen, muss die Kündigung sechs Wochen vor dem gewünschten Vertragsende beim Anbieter sein. Steht dein Umzugstermin fest, lohnt es sich deshalb, gleich mit dem Strom anzufangen.

ZeitpunktWas du erledigst
sobald der Umzugstermin feststeht, spätestens sechs Wochen vorherVertragsart klären; entscheiden, ob du den Vertrag mitnehmen oder kündigen willst; Sondervertrag mit Angabe der neuen Anschrift kündigen
bis zwei Wochen nach deiner Kündigungauf ein mögliches Fortsetzungsangebot deines Anbieters achten und es prüfen
rechtzeitig vor dem Einzug, sobald klar ist, ob du deinen Vertrag mitnimmstneuen Vertrag für die neue Adresse abschließen, Lieferbeginn zum Einzugstag
UmzugstagZählernummer und Zählerstand in alter und neuer Wohnung notieren und fotografieren, ins Übergabeprotokoll eintragen
am Umzugstag oder so bald wie möglich danachZählerstände an alten und neuen Anbieter melden, Bestätigungen prüfen
bis sechs Wochen nach LieferendeSchlussrechnung für die alte Wohnung prüfen, Guthaben im Blick behalten

Ziehst du in Grundversorgung um, reichen zwei Wochen für die Kündigung. Ein früher Start schadet aber auch hier nicht, weil du für die neue Wohnung ohnehin vorher einen Vertrag brauchst.

Ein Umzug ist ein guter Anlass, den eigenen Tarif zu prüfen, ob du nun mitnimmst oder neu abschließt. Mit der kostenlosen BESSERWÄRTS StromAnalyse prüfen wir anhand deiner aktuellen Jahresabrechnung, ob für dich ein Wechsel zu einem der von uns vermittelbaren Stromtarife infrage kommt. Die Analyse ist kein vollständiger Vergleich aller Anbieter und Tarife am Markt. Kommt über unsere Vermittlung ein Vertrag zustande, erhalten wir dafür eine Vermittlungsvergütung.

Alter Vertrag: mitnehmen oder kündigen?

Was mit deinem bisherigen Vertrag passiert, hängt davon ab, welchen Vertrag du hast. In der Grundversorgung beliefert dich der örtliche Grundversorger zu seinen allgemeinen Preisen. Jeder andere Stromvertrag ist ein Sondervertrag, auch ein Tarif beim Grundversorger, den du bewusst gewählt hast. Woran du das erkennst, steht im Beitrag zur Strom-Grundversorgung.

Sondervertrag: Kündigung mit sechs Wochen Frist

Ziehst du um, darfst du einen Sondervertrag außerordentlich kündigen, und zwar mit einer Frist von sechs Wochen, wirksam zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt (§ 41b Abs. 5 EnWG). Das gilt unabhängig davon, ob deine Erstlaufzeit noch läuft. Nach Angaben der Verbraucherzentrale zählt auch ein Umzug in eine andere Wohnung im selben Haus als Wohnsitzwechsel.

In der Kündigung musst du deine künftige Anschrift oder eine Identifikationsnummer deiner neuen Entnahmestelle angeben, also der Stelle, an der du künftig Strom beziehst. Damit kann dein Anbieter prüfen, ob er dich dort beliefern kann. Der Anbieter muss deine Kündigung innerhalb einer Woche in Textform bestätigen und das Vertragsende nennen (§ 41b Abs. 1 EnWG).

Das Sonderkündigungsrecht steht dir kraft Gesetz zu. Der Anbieter darf es nicht von zusätzlichen Hürden abhängig machen: Das Kammergericht Berlin hat 2025 Vertragsklauseln für unwirksam erklärt, nach denen Kundinnen und Kunden einen Umzug vier Wochen vorher anzeigen und ein Umzugsformular ausfüllen mussten, damit ihnen das Kündigungsrecht „gewährt“ wird (Urteil vom 30. April 2025, Az. 23 UKl 9/24, laut Verbraucherzentrale Bundesverband).

Wie du eine Kündigung formulierst und welche Form sie braucht, steht mit Vorlage im Beitrag Stromvertrag kündigen.

Wenn dein Anbieter die Fortsetzung anbietet

Das Sonderkündigungsrecht hat eine Ausnahme: Bietet dir dein bisheriger Anbieter innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt deiner Kündigung in Textform an, dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Vertragsbedingungen weiter zu beliefern, und ist das dort möglich, greift die Kündigung nicht. Dann zieht dein Vertrag mit um.

„Zu den bisherigen Bedingungen“ heißt nach Einschätzung der Verbraucherzentrale: gleiche Preise und gleiche Restlaufzeit. Bietet dir der Anbieter an der neuen Adresse andere Preise an, ist das keine Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen, und deine Kündigung bleibt wirksam. Eine Belieferung ist nach Angaben der Verbraucherzentrale zum Beispiel nicht möglich, wenn du mit jemandem zusammenziehst, der dort schon einen Stromvertrag hat.

Willst du deinen Vertrag freiwillig mitnehmen, weil er günstig ist, sprich deinen Anbieter frühzeitig an und lass dir die Fortsetzung mit Preisen und Restlaufzeit in Textform bestätigen. Laut Verbraucherzentrale regeln einige wenige Anbieter in ihren Bedingungen, dass der Vertrag mit einem Umzug endet. Ein Blick in deine Vertragsbedingungen lohnt sich also.

Grundversorgung: zwei Wochen

Bist du in der Grundversorgung, brauchst du kein besonderes Umzugsrecht. Du kannst den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, in Textform, also zum Beispiel per E-Mail oder Brief (§ 20 StromGVV). Der Grundversorger muss die Kündigung unverzüglich bestätigen und das Vertragsende nennen.

Neue Wohnung: Strom rechtzeitig anmelden

Für die neue Wohnung brauchst du einen Stromvertrag, der am Einzugstag beginnt. Das kann dein mitgenommener Vertrag sein oder ein neuer Tarif. Worauf du bei der Auswahl achten solltest, steht im Beitrag Stromtarife vergleichen.

Warum du nicht mehr rückwirkend anmelden kannst

Früher war es nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen möglich, sich in den ersten sechs Wochen nach dem Einzug noch rückwirkend bei einem Anbieter anzumelden. Das ist vorbei. Seit dem 6. Juni 2025 läuft der technische Lieferantenwechsel nach einer Festlegung der Bundesnetzagentur innerhalb von 24 Stunden, seit dem 1. Januar 2026 schreibt das auch das Gesetz vor (§ 20a Abs. 2 EnWG). Mit dem schnelleren Verfahren sind rückwirkende Anmeldungen nicht mehr möglich. An- und Abmeldungen gehen nur noch zu einem Termin in der Zukunft.

Die Bundesnetzagentur formuliert es so: Du musst deinen Stromvertrag vor der tatsächlichen Stromentnahme abschließen. Ziehst du ohne Vertrag ein, kommt in der Regel mit der ersten Stromentnahme ein Vertrag in der Grundversorgung zustande. Ein neuer Anbieter kann dich dann nur für die Zukunft übernehmen.

Wie viel Vorlauf du für die Anmeldung brauchst, ist nicht einheitlich geregelt. Wochenlange Fristen sind aber nicht nötig: Die Bundesnetzagentur hält Darstellungen, Ein- und Auszüge müssten mehrere Wochen vorher gemeldet werden, für nicht zutreffend. Schließ deinen neuen Vertrag trotzdem rechtzeitig ab, damit dein Anbieter die Anmeldung in Ruhe erledigen kann.

Bevor du für die neue Wohnung abschließt, hilft ein Blick auf deine bisherigen Kosten. Mit der kostenlosen BESSERWÄRTS StromAnalyse ordnen wir deinen Tarif auf Grundlage deiner vollständigen aktuellen Jahresabrechnung ein. Ergibt sich aktuell kein sinnvoller Wechsel, sagen wir dir das offen. Kommt über unsere Vermittlung ein Vertrag zustande, erhalten wir dafür eine Vermittlungsvergütung.

Diese Angaben brauchst du

Für die Anmeldung fragt dein neuer Anbieter vor allem nach diesen Angaben:

  • Einzugsdatum als gewünschter Lieferbeginn
  • neue Lieferanschrift mit Lage der Wohnung, etwa Stockwerk und Seite, wenn mehrere Wohnungen im Haus sind
  • Zählernummer des Stromzählers deiner neuen Wohnung
  • Marktlokations-ID (MaLo-ID), falls bekannt: eine elfstellige Nummer, die den Ort der Belieferung kennzeichnet

Die MaLo-ID steht auf deiner Stromabrechnung, für die neue Wohnung kennst du sie aber meist noch nicht. Sie wird vom örtlichen Netzbetreiber verwaltet. Meist reicht es, wenn der neue Anbieter die Zuordnung über Zählernummer und Anschrift klärt. Wichtig: Übernimm die Zählernummer nicht ungeprüft vom Vormieter oder Vermieter, rät die Verbraucherzentrale. Gerade in Mehrfamilienhäusern kann sonst der falsche Zähler angemeldet werden. Prüf die Nummer am Zähler selbst, spätestens am Einzugstag.

Am Umzugstag: Zählerstände festhalten

Am Umzugstag zählen zwei Ablesungen: der Endstand in der alten und der Anfangsstand in der neuen Wohnung. Mit ihnen werden der alte Vertrag abgerechnet und der neue begonnen. So gehst du vor:

  1. Lies in beiden Wohnungen die Zählernummer und den Zählerstand ab.
  2. Fotografiere den Zähler so, dass Zählernummer und Stand gut zu erkennen sind.
  3. Trag beides ins Übergabeprotokoll mit dem Vermieter ein, wie es die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt.
  4. Teile den Endstand deinem bisherigen Anbieter mit, den Anfangsstand deinem neuen Anbieter. Den Endstand der alten Wohnung solltest du laut Verbraucherzentrale sicherheitshalber auch dem Netzbetreiber melden.

Klappt die Ablesung am Umzugstag nicht, kannst du den Stand nach Angaben der Verbraucherzentrale in der Regel nachliefern. Das Foto ist dann dein wichtigster Beleg.

Hast du in der neuen Wohnung den Verbrauch einmal im Blick, kannst du später gut einschätzen, ob er zu deiner Haushaltsgröße passt. Hilfe dabei bietet der Beitrag Stromverbrauch berechnen.

Wenn an der neuen Adresse noch kein Vertrag läuft

Ziehst du ein, ohne dass ein Vertrag beginnt, bleibt das Licht trotzdem an. Nach Angaben der Verbraucherzentrale kommt mit der ersten verbrauchten Kilowattstunde ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande (§ 2 StromGVV). In diesem Fall musst du dem Grundversorger die Entnahme unverzüglich in Textform mitteilen.

In bestimmten Fällen, etwa wenn ein Anbieter plötzlich nicht mehr liefert, beliefert dich der Grundversorger vorübergehend in der sogenannten Ersatzversorgung (§ 38 EnWG). Sie endet, sobald du auf Grundlage eines Vertrags beliefert wirst, spätestens nach drei Monaten. Ihre Preise darf der Grundversorger gesondert festlegen, sie können höher sein als in der Grundversorgung. Beim Einzug ohne Vertrag gilt in der Regel die Grundversorgung. Mehr zu beiden Versorgungsarten steht im Beitrag zur Strom-Grundversorgung.

Aus der Grundversorgung kommst du jederzeit mit zwei Wochen Frist heraus. Wie der Wechsel zu einem anderen Anbieter abläuft, erklärt der Beitrag Stromanbieter wechseln.

Nach dem Umzug: Schlussrechnung und neuer Abschlag

Für die alte Wohnung bekommst du eine Schlussrechnung. Dein bisheriger Anbieter muss sie spätestens sechs Wochen nach dem Ende der Belieferung zur Verfügung stellen. Ein Guthaben muss er innerhalb von zwei Wochen auszahlen (§ 40c EnWG). Gleiche den abgerechneten Endstand mit deinem Foto vom Umzugstag ab.

Für die neue Wohnung legt dein Anbieter einen monatlichen Abschlag fest. Am Anfang beruht er auf einer Schätzung, zum Beispiel auf dem Jahresverbrauch, den du beim Abschluss angegeben hast, und kann zu deinem Haushalt passen oder nicht. Wie du prüfst, ob der Abschlag stimmt, und ihn bei Bedarf anpasst, steht im Beitrag Stromabschlag anpassen.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Stromvertrag beim Umzug in eine andere Stadt mitnehmen?
Das ist möglich, wenn dein Anbieter dort liefert und deine Vertragsbedingungen eine Fortsetzung vorsehen. Bietet er dir an der neuen Adresse andere Preise an, ist das nach Einschätzung der Verbraucherzentrale keine Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen, und eine Umzugskündigung bleibt wirksam. Lass dir Preise und Restlaufzeit in Textform bestätigen.

Was passiert, wenn ich den alten Vertrag nicht kündige?
Dann läuft er weiter. Schließt du zusätzlich in der neuen Wohnung einen Vertrag ab, hast du zwei Verträge und damit zwei Zahlungsverpflichtungen. Kümmere dich deshalb rechtzeitig um die Kündigung oder die Mitnahme.

Ich habe die Sechs-Wochen-Frist verpasst. Was nun?
Du kannst mit einem späteren Termin kündigen, denn die Kündigung darf auch zu einem Zeitpunkt nach dem Auszug wirken. Bis dahin läuft der alte Vertrag weiter. Zieht in der Zeit schon jemand ein, musst du dich nach Hinweis der Verbraucherzentrale Niedersachsen mit dem Nachmieter über die Kosten einigen. Prüf auch, ob eine ordentliche Kündigung früher wirkt, siehe Stromvertrag kündigen.

Muss ich den Vertrag selbst kündigen oder macht das der neue Anbieter?
Beim Wechsel kann der neue Anbieter mit deiner Vollmacht kündigen. Beim Umzug ist die Kündigung aber zeitkritisch und braucht die neue Anschrift. Kündige deshalb am besten selbst.

Quellen

STROM ANALYSE

Lass deine Stromrechnung prüfen und entdecke, ob sich ein Tarifwechsel für dich lohnt.

Kostenlos · Persönlich · Unverbindlich

In diesem Artikel

Noch mehr clevere Vorteile?

Erhalte ausgewählte Tipps, Sparideen und BESSERWÄRTS-Empfehlungen direkt per E-Mail.